HV besteht auf Beirat bei 2 Eigentümer- ist das rechtens?

25. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
meggi76
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 16x hilfreich)
HV besteht auf Beirat bei 2 Eigentümer- ist das rechtens?

Hallo, weißt jemand, ob wenn ein Beirat gewählt wurde, ob er über das Gemeinschaftseigentum entscheiden kann, ohne die anderen Eigentümer zu fragen ??

Bei 2 Familien-Haus hat unsere HV auf Beirat bestanden. Es wurden 2 Leute gewählt, spricht von jeder Familie eine Person. Und nun entscheidet aber nur eine Person von dem Beirat und macht alles mit dem HV zusammen- entscheidet über Gemenschaftseigentum und besteht auf Gesamtrenovierung des Hauses, baut neue Heizung ein( obwohl die andere vor 4 jahren erneuert worden ist) . Der andere gewählter Beirat wird nicht gefragt und auch nicht informiert über Änderungen im Haus. Ist das rechtens????

ich hoffe jemand weißt da bescheid, und kann mir eine Antwort geben...

VIelen dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47468 Beiträge, 16805x hilfreich)

Dem Beirat steht es nicht zu, derartige Beschlüsse zu fassen. Der Beirat hat gegenüber der HV nur beratende Funktion.

Die notwendigen Beschlüsse müssen auf einer Eigentümerversammlung gefasst werden.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, dass nicht der HV entscheidet, dass es einen Beirat geben soll, sondern dass dies eine Entscheidung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
Bei nur 2 Eigentümern empfinde ich es als persönlich schwachsinnig, noch zusätzlich einen Beirat zu haben. Schließlich könnte so schnell eine eventuell notwendige außerordentliche Versammlung einberufen werden.
Gibt es einen Verwaltervertrag, der besagt, was die Aufgaben des Verwalters sind?
Ich würde hier auf jeden Fall die Zahlung für die Renovierung verweigern (die ja auch erst beschlossen werden müßte).
Hier taucht aber ein anderes Problem auf: Wenn der Verwalter Arbeiten in Auftrag gibt, gibt er sie in Namen der WEG-Gemeinschaft auf (auch wenn das Handeln "illegal" ist). Wenn der Handwerker jetzt die Arbeiten durchgeführt hat, haftet die Gemeinschaft gesamtschuldnerisch und der Handwerker könnte sich auch von dem unbeteiligten Eigentümer das Geld holen, der dann auf dem Klageweg sich das ganze Geld zurückholen müßte.
Ich empfehle dir, suche dir einen sehr versierten Anwalt, der dich vorbeugend berät, denn du wirst klagen müssen, damit der Schaden von dir abgewendet wird.
Du solltest vielleicht als erstes gegen den Verwalter vorgehen, denn der vergibt die Aufträge und dann als nächstes überlegen, welche Schritte gegen den Mit-Wohnungseigentümer möglich und sinnvoll sind.
Nicht dass die nachher gemeinsame Sache machen. Alles top renovieren lassen, du die Kosten tragen sollst und dann womöglich per Zwangsversteigerung deine Wohnung verlierst.
Es gibt wirklich schlimme Möglichkeiten, da können wir als Forum gar nicht so gut helfen wie es voraussichtlich nötig tut.

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