Haus steht falsch

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
lisa36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)
Haus steht falsch

Hallo zusammen,
ich benötige eine kleine Einschätzung meines Problems und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.

Vor einem Jahr habe ich ein Haus gebaut, nun sind wir soweit, dass wir Zäune und Außenanlagen fertigstellen möchten. Und hier ist auch das große Problem. Kurz nach dem Einzug ist uns aufgefallen, dass das Haus nicht nach Plan gebaut ist. (gebaut haben wir mit einen Hausbauer der von A-Z alles gemacht hat, wir sind nur mit unseren Kofferchen eingezogen, also Null Eigenleistung oder sonstiges). Zum Nachbar (Südseite und somit auch Terrassen und Gartenseite) sollen wir 9,17 m Abstand bis zur Grundstücksgrenze haben, die andere Seite (Auffahrt) soll laut Plan 7,50 m breit sein. So war es damals auch von uns gewollt!
Nun ist es so, dass der Hausbauer unseren Garten Quasi um 42 cm gekürzt hat, zum Nachbar (Grundstücksgrenze) haben wir jetzt ca. 8,75. Dafür ist die Auffahrt um ca. 40 cm breiter.
Der Hausbauer und der Vermesser schieben sich das gegenseitig in die Schuhe ... und ich stehe da ... hab weniger Garten, mehr Auffahrt die gepflastert werden muss und den ganzen Ärger da die Pläne natürlich nun auch alle nicht korrekt sind.

Jetzt nach ca. 7 Monaten "Hin-und Her-Gerede" habe ich echt keine Lust mehr! Keiner fühlt sich zuständig, keiner fühlt sich verantwortlich. Ich soll es doch so lassen ... hat man mir Nahgelegt. Aber das ist doch nicht richtig oder?

Einen wichtigen Punkt muss ich erwähnen, ich habe was solche Probleme angeht keine Rechtsschutz :-(
Dafür aber, bin ich Mitglied bei Haus & Grund.

Bisher habe ich mir das immer wieder angehört und auf Lösungen gewartet, nun glaube ich aber, dass da nichts kommt und ich mich anderweitig schlau machen muss.

Hat jemand ne Idee?

Vielen Dank.

Lisa

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Sagen wir's mal so: Das Haus wird sicher nicht abgerissen und an die richtige Stelle geschoben; das wird vermutlich auch nicht Dein Ziel sein.

In einer ganz schlechten Verhandlungssituation bist Du aber nicht: als erstes wäre zu klären, wer den Vermesser beauftragt hat. War das auch der Generalunternehmer, kann's Dir komplett egal sein, wer Mist gebaut hat. Hast Du den Vermesser beauftragt, wäre tatsächlich zu klären, wer welchen Fehler gemacht hat.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ich soll es doch so lassen ... hat man mir Nahgelegt. Aber das ist doch nicht richtig oder?


Dir wird wohl nichts anderes übrig bleiben oder ziehst Du ernsthaft einen Abriss und Neubau an korrekter Stelle in Betracht?

Zitat:
Bisher habe ich mir das immer wieder angehört und auf Lösungen gewartet


Einzige Lösung, die mir hier einfällt, wäre die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von X Euro.

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Eine Rechtsschutz würde dir auch nichts bringen, viele haben Ausschlüsse für alle Geschichten im Zusammenhang mit Hausbau/Baurecht, oder geringe Versicherungssummen und dann noch ordentlich teuer.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich soll es doch so lassen ... hat man mir Nahgelegt. Aber das ist doch nicht richtig oder?
Ob richtig oder nicht ist doch egal, dir wird nicht anderes übrig bleiben es so zu lassen, oder willst du das Haus wieder abreißen lassen?
Dein Ziel kann eigentlich nur Schadenersatz sein. Keine Ahnung was man da ansetzen könnte, ist halt ein sehr subjektiver Schaden, mancher fände die etwas breitere Auffahrt sogar gut. 40 cm sind zwar nicht mehr in der Toleranz (die sehe ich maximal im einstelligen Zentimeterbereich), aber die Welt ist es nun auch nicht.
Alternativ könntest du vielleicht auf Rückabwicklung des Kaufs drängen, aber willst du das?

