Hey!
A und B haben ein Haus in X-hausen gekauft. Aus dem GB wussten sie, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht hat.
Der Kauf wurde vor dem Notar N abgewickelt, welcher mitteilte, dass eine zweiwöchige "Einspruchsfrist" für den Vorkausfberechtigten bestünde.
Drei Tage nach Ablauf der Frist kommt ein Schrieb der Stadt, dass sie das VKR ausüben wollen und eine Stellungnahme forderten.
Frage nun zunächst: Stimmt diese 2 Wochen Frist?? Im Netz hat der B was von 2 Monaten gelsen....
A und B haben schon ordentlich Geld für den Notar, Eintragung der Vormerkung im Gb etc gezahlt - ist dies nun futsch oder gibts das von der Stadt zurück?
Grundstückskauf: Vorkaufsrecht der Stadt - Notarko
Verbaut?
Verbaut?
Ergänzung:
das Vorkaufsrecht ergibt sich nach §§ 24 ff BauGB
.
Was ist genau unter "Wohl der Gemeinde" zu verstehen?
A und B haben bereits einen Grundsteuerbescheid (nach Abschluss des notariellen KV) bekommen - muss dieser auch ausgeglichen werden, wenn sie nicht Eigentümer des Grundstückes werden?
--- editiert vom Admin
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Merkwürdige Reihenfolge.
Also man kann das Vorkaufsrecht auch bevor man Geld ausgibt abklären. Wenn man aber eine Auflassungvormerkung eintragen lassen will man die auch zahlen. Grundsteuer fällt erst an, wenn man eingetragen wurde. Eintragen kann der Notar erst wenn er das Vorkaufsrecht gecheckt hat. Ich würde mir mal einen Grundbuchauszu holen. Evlt. ist da was falsch gelaufen. Sind Sie eingetragen würde ich dem Notar ganz frech die Vollmachten entziehen und das dem Grundbuchamt mitteilen :-). Dann hat der wohl ein Problem
Wer eingetragen ist ist erst mal Eigentümer.
Normal läuft das so das das Vorkaufsrecht gecheckt wird, dann die Auflassung vorgemerkt, dann bezahlt, dann übergeben und eingetragen, dann besteuert.
K.
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--- editiert vom Admin
"Wer eingetragen ist ist erst mal Eigentümer...."
Wer im Grundbuch Eigentümer ist ist Eigentümer, wer ne Auflassungsvormerkung hat hat ne Auflassungsvormerkung.
Die Steuern bezahle ich aber nicht aufgrund der Auslassungsvormerkung, sondern aufgrund des Kaufvertrags. In dem steht das Datum des Kaufs drin, an dem Tag fallen die Steuern an und an dem Tag übergeben ich auch die Immobilie an den Käufer.
Ich kanns auch anders machen, wäre aber unklug
K.
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@hodscha
@mustermann
Ihr "redet" aneinander vorbei! Hodscha meint die Grunderwerbsteuer und mustermann die Grundsteuer.
Im übrigen handelt es sich hier um ein Vorkaufsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist (zumindest steht das im Eingangsthread). Das "übliche" Vorkausrecht für die Stadt muss nicht im GB eingetragen sein.
Da hier das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, tritt die Stadt in den geschlossenen Kaufvertrag zu denselben Bedingungen ein.
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