Haus-/Mietverwaltung

15. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)
Haus-/Mietverwaltung

hallo,

habe eine vermietete eigentumswohnung, die hausverwaltung und die mietverwaltung haben sich zwei immobilienverwaltungsfirmen geteilt.

bei der hausverwaltung habe ich eine offene rechnung von ca. 1400 euro. die firma hat jetzt gedroht meinem mieter die heizung abzudrehen falls ich diese rechnung nicht innerhalb eines bestimmten zeitraumes begeliche, was mir zur zeit nur in form von ratenzahlungen möglich ist.

da ich nicht möchte das meinem mieter die heizung abgestellt wird und ich dadurch weniger bzw keine miete mehr von ihm bekomme habe ich nun die mietverwaltungsfirma angewiesen alle eingehenden mieten (der mieter zahlt nicht an mich sondern an die mieterverwaltung) zunächst mal auf das konto der hausverwaltung zu überwiesen.

meine frage ist nun:

darf die hausverwaltung gegen meinen mieter vorgehen (in welcher weise auch immer) um ihre rechte und ansprüche gegen mich durchzusetzen bzw zu beschleunigen, oder dürfen meinem mieter keinerlei nachteile ensttehen weil ich probleme mit der hausverwaltung habe? als zusatz wurde mir noch mitgeteilt das es wohl in einer eigentümerversammlung besprochen wurde das bei ausbleiben der hausverwaltergebühr die heizung abgestellt wird. ist ein solcher beschluß nicht irgendwo sittenwiedrig bzw anderswo unerlaubt, und daher nichtig?

danke und viele grüße
p. vogel

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15 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Die Hausverwaltung (=Verwaltung der Eigentümergemeinschaft) hat mit Deinen Mietern absolut nichts zu tun, sie kann auch nicht gegen Deinen Mieter vorgehen, denn Wohnungseigentümer bist nur Du, während für die Mieter auch nur Du Vertragspartner bist. Sie kann aber nach einem Mahnverfahren durch Pfändungsbeschluß erreichen, daß die Miete unmittelbar auf das Hauskonto geht. Das Abdrehen der Heizung verschlimmert die Sache nur, da dann die Mieter das Recht haben, im Winter die Miete bis zu 100% zu kürzen, dann bekommt die Hausverwaltung=Eigentümergemeinschaft gar nichts mehr.
Ich schlage vor: Ein vernünftiges Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung, für den Rückstand Verzugszinsen anbieten und fleißig abzahlen!
Das muß eingehalten werden, da sonst die Wohnung zwangsversteigert werden kann.
Die zusätzliche Wohnungs-Mietenverwaltung halte ich für überflüssig, das Geld kann man sich sparen, man kann doch eine Wohnung selbst verwalten! Also diesen Vertrag kündigen und das gesparte Geld für die Schuldtilgung verwenden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

Grundsätzlich hatte ich eine zusätzliche Frima für die Meitverwaltung auch für überflüssig gehalten. Jedoch hatte mir "damals" die Hauverwaltung mitgeteilt das ich entweder die Miete selbst verwalten muss oder eben die zweite Frima in Auftrag nehmen soll, da die Hausverwaltung einerseits die Miete und andrerseits die Hausverwaltung nciht zusammen machen dürfte (stimmt das überhaupt?).

Seltsam und bemerkenswert ist allerdings das ich seit Übergabe der Mietverwaltung an die zweite Frima nie auch nur ein Schriftstück bekommen habe das ein Vertrag bzw eine Neuregelung sein könnte, genau genommen habe und hatte ich niemals irgendwelchen Schriftverkehr mit der neuen Firma.

Vielleicht, so hab ich mir schon mal gedacht, machen diese beiden Unternehmen gemeinsame Sache bzw "helfen" sich. Drauf gekommen bin ich weil ich die Abtretung der Miete zum 1.11. beschlossen hatte, heute aber am Telefon hatte ich erfahren müssen das eben diese beiden Firmen kommuniziert hatten und zusammen ausgemacht hatten das schon die letzte Miete vom 15.10 abgetreten "gehört" (Wortlaut der Mietverwalterin), dies hätte die Dame der Hausverwaltung so gesagt (was mich ja nciht stören bzw treffen sollte da ich von dieser Abspräche ncihts wusste!?)