Zitat:
mehr Auffahrt die gepflastert werden muss
Das könnte z.B. ein Schaden sein der vom Verursacher getragen werden müsste.

Zitat:
und den ganzen Ärger da die Pläne natürlich nun auch alle nicht korrekt sind.
Dito. Wenn da Kosten entstehen (etwa ein Nachtrag zum Bauantrag) kannst du auch diese natürlich weiterreichen.

Stefan

EDIT: Als ich anfing zu schreiben gab es noch keinen der anderen Beiträge, daher jetzt einiges gleich mehrmals.

-- Editiert von reckoner am 05.06.2018 12:00

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#5
 Von 
lisa36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für alle Rückmeldungen,

natürlich möchte ich es NICHT abreißen!

Mit "so belassen" meinte der Hausbauer eigentlich, "dass ich mich da nicht aufregen soll, Grundstück ist Grundstück - weniger Grundstück habe ich ja nicht!!!"

Und ja, das stimmt, weniger hab ich nicht, dafür aber weniger Garten auf der Südseite, mehr Auffahrt auf der Nordseite.
So war es ja nicht gewollt und auch nicht geplant, wir haben extra die Auffahrt so "schlank" wie möglich gestaltet um keinen Platz zu verschenken.

Mit "so belassen" meint der Hausbauer auch, dass es doch niemanden mehr interessiert ob die Pläne mit den tatsächlich Angaben übereinstimmen "Da kommt doch keiner zum Messen" war die Aussage.

ich sage: das mag ja sein das keiner kommt, irgendwann aber, will ich die Hüte wieder verkaufen. Da wird man nach Plänen usw. fragen. Außerdem habe ich doch das recht dazu, ordentliche Pläne zu erhalten. Auch wenn die in Nachgang erst korrekt geschrieben werden.

Vom Schadensersatz will er nichts hören, es sind ganz normale Toleranzen sagt er!

Vermesser war nicht von mir, war vom Hausbauer bestellt!

Die Frage ist hier, wenn ich einen Anwalt aufsuche und er tatsächlich was erreichen würde, würde es nicht denn eine Plus-Minus Rechnung sein da die Anwaltskosten denn von mir getragen werden müssen.

zum Schaden noch mal: 40 cm auf einer Länge von 27 m.


Liebe Dank für Rückmeldungen.

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#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von lisa36):

Vom Schadensersatz will er nichts hören, es sind ganz normale Toleranzen sagt er!

Vermesser war nicht von mir, war vom Hausbauer bestellt!

Die Frage ist hier, wenn ich einen Anwalt aufsuche und er tatsächlich was erreichen würde, würde es nicht denn eine Plus-Minus Rechnung sein da die Anwaltskosten denn von mir getragen werden müssen.
Na, damit kann man doch etwas anfangen!
Also konzentrierst du dich jetzt auf den Schadenersatz.
Den müsstest du beziffern: zum einen die Mehrkosten für die Pflasterung der Auffahrt, zum anderen die für die neuen Zeichnungen. Wenn du keinen weitergehenden Schadenersatz forderst, sollte das ziemlich unstrittig sein.

Du forderst ihn also gerichtsfest (schriftlich und mit Zustellnachweis) mit eine angemessenen Frist auf, seine Zustimmung zu geben, dass er
1. die Mehrkosten der Auffahrt übernimmt und
2. entweder innerhalb von z.B. drei Monaten korrekte Zeichnungen liefert oder die Erstellung der Zeichnungen übernimmt und
3. etwaige Mehrkosten, die beim Bauamt entstehen, übernimmt.

Ist die Frist abgelaufen oder hat er sich (gerichtsfest nachweisbar!) endgültig geweigert, dafür einzustehen. wären eventuelle Anwaltskosten auch auf ihn abwälzbar, soweit deine Forderungen von einem Gericht für rechtmäßig anerkannt sind - was sie wohl sein dürften.

einziges Risiko: So Bauunternehmen legen gern mal zwischendurch eine Pleite hin, dann bleibt man auf seinen Kosten sitzen, wenn es eine GmbH ist oder eine "echte" Pleite.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat:
Vom Schadensersatz will er nichts hören, es sind ganz normale Toleranzen sagt er!


