Haus Kauf - Balkon Bau unsicher ob Genehmigung des Vorbesitzers bestand

24. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus Kauf - Balkon Bau unsicher ob Genehmigung des Vorbesitzers bestand

Wenn man eine Wohnung oder ein Haus kauft wo ein Balkon nachträglich vom Verkäufer angebaut wurde, muss man dann prüfen ob der Verkäufer bzw. jetzige Besitzer dafür eine Genehmigung beantragt hatte ?

Kann es sein das man haftet wenn man so ein Haus oder Wohnung kauft der Vorbesitzer keine Genehmigung für sowas wie ein Balkon hatte ?

Wenn der Verkäufer Haus/Wohnung selber geerbt hatte und sagt das er es nicht weiß ob sowas mit Genehmigung gebaut wurde?

Was kann man tun wenn man es nicht weiß oder was kann im schlimmsten Fall passieren, das man den Balkon abreißen muss oder sowas ?

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Der Eigentümer haftet.

Im Zweifel gibt es eine Rückbauverfügung.

Also sollte man vor dem Kauf klären, ob es eine Genehmigung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
muss man dann prüfen ob der Verkäufer bzw. jetzige Besitzer dafür eine Genehmigung beantragt hatte ?

Nein.

Aber man muss dann mit den Folgen wie Bußgeld / Abreissverfügung leben.


Wenn man sich nicht auskennt, sollte sich alle Genehmigungen vorlegen lassen, insbesondere die Genehmigung für den Bau des Hauses selbst.

Dann lässt an die einen Fachmann prüfen.


Genau wie man eine Objektbegehung mit einem Bausachverständigen machen sollte - es gibt ja oft Mängel die dem Verkäufer unbekannt sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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