Grundschuld bei Darlehensverkauf ins Ausland

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
fsmueller
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundschuld bei Darlehensverkauf ins Ausland

Irgendwie habe ich nicht verstanden, was Immobilienbesitzer in die Zwangsversteigerung treiben kann, wenn eine Bank ein Darlehen ins Ausland verkauft und dabei auch die Grundschuld übertragen wird. Und das ganze kann wohl auch passieren, wenn man alle Raten pünktlich bezahlt.

Wie funktioniert das und wie kann man sich dagegen schützen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Es gab da jetzt so einen Fall, dass eine Sparkasse Darlehen an eine Schweizer Bank weiterverkauft hat. Das Gericht hat geurteilt, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Einige der Kreditnehmer haben mittlerweile ihr Haus nicht mehr wegen Zwangsversteigerungen.
Wenn die Fälle in der Presse ausgiebiger dargestellt wurden, konnte man feststellen, dass es immer problematische Kreditnehmer waren, die nicht immer regelmässig, in voller Höhe gezahlt haben.
Wenn man die vereinbarten Raten regelmässig zahlt, dann gibt es auch keine Zwangsversteigerung, egal, welche Bank den Vertrag gekauft hat.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Solange man seine Raten pünktlich zahlt, gibt es keine Probleme.

Die können dann aber trotz Zahlungsfähigkeit auftreten, wenn die Zinsbindung ausläuft und die Bank einen neuen Zins anbietet, der weit über den üblichen Konditionen liegt.

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#3
 Von 
fsmueller
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h. es kann nicht passieren, daß einerseits die Grundschuld in voller Höhe und gegebenenfalls mit hohen Zinsen und andererseits zusätzlich die ausstehenden Raten eingefordert werden können?

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#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dreamer66
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 128x hilfreich)

>>Wenn die Fälle in der Presse ausgiebiger dargestellt wurden, konnte man feststellen, dass es immer problematische Kreditnehmer waren, die nicht immer regelmässig, in voller Höhe gezahlt haben.
Wenn man die vereinbarten Raten regelmässig zahlt, dann gibt es auch keine Zwangsversteigerung, egal, welche Bank den Vertrag gekauft hat. <<

@Sika, das wurde bei Plusminus gestern aber anders dargestellt. Scheint eine Gesetzeslücke in DE zu sein. Bei Vertragsabschluss muss darauf geachtet werden, daß im Vertrag vereinbart wird, daß im Falle eines Verkaufs, die Grundschuld nicht mit verkauft wird.

Aus einer Programmankündigung:

Bankenkrise: Hausbesitzer werden in den Ruin getrieben
Wer jahrelang sein Immobilien-Darlehen abzahlt, ist der Meinung, seine Schulden würden sinken. Tun sie auch, so lange die Bank den Kredit nicht verkauft. Doch genau das machen viele Banken zurzeit. Die Crux dabei: beim Verkauf gehen Immobilendarlehen und Sicherheiten, die sogenannte Grundschuld, auf den Investor über. Da die Grundschuld aber in Höhe der ursprünglichen Darlehenshöhe bestellt wurde und nicht sinkt, schlagen die Investoren gnadenlos zu. Immobilienbesitzer, die jahrelang ihre Raten korrekt bezahlt haben, stehen plötzlich vor dem Ruin.

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#6
 Von 
fsmueller
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Somit habe ich das wohl doch richtig verstanden: über jedem, der ein Darlehen mit Eintrag einer Grundschuld aufgenommen hat, schwebt das Damoklesschwert.

Das trifft vermutlich auf eine riesige Anzahl von Darlehensnehmern zu (u.a. auf mich). Gibt es retrospektiv irgendeine Möglichkeit, sich noch abzusichern? Ist es z.B. sicherer nur Zinsen und keine Tilgung zu zahlen, um den riskierten Verlust beziehungsweise den Gewinn der Banken klein zu halten und somit die Motivation der Bank, das Darlehen weiterzuverkaufen, gering zu halten? Oder irgendetwas anderes - dies kommt ja irgendwie einer Veruntreuung nahe?

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Volker7 - vielen Dank für den Hinweis, dass dies nur die Sicherung gegen Grundschuld betrifft und keine Hypothekendarlehen. Der Laie sagt das eine und meint aber das andere.
So wie "Kredit" gesagt wird, anstelle "Darlehen".

Dreamer66 - in solchen Sendungen wie plusminus werden oft interessante Aspekte beleuchtet - aber dies sind oft Extreme und die Frage ist, wird immer ALLES dargestellt.
Sicher, man wird manchmal aufgerüttelt und kann auch für sich selber Fehler vermeiden.
Und als Laie muss ich gestehen - die Meinungen die dort vertreten werden, nimmt man oft als Gemeingut an und äußert dies später als "rechtlich". Gott sei Dank gibt es dieses Forum, wo wir Laien auf die Profis treffen und die uns helfen, Denkfehler aufzutun und Lösungen zu finden (die übrigens nicht immer den Klageweg bedeuten - da sind dann manchmal die Laientipps besser;))

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