Hallo
Habe gehört das bei einer vom Verkäufer noch bewohnten Immobilie ein Zwangsvollstreckungsvermerk gegenüber dem Verkäufer unbedingt in den Kaufvertrag sollte.
Der Notar sagte mir jetzt aber , dieser Vermerk hat nur Sinn wenn es sich um eine gewerblich genutzte Immobilie handelt.
Hat schon jemand ein KV mit diesen Vermerk vom Notar aufsetzen lassen ?
Gruß modano
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Grundstückskaufvertrag : ZVS - Vermerk - Verkäufer
Verbaut?
Verbaut?
normal steht in einem Kaufvertrag für Immobilien, dass sich der Käufer mit seinem gesamten Vermögen, zur Sicherung des Kaufpreises ,der sofortigen Zwangsvollstreckung gemäß der Urkundenrolle unterwirft.
Meinst du das?
Das steht in jedem Notarvertrag zur Absicherung des Kaufpreises.
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nein, das meinte ich nicht genau andersrum der Verkäufer unterwirft sich der Zwangsvollstreckung , das Objekt pünktlich zum Übergabetermin zu räumen.
Ein Anwalt hat mir jetzt aber noch geraten, eine Vertragsstrafe bei verzögerter Übergabe ist besser.
gruß modano
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das ist richtig, wichtig ist den genauen Termin zu nennen, an dem das Objekt geräumt sein soll und die Höhe der Vertragsstrafe ( Lagerkosten Möbel, Hotelkosten, €) festzuhalten, alles im Notarvertrag
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