Grundstücksnutzung durch Öffentl. Versorgungsunternehmen

13. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Pert
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksnutzung durch Öffentl. Versorgungsunternehmen

ein Öffentliches Versorgungsunternehmen hat ohne Zustimmung
einen Beton-Strommast mit Trafostation auf mein Grundstück gebaut.
Es gibt da nach AVBEltV* § 8 eine sogenannte Duldungspflicht bei
Zumutbarkeit und Informationsrecht vor Baumaßnahme.
Ich möchte aufgrund der akustischen Belastung und optischen Belästigung,
dass die Trafo-Maststation wieder abgebaut wird.
Kennen Sie sich mit der Problematik aus und/oder können Sie
mir evtl. sagen, wo ich (Grundsatz-) Urteile dazu finde ?
* AVBEltV = Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden

Verbaut?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
faktor
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie kann man heute noch für Land entschädigt
werden, das einem im Zuge einer Er-
schließungsumlegung (noch) nach § 58 BBauG
über einen "Flächenbeitrag" (30 %) kommunal
weggenommen wurde, aber nie als im B-Plan
festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche
genutzt wurde?

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