Gutschrift für Sonderwunsch ohne Aufpreis im Bauträgervertrag?

14. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
19up
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschrift für Sonderwunsch ohne Aufpreis im Bauträgervertrag?

Hallo zusammen,

wir haben mit einem Bauträger einen Bauträgervertrag für die Erstellung einer DHH geschlossen.

Als Anlage werden in diesem Bauträgervertrag die Sonderwünsche aufgeführt.
u. a. die Einzäunung des kompletten Gartenbereichs mit Maschendrahtzaun. Eine Einzäunung ist in der ursprünglichen Baubeschreibung nicht beinhaltet.
Als Aufpreis sind 0,- EUR angegeben, da uns der Bauträger diesen Zaun quasi "schenkt".

Nun wurde eine Seite des Grundstücks durch den Nachbarn und auf Kosten des Nachbarn eingezäunt. Somit muss unser Bauträger diese Seite nicht mehr einzäunen.

Steht uns nun für diesen Teilbereich eine Gutschrift zu, da der Bauträger hier seine Leistung nicht mehr erbringen muss?
Oder ist eine Gutschrift grundsätzlich durch die 0,- Aufpreis ausgeschlossen?


Vielen Dank vorab für eure hilfreichen Antworten!


Gruß

Christian

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Was bitte soll bei einer Zahlung von 0,00 EUR Gutgeschrieben werden?


Desweiteren müsste man erstmal den genauen Wortlaut bezüglich der Einzäuniung kennen.
Wenn da nur so was steht wie "Einzäunung Grundstück" dann ist damit z.B. nur gemeint, das das eingezäunt wird, was noch übrig bleibt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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