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Doch, eine Verwaltung kann die Eigentümergemeinschaft vertreten und gleichzeitig einzelne Wohnungen verwalten, es besteht kein Interessenkonflikt.
Mit Deinen Vermutungen kannst Du Recht haben.
Also: Dem Miter schreiben, zukünftig soll die Miete zu Dir bzw. gleich zur WEG-Verwaltung, der neuen Verwaltung einen evtl. Vertrag kündigen und die kleine Arbeit selbst erledigen, aber gut Buch führen!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
peter.v
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 12x hilfreich)

ja, also erst mal danke, die hinweise und das deswegen nochmals die ganze sache durchdenken hilft sicher.

a:die miete werde ich auf jeden fall ab nächster woche selbst machen, buch führen darüber mit schriftverkehr ist ja kein ding. von einem vertrag weiss ich nichts, hab keinen jemals gesehen, also kündige ich pro forma alle ggf. vorhandenen verträge mit dubioser firma 2.
b:dennoch bleibt die frage, kann/darf/wird? die hausverwaltung etwas am betrieb des hauses ändern (strom,wasser,sonst. allg. betriebe) ändern oder einleiten, durchsetzen? oder müssen die berechtigten forderungen (ich weiss ja das ich zahlen muss, werd ich auch, wissen die auch aus erfahrung) allein gegen mich durchgesetzt werden?

nochmals danke, jetzt schon schönes wochenende

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Nein, die Firma darf nicht einfach den Strom abstellen. Das kann meiner Meinung nach auch nicht eine Gemeinschaft beschließen. Grundsätzlich bist du ja zahlungswillig. Biete einen Abzahlungsvertrag an.
Grundsätzlich ist es nicht günstig, wenn der Verwalter der WEG auch deine Mietwohnung verwaltet (dadurch könnte der WEG-Verwalter durch die Stimmübertragung schnell die Mehrheit haben, ist auch für die Entlastung des Verwalters in meinen Augen "unsauber"). Bei der Abrechnung der Kosten, die du auf den Mieter übertragen kannst und der steuerlichen Behandlung ist es vielleicht sinnvoll, einmalig einen Steuerberater aufzusuchen.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16828x hilfreich)

Falls die Hausverwaltung tatsächlich Strom oder Heizung abstellen sollte, musst Du sofort über einen Anwalt eine Einstweilige Verfügung beantragen. Die wirst Du auch bekommen, da das Vorgehen der Hausverwaltung rechtswidrig ist.

Außerdem muss die Eigentümergemeinschaft dann natürlich Schadenersatz leisten.

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#7
 Von 
c.g.herrmann
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
kann mir jemand in diesem Zusammenhang sagen, wie man sich gegen eine versteckt aufgedrängte Mieterverwaltung wehren kann? Ich habe eine Wohnung ersteigert. Als ich Kopien des Hausmeistervertrages bekommen habe, habe ich erst mitbekommen, das es ein Vertrag meiner Verwaltung mit einer "technischen Verwaltung" ist. Hierbei sind Aufgaben eines Hausmeisters und der Mieterverwaltung durch eine Monatspauschale verbunden. Da die meisten restlichen Eigentümer weit weg wohnen und zudem einer Familie angehören, ist der Vertrag in Ihrem Interesse. Kann ich unabhängig von der Eigentümerversammlung verlangen, daß aus diesem Vertrag die hierbei sehr teure Mieterverwaltung herausgenommen wird?
Vielen Dank im Voraus.
G. Herrmann

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#8
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

quote:
Da die meisten restlichen Eigentümer weit weg wohnen und zudem einer Familie angehören, ist der Vertrag in Ihrem Interesse.


Das heißt, Du willst gegen das Interesse der meisten Eigentümer vorgehen???

Muß man das verstehen???

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo c.h. Herrmann,
vielleicht ist hier ja auch nur ein Wortlaut-Mißverständnis. Der Hausmeister betreut vielleicht die Mieter (z.B. Treppenhausputzen, Mülltonnen an die Straße stellen usw). Ich kann mir nicht vorstellen, das der Hausmeister auch die Mieten einsammelt.
Und selbst wenn. Du hast eine Wohnung. Die Eigentümergemeinschaft hat einen Verwalter. Der Verwalter hat im Namen der Eigentümer einen Vertrag mit dem Hausmeister abgeschlossen (Rechte und Pflichten vielleicht mal einsehen).
Jeder Jahr wird im Wirtschaftsplan das im voraus zu zahlende Wohngeld festgelegt, das einmal jährlich rückwirkend in der Rechnungslegung vorgelegt wird (Defizit/Überschuss) und beschlossen wird.
Wenn du deine Wohnung vermietest, zahlt der Mieter an dich. Normalerweise ist es üblich und sinnvoll, dem Verwalter den Namen des Mieters mitzuteilen, eine Rechtsbeziehung zwischen diesen beiden Parteien gibt es aber nicht.
Von den festgelegten Kosten des Wohngeldes stellst du wiederrum die Betriebskosten deinem Mieter in Rechnung (nicht alles ist umlegbar, da mußt du dich mal schlau machen). Betriebskosten + Miete ergeben die Summe, die dein Mieter dir zahlt.
Am Anfang ist alles verwirrend, wenn man aufeinmal Wohneigentümer ist. Frag ruhig in diesem Forum, bevor du den alteingesessenen Eigentümern auf die Füße tritts (und das passiert leider ganz schnell und ohne Absicht).

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#10
 Von 
c.g.herrmann
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Sie beide scheinen mich mißzuverstehen. Erstens will ich nicht gegen die Interessen der meisten Eigentümer vorgehen, sondern nur eine exakte Trennung zwischen den Abrechnungen der Eigentümer- und Mieterverwaltung, damit man als Eigentümer, der die Mieterverwaltung selbst übernehmen will, sich nicht versteckt kostenmäßig an der Verwaltung der anderen Mieter beteiligen muß. Daß ein normaler Hausmeister nichts mit der Eigentümer- oder Mieterverwaltung zu tun hat, ist mir schon klar. Aber das ist ja das Problem. Es gibt neben dem "normalen Verwalter" eine technische Verwaltung, die laut Vertrag sich zum einen um die Hausmeisterdienste kümmert. Und zum anderen auch Teile der Mieterverwaltung übernimmt wie z.B. die Duchführung der Besichtigungen bei Mieterwechsel, Wohnungsübernahmen und vieles mehr. Laut Vertrag werden alle diese Dienste in einer monatlich zahlbaren Pauschale zusammengefaßt. Um Kosten zu sparen möchte ich mich selbst um meine komplette Mieterverwaltung kümmern.

Meine Frage war nun: Habe ich als einzelner Eigentümer den Anspruch auf isoliert abgerechnete Hausmeisterdienste (und nicht über eine einheitliche Pauschale), so daß ich frei wählen kann, ob ich die Mieterverwaltungsdienste zusätzlich in Anspruch nehme oder nicht. Oder kann ich diese Änderungen nur über die Mehrheit in einer Eigentümerversammlung bewirken?

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#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, selbsverständlich hast Du das Recht dazu.
Jeder darf seine vermietete Wohnung selbst verwalten (als Mieterverwalter), zusätzlich gibt es die Eigentümer-Verwaltung, der sich jeder Eigentümer anschließen muss.
Den Hausmeister-Vertrag, der eine Mieterverwaltung beinhaltet und der Dir aufgezwungen wurde musst Du so nicht akzeptieren, es muss streng getrennt werden zwischen reinen Hausmeistertätigkeiten und Verwaltungsarbeiten für andere Eigentümer.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#12
 Von 
c.g.herrmann
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
können Sie mir evtl. auch sagen mit welchen Argumenten ich dieses untermauern kann, bzw. woher ich diesen Anspruch entnehmen kann?

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#13
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

@peter.v : Sorry, habe da wirklich etwas nicht richtig verstanden, da für mich selbstverständlich.

Meiner Meinung nach haben die anderen Vermieter mit Deinen "Mieterverwaltungsdienste" nichts zu tun.

D.h. wer die Dienste des Verwalters bezüglich Vermietung in Anspruch nehmen will, kann dies tun. Wer selber seine Mieter verwalten will, kann dies ebenfalls tun.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@hallo c.g.hermann: Das muss man nicht untermauern, Du kannst das Mietverhältnis Deiner Wohnung selbst verwalten, Du kannst sogar den Mieter kostenlos wohnen lassen, Du musst sie auch gar nicht verwalten. Das alles ist nur Deine Sache als Eigentümer und keine Eigentümer-Verwaltung kann Dir etwas aufzwingen. Deine Verpflichtung ist nur, das Wohngeld zu zahlen und die Hausordnung sowie die Teilungserklärung zu beachten.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#15
 Von 
c.g.herrmann
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst einmal vielen lieben Dank für Ihre Antworten!
Für mich selbst ist das ja auch selbstverständlich. V.a. auch in Sinne einer sauberen Wohngeldabrechnung. Ich fragte nur deshalb, da ich sehr stark davon ausgehe, daß die gesamte Pauschale (des erst neu geschlossenen Vertrages) in der nächsten Wohngeldabrechnung unter "Hausmeisterkosten" auftauchen wird. Das heißt ich kann mit einigen Diskussionen rechnen. Da der größte Teil der Wohnungen und auch die Verwaltung in Hand einer Familie ist, ich also relativ allein dastehe, und zudem der Verwalter nicht allzu bewandert ist, werde ich diese Problematik wahrscheinlich nicht so leicht mit ihm klären können.
Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

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