Hallo Community,
ich habe bereits tagelang im Forum nachgeforscht, was am ehesten zumeinem Problem passen würde, aber bisher noch nichts richtiges gefunden.
folgender Sachverhalt:
Meine Freundin und ich (also noch nicht verheiratet), möchten das Haus der Eltern meiner Freundin ausbauen. Beide Elternteile der Freundin leben noch. Meine Freundin hat noch zwei Geschwister. Da ich aber letztendlich den Bau finanziere, nöchte ich bzw. meine Freundin ins Grundbuch als alleinige Eigentümer eingetragen werden. Momentan stehen beide
Eltern der Freundin drin.
Beide Schwestern der Freundin würden einen Erbverzichtsvertrag zustimmen.
Das Haus soll meiner Freunding als Erbe übertragen werden.
folgende Fragen quälen mich:
1. Ist es besser vor dem Eintrag ins Grundbuch zu heiraten, damit beide im Grundbuch stehen und wie sieht es mit den Kosten aus?
2. Wenn wir verheiratet sind, muß ich dennoch irgendwelche Steuern zahlen, wenn ich im Grundbuch mit stehen möchte?
3. Ist ein Eigentümerwechsel später ohne unser Wissen möglich. Also kann irgendjemand ohne unser Wissen den Eintrag wieder ändern lassen?
4. Steht dieses Haus und Grundstück dann noch den Eltern als Erbmasse zur Verfügung.
5. Wenn die Geschwister auf ihr Erbe verzichten, können sie dennoch irgendwann ankommen und einen Erbteil verlangen?
Ich weiß, viele Fragen, aber über ein paar Antworten bin ich dankbar.
Gruß
olli
Haus und Grundstück übertragen
Verbaut?
Verbaut?
Alles kann ich nicht beantworten, aber ich versuch mal wo ich was weiß zu helfen
1) Ihr könnt auch ohne Heirat im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden
2) Grundsteuer zahlt immer derjenige der im Grundbuch eingetragen ist, egal ob verheiratet oder nicht. Stehen zwei im Grundbuch zahlt jeder die Hälfte
3) Ein Eigentümerwechsel ist immer nur mit Zustimmung des oder der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer möglich
4) gehört ins Erbrechtforum, meines Wissens sind Eltern erbberechtigt wenn keine anderen Erben da sind
5) gehört auch ins Erbrechtforum
zu 4 und 5 bekommst Du dort sicher bessere Infos
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
Danke für die schnelle Antwort.
Die Antwort zum Punkt 2 verstehe ich nicht ganz. Da ja meine Freundin ein Kind Ihrer Eltern ist (logisch?!?) hat sie ja einen sehr hohen Freibetrag. Die Frage zielt eher darauf ab, ob ich , wenn wir verheiratet sind, Steuern zahlen muß. (Info: Das Grundstück mit Haus schätze ich auf ca. 60 TEUR).
Gruß
olli
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du meinst unter 2 die Steuern bei einer Schenkung oder einem Erbe ?
Weiß ich nicht, alternativ wurde aber die "Neue Heimat" für einen symbolischen Preis von damals 1ner DM verkauft, ich denke das geht auch anteilig bei einem Haus
-----------------
"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
#Da ich aber letztendlich den Bau finanziere, nöchte ich bzw. meine Freundin ins Grundbuch als alleinige Eigentümer eingetragen werden.#
Was du willst, spielt keine Rolle. Es ist Sache der Eltern deiner Freundin.
#Beide Schwestern der Freundin würden einen Erbverzichtsvertrag zustimmen.
Das Haus soll meiner Freunding als Erbe übertragen werden.'
Das muss notariell beurkundet werden.
#1. Ist es besser vor dem Eintrag ins Grundbuch zu heiraten, damit beide im Grundbuch stehen und wie sieht es mit den Kosten aus?
2. Wenn wir verheiratet sind, muß ich dennoch irgendwelche Steuern zahlen, wenn ich im Grundbuch mit stehen möchte?#
Hier sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden, da du bei einem Erwerb Schenkungssteuerpflichtig wärst und deine Freundin einen hohen Freibetrag hätte.
Ggf. wäre es sinnvoll zunächst ihr die Immobilie zu übertragen und dann eine Schenkung von ihr auf dich vorzunehmen. Wenn ihr verheiratet wärt, hättest du wiederum einen Freibetrag bei einem Erwerb von deiner Frau.
#3. Ist ein Eigentümerwechsel später ohne unser Wissen möglich. Also kann irgendjemand ohne unser Wissen den Eintrag wieder ändern lassen?#
Nein.
Allerdings könnten sich die Eltern eine Rückauflassung (unter bestimmten Bedingungen) vorbehalten (das kommt auf den notariellen Vertrag an) und die Immo zurückfordern.
#4. Steht dieses Haus und Grundstück dann noch den Eltern als Erbmasse zur Verfügung.#
Nein.
#5. Wenn die Geschwister auf ihr Erbe verzichten, können sie dennoch irgendwann ankommen und einen Erbteil verlangen?#
Wenn ein notarieller Verzicht unterzeichnet wurde, nein.
Vielleicht sollte man auch erwähnen, dass die Geschwister bei einem notariellen Erbverzicht auf alles verzichten, also auch auf alles was sie sonst erben könnten, zum Beispiel Bargeld, Aktien, Wertgegenstände jeglicher Art. Und nicht nur sie, sondern auch ihre Abkömmlinge werden gänzlich von der Erbfolge ausgeschlossen. Wollte dies nur mal erwähnen, weil ich kaum glaube, dass jemand so etwas wissentlich möchte.
Danke für die schnellen Antworten. Haben mir sehr weitergeholfen. Einen Notar würde ich ohnehin hinzuziehen, es soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Gruß
olli
Für einen Eigentümerwechsel ist ein notariell beurkundeter Vertrag eine zwingende Voraussetzung.
Durch die Heirat ändert sich bei einer direkten Schenkung des Hauses an Dich für Dich hinsichtlich der Schnekungssteuer nichts. Der Freibetrag beträgt in jedem Fall 20.000€ pro Elternteil.
Bei einem Haus mit einem Wert von 60.000€ und einer Schenkung je zur Hälfte an Dich und Deine Freundin würde jeder Elternteil an Euch beide je 15.000€ schenken. Somit wäre die Übertragung steuerfrei.
Die Geschwister können ihren Erbverzicht auch auf Ansprüche an dem Haus einschränken. Dann würden sie hinsichtlich des übrigen Vermögens der Eltern erbberechtigt bleiben.
Danke,
so hab ich das noch gar nicht gesehen. Ich werd das mal bei der nächsten Familienbesprechung mit einfließen lassen.
Nochmals vielen Dank an Alle.
Grß
Olli
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten