ein Öffentliches Versorgungsunternehmen hat ohne Zustimmung
einen Beton-Strommast mit Trafostation auf mein Grundstück gebaut.
Es gibt da nach AVBEltV* § 8 eine sogenannte Duldungspflicht bei
Zumutbarkeit und Informationsrecht vor Baumaßnahme.
Ich möchte aufgrund der akustischen Belastung und optischen Belästigung,
dass die Trafo-Maststation wieder abgebaut wird.
Kennen Sie sich mit der Problematik aus und/oder können Sie
mir evtl. sagen, wo ich (Grundsatz-) Urteile dazu finde ?
* AVBEltV = Verordnung über Allgemeine Bedingungen
für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
Grundstücksnutzung durch Öffentl. Versorgungsunternehmen
13. Dezember 2001
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Frage vom 13. Dezember 2001 | 16:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksnutzung durch Öffentl. Versorgungsunternehmen
Verbaut?
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#1
Antwort vom 25. April 2003 | 11:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 3x hilfreich)
Wie kann man heute noch für Land entschädigt
werden, das einem im Zuge einer Er-
schließungsumlegung (noch) nach § 58 BBauG
über einen "Flächenbeitrag" (30 %) kommunal
weggenommen wurde, aber nie als im B-Plan
festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche
genutzt wurde?
Und jetzt?
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