Haus aufstocken mit 1m Grenzabstand und Nachbarerk

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
caphmu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus aufstocken mit 1m Grenzabstand und Nachbarerk

Hallo,
wir möchten ein Haus aufstocken. Aktuell besteht dieses aus einem Erdgeschoss und einem steilen Dach, welches teilweise ausgebaut ist. Bei diesem ist die Wohnfläche nicht ausreichend, weswegen wir das Dach sozusagen hochklappen wollen. Die Gesamthöhe sollte sich durch ein flaches Dach nur eingeschränkt ändern. Die Außenmauer hingegen würde komplett im neuen zweiten Obergeschoss durchgehen.
Das Problem: Der Grenzabstand besteht auf einer Seite von 2,5m und auf der anderen Seite von 1,0m. Die aktuelle Baugenehmigung ist von 1960. Damals war der Grenzabstand auf der linken Seite noch 2,5m und somit dort alles in erlaubten Rahmen. Auf der anderen Seite gibt es eine Nachbarerklärung, dass dieser den Bebauungsabstand einhält. Im Prinzip selber Inhalt wie eine Baulast. Diese gab es in Hessen 1960 jedoch noch nicht.
1. Frage: Muss der Nachbar zustimmen und ist eine Baulast zwingend notwendig.
2. Frage: Kann diese Nachbarerklärung in eine Baulast umgewandelt werden.
3. Frage: Was passiert, wenn der Gesamtabstand der Gebäude nur bei 5m und nicht bei 6m liegt.
Hinweis: Die Sachbearbeiterin am Bauamt ist laut unseres Architekten der „Meinung", dass wir eine Baulast benötigen. Daher unsere Frage, ob es andere Meinungen gibt.
P.S. Wir versuchen auf jeden Fall uns mit dem Nachbar zu einigen, wobei eine rechtliche Klärung im vor raus vorteilhaft ist.
Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ein ortsansässiger Architekt müsste den Sachverhalt klären können. Hierbei werden die vorliegenden Urkunden geprüft.

Vieles lag in den 60er Jahren im Gemeinderecht. Was zwischen dem damaligen Recht, dem Ist-Zustand und der gewünschten Ausbaustufe möglich ist, sollte nur ein Fachmann prüfen.




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