Hallo,
ich will einen Grundbucheintrag ändern lassen. Bislang stehen A und verstorbener Ehegefärhte B im Grundbuch. Änderung muss lt. Erbschein erfolgen auf A & C (also Erben). Todesfall mehr als 2 Jahre her, also Kosten nach Gebührenordnung.
Um eine Vorstellung über die Kosten zu haben, habe ich nun im Netz gesucht und jetzt folgende Frage:
Geht es im Grundbucheintrag um den Wert des Grundstücks oder um den Wert Grundstück incl. Bebauung?
In meinem Fall ist es Gartenland mit einem kleinen Anteil Bauland, auf dem ein älteres EFH steht. Wonach richtet sich die Kostenordnung, nach welchem Wert?
Wenn es darüber kein Gutachten gibt, wonach richten die sich im AG dann?
Grundbucheintrag ändern lassen
18. Mai 2008
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Frage vom 18. Mai 2008 | 13:16
Von
Status: Beginner (117 Beiträge, 21x hilfreich)
Grundbucheintrag ändern lassen
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#1
Antwort vom 18. Mai 2008 | 17:30
Von
Status: Richter (8034 Beiträge, 4505x hilfreich)
Der Erbe muss den Verkehrswert angeben (also den Wert der bei einem Verkauf zu erzielen wäre - mit Haus). Es genügt ein ca. Wert. Wenn dieser angegebene Wert nicht gravierend von den Erfahrungwerten des Grundbuchamts abweicht, wird der angegebene Wert als Kostenwert angesetzt. Man könnte sich beim Gutachterausschuss der Gemeinde/Stadt oder bei der Immobilienabteilung einer ortsansässigen Bank nach dem Wert erkundigen.
-- Editiert von cruncc1 am 18.05.2008 17:31:24
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