Das ist natürlich Unsinn. Mehr als 5cm bei einem Hausbau (von der Position des Hauses) ist: Pfusch.

Das "wer hat Schuld?"-Spiel zwischen Bauunternehmen und Vermesser kannst Du komplett ignorieren; darauf würde ich mich auch gar nicht einlassen. Adressat ist das Bauunternehmen; ich würd da durchaus auch mal eine ordentliche Summe ins Spiel bringen und mich runterhandeln lassen. Genau wie Du hat nämlich auch der Unternehmer kein Interesse daran, das fertige Haus wieder abzureissen.

Allerdings würde ich Dir auch die Frage stellen, warum das so spät aufgefallen ist - beim Hausbau legt man doch ab und an mal einen Zollstock an die neuen Wände....!?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lisa36
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

also aufgefallen ist es uns "fast sofort". Seit fast einem Jahr wohnen wir dort, seit fast 9 Monaten diskutieren wir ... (7 davon über die falschen Angaben) und werden hingehalten.
Seit 7 Monaten lassen wir noch weitere Mängel beheben! Fertig sind wir noch lange nicht!
Mein Mann, ich, und vor allem die Kinder müssen endlich zur Ruhe kommen. Wir wollen endlich unsere Terrasse fertigstellen, unsere Auffahrt befahren und verflucht endlich mal das Haus genießen. im Moment geht es aber nicht.
Bestimmte Mängel (man muss dazu sagen, dass wir kein Schimmel, Wasserschaden oder ähnliches hatten) müssen nicht sofort behoben werden, und das möchten wir jetzt auch nicht mehr da wir dafür wieder ausziehen müssten. Diese Mängel werden wir mit den nächsten Renovierungsarbeiten selbst beheben. Andere Mängel die gemacht werden müssen, lassen wir noch machen.

Na ja, kurz gesagt, der Hausbauer baut bereits: 8 Monate Reguläre Bauzeit ... und jetzt bessert er seit 7 Monaten nach. Nun möchten wir irgendwie auch entschädigt werden .... die Frage ist hier: wo bewegt man sich Geldtechnisch? Wo fange ich an und wo höre ich auf? Wenn ich ehrlich bin, hab ich null Vorstellung in welche Richtung es gehen muss... soll. Und runterhandeln kann man mich leider bestens :-(

Vielen dank für Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mir früh auffallen meinte ich eigentlich "Bodenplatte". Da ist dann ja klar, wo später das Haus steht. Aber egal, ist jetzt halt so.

Habt ihr vollständig bezahlt oder noch was zurückbehalten?

Ich sag's mal so: Du bist in einer komfortablen Situation und je nachdem wie das mit dem Bauunternehmen insgesamt gelaufen ist (ob ihr ganz zufrieden seid oder halt nicht, vermutlich letzteres) würde ich da meine Forderung stellen. Habt ihr denn den Unternehmer aufgefordert, diesen konkreten Mangel endlich zu beheben? ;-)

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Moin Lisa!

Mal so nebenbei gefragt: reicht der nun verkürzte Grenzabstand überhaupt noch, um die rechtlich vorgeschriebenen, mindestens notwendigen Grenzabstände einzuhalten? Wenn nicht, kann das nämlich im "Worst Case" auch noch ernsthafte Probleme mit dem Bauamt oder dem Nachbarn bedeuten. Ggf. wäre dann nämlich die offizielle Eintragung einer Baulast auf dem angrenzenden Nachbargrundstück notwendig, wofür dessen Eigentümer einen natürlich auch noch mal zur Kasse bitten darf.
Ich vermute zwar, aufgrund der genannten Maße, dass es womöglich trotzdem ein noch ausreichender Abstand sein könnte, aber schau sicherheitshalber jetzt noch nach, solange Du den Bauunternehmer dafür ggf. noch zur Verantwortung ziehen kannst!

Trotzdem schönes WE noch und lasst Euch unterkriegen!

wölfin

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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