Hallo zusammen, mein Verlobter und ich haben ein Grundstück gefunden und die Beurkundung ist irgendwann im September. Mitte Oktober heiraten wir beide und nun kommt meine Frage:
Wir beide möchten aus verschiedenen Gründen meinen Mädchennamen nicht im Grundbuch stehen haben.
Wir beide möchten aber jeweils zur Hälfte im Grundbuch stehen, auch wenn ich, im Falle einer Scheidung auf meinen Anteil verzichten werde. Dies hat andere Hintergründe die aber nicht zur Debatte stehen.
Ich weiß, dass man nach der Hochzeit die Namenänderung im Grundbuch vermerken lassen kann, nur wird dann jedoch auch vermutlich immer mein Mädchenname dort stehen blieben oder?
Andernfalls, wie sieht es aus, wenn mich mein Partner nach der Hochzeit ins Grundbuch mit aufnimmt, jeweils zur Hälfte. Dann fallen vermutlich wieder sehr hohe Gebühren an oder?
Vielen lieben Dank
Grundbucheintragung-Namen
16. August 2018
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Frage vom 16. August 2018 | 11:06
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundbucheintragung-Namen
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#1
Antwort vom 16. August 2018 | 11:24
Von
Status: Schlichter (7140 Beiträge, 1495x hilfreich)
Vielleicht spricht man das ganze mit der Behörde einmal ab. Und zwar folgendermaßen:
Ihr beide steht im Grundbuch - du ohne Mädchennamen
Und man macht den Vermerk, dass diese Änderung erst nach der Hochzeit und des Nachweises durch die Standesamtsdokumente wirksam wird.
Dann würdet ihr euch auch die Änderung sparen.
#2
Antwort vom 16. August 2018 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47491 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Ich weiß, dass man nach der Hochzeit die Namenänderung im Grundbuch vermerken lassen kann, nur wird dann jedoch auch vermutlich immer mein Mädchenname dort stehen blieben oder?
Richtig. Der Mädchenname würde zwar durchgestrichen werden, aber auch nur so, dass man ihn nach wie vor lesen kann.
So richtig kann ich das Ansinnen jedoch nicht verstehen, denn einen Grundbuchauszug bekommt man nur bei berechtigtem Interesse. Und diejenigen, die ein berechtigtes Interesse haben, dürften Deinen Mädchennamen ohnehin kennen.
Zitat:und die Beurkundung ist irgendwann im September.
Die Eintragung als Eigentümer erfolgt aber erst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (Kaufpreis bezahlt, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt liegt vor, Verzicht auf Vorkaufrecht durch Gemeinde usw.).
Außerdem kann man auch gleich vereinbaren, dass das Eigentum erst z.B. Ende Oktober übergehen soll.
Sofort eingetragen wird üblicherweise jedoch eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers. Ob die alleine zu Gunsten Deines Verlobten eingetragen werden kann, wenn Ihr beide Käufer seid, ist mir nicht bekannt. Das könnte man den Notar fragen.
Grundsätzlich kann man auch auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung verzichten, jedoch geht man dann das Risiko ein, dass der Verkäufer das Grundstück erneut verkaufen kann.
Außerdem muss der Notar natürlich beachten, dass er bei der Auflassung (=Eigentümereintragung) nicht einfach die Namen aus dem Kaufvertrag übernimmt.
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#3
Antwort vom 16. August 2018 | 13:18
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Oft steht auch drin Lischen Müller geb. Schneider
Ich nehme mal an, dass die Daten gem. Kaufvertrag übernommen werden.
Daher mal den Notar fragen, was es für Möglichkeiten gibt.
Und jetzt?
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