Grundbucheinträge

9. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)
Grundbucheinträge

Hallo,

ist es möglich, dass man sein Haus einfach auf die Eltern oder eine andere Person umschreibt, sich dafür lediglich ein Niessbrauchsrecht eintragen lässt? Was würden solche Einträge alles in allem ca. kosten? Muss dafür ein Notar eingeschaltet werden? Oder kann man so einfach zum Grundbuchamt marschieren? Ich habe wirklich keine Ahnung, entschuldigt bitte, wenn sich das alles lächerlich anhört.

Viele Grüsse

Petra

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13 Antworten
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#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein 'Umschreiben' ist eine Schenkung. Dabei kann natürlich ein Nießbrauchsrecht für den Schenker vereinbart werden.

Für solche Geschäfte ist notarielle Beurkundung erforderlich. Der Notar kann auch die Gebühren (abhängig vom Geschäftswert) vorher ausrechnen.

Möglicherweise fällt hier für dem Beschenkten auch Schenkungssteuer an.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Um sich künstlich arm zu machen, könnte so eine Umschreibung aber wieder rückabgewickelt werden (auf Antrag von jemanden betroffenen). Dies ist z.B. der Fall, wenn man pflegebedürftig wird und anderes Vermögen bald aufgebraucht ist.

Grundsätzlich muss man für alle Dinge, die das Grundbuch verändern sollen, einen Notar einschalten.

Es gibt keine lächerlichen Fragen, nur lächerliche Antworten;)

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#3
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke schon mal für diese Antworten.

Gibt es denn auch andere Möglichkeiten, damit im Grundbuch nicht mehr mein Name erscheint, ich aber trotzdem irgendwie der Besitzer bleibe - und das alles ohne Kosten oder so wenig wie möglich an Kosten

Petra

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Vorbemerkung: 'Besitzer' und 'Eigentümer' sind zwei unterschiedliche Begriffe. Eigentümer ist, wer wirtschaftlich über eine Sache verfügen kann (zB sie verkaufen oder vermieten). Besitzer ist, wer sie tatsächlich laufend benutzen kann (zB der Mieter einer Wohnung).

Der Eigentümer geht nun einmal aus dem Grundbucheintrag hervor. Daran führt kein Weg vorbei.

Natürlich kann der Eigentümer das Grundstück verkaufen oder verschenken und sich dabei selbst ein Nutzungsrecht (Wohnungsrecht oder Nießbrauchsrecht) einräumen lassen. Das wird meistens auch grundbuchlich abgesichert, muß aber nicht.

Inwieweit das sinnvoll ist, muß man anhand der Einzelfallumstände jeweils herausfinden. Sich durch eine Schenkung 'arm zu rechnen', klappt meistens aber nicht.

Ohne Notar gehen solche Grundstücksgeschäfte nicht ab, und kostenlos schon gar nicht. Da es in solchen Fällen um erhebliche Summen geht, ist fachkundige Beratung auch unbedingt ratsam.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#5
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

wäre denn Schenkung tatsächlich der einzige mögliche Weg, wenn man im Grundbuch nicht mehr als Eigentümer erscheinen will und ein Verkauf ausgeschlossen ist?

Gibt es denn keine Möglichkeit, diese enormen Schenkungssteuern zu umgeben, wenn man das Haus (Wert ca. 100.000 Euro) dann auf den Verlobten überschreiben lassen würde? Ich habe irgendwo gelesen, dass diese Steuern knapp 20.000 Euro ausmachen würden. Was würden noch ca. an Kosten anfallen? Kann man dieses "Geschenk" nicht vielleicht für die nächsten 10 Jahre verschenken ;-) ?

Könnte man ein Haus auch gegen 1 Euro an den Verlobten verkaufen?

Fragt bitte nicht nach den Hintergründen. Ich muss mein Haus wirklich loswerden. Ich denke, ich kenne auch die Risiken, die mit einer Schenkung verbunden sind, aber ich fürchte, dass ich tatsächlich keine andere Wahl habe.

Schönes Wochenende

Petra

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#6
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ja - vor der Schenkung heiraten. ;)

Das klingt trivial, aber sowohl die Freibeträge als auch die Steuersätze sind unter Verheirateten weit günstiger als unter nicht Verheirateten. Ehepartner: € 307.000 Freibetrag, nicht verwandte Personen einschließlich Verlobte nur € 5.200.

Bei einem Verkauf muß der Verkaufspreis etwa in Höhe des tatsächlichen Verkehrswertes (im Rahmen des üblichen Verhandlungsspielraums) liegen, damit es tatsächlich ein Verkauf ist. Beim 'Verkauf' zu einem stark verbilligten Preis liegt eine Schenkung in Höhe der Differenz zum tatsächlichen Verkehrswert vor.

Das Finanzamt erhält übrigens von Verkauf oder Schenkung automatisch eine Benachrichtigung vom Notar. Der Notar wird auch keinen falschen Betrag beurkunden, er würde sich dadurch strafbar machen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#7
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo zusammen, hallo Waldhase,

Heiraten...na super. Davon habe ich eigentlich erst mal absolut die Nase voll. Aber angenommen, ich würde es trotzdem tun. Wie hoch wären dann wahrscheinlich die Unkosten für Notar, etc., wenn ich das Haus dann auf meinen Ehemann umschreiben würde? Wie gesagt, das Haus hat schätzungsweise einen Wert von um die 100.000 Euro, denke ich mal.

Ich habe was davon gelesen, dass innerhalb von 10 Jahren eine solche Schenkung rückgängig gemacht werden muss, wenn man z.B. in dieser Zeit zum Sozialfall wird. Was passiert aber, wenn es sich um offene Rechnungen z. B. von Handwerksfirmen, Strom, Unterhaltsschulden, Schulden aus dem täglichen Leben handeln würde?

Und was ist, wenn das Haus noch nicht komplett abgezahlt ist? Interessiert es die Bank, wer Eigentümer ist, solange schön weiter abbezahlt wird? Wahrscheinlich wird es trotzdem da auch wieder nicht so einfach sein, oder?

Allen noch ein schönes Wochenende.

Petra

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#8
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Grob gerechnet etwa 1 % des Geschäftswertes für Notar und Grundbuchamt. Genaueres kann der Notar sagen.

Ansonsten würde ich dringend empfehlen, hier eine Beratung durch einen Anwalt in Anspruch zu nehmen, damit eine auf die individuellen Verhältnisse passende Strategie gefunden werden kann. Pauschale Anmerkungen helfen hier vermutlich nicht viel weiter.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Petra0508,
egal was für Schulden/Zahlungen "drohen"- das Haus verschenken um hier nicht zahlen zu müssen, das wird nicht klappen. Ich weiß nicht mal, ob es hier nicht sogar evtl. einen Straftatbestand gibt, der dich noch mehr in die Sch... zieht.
Heiraten willst du nicht, hast aber einen Verlobten? Verlobung heißt Heiratsversprechen, theoretisch kann man da auch noch mal verklagt werden, wenn man in Bezug auf die zukünftige Hochzeit z.B. den Beruf aufgibt, bestimmte Käufe tätig usw. Früher nannte man dies "Kranzgeld".
Und ganz sicher kannst du das Haus weder verschenken noch verkaufen, wenn die Bank nicht zustimmt, denn schließlich ist das Haus eine Sicherheit.
Den Kreditvertrag hast du unterschrieben. Wenn du nicht mehr Eigentümer des Hauses wärest, wäre es aber immer noch die Sicherheit für die Bank, d.h. der neue Eigentümer könnte das Haus verlieren, wenn du die Raten nicht bezahlst.
Da würde ich vorab die Bank fragen, wie sie zu einem Verschenken/Verkaufen steht und wie sie reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo an alle, hallo Sika, hallo Waldhase,

an Waldhase erst einmal Dank, weil er sich meinetwegen schon so viele Gedanken gemacht hat.

Auch Dank an Sika, weil sie/er sich ebenfalls angesprochen fühlte. Zum Glück habe ich momentan noch keine Schulden, aber das kann ich leider für die Zukunft nicht ausschliessen, da ich nach meiner Scheidung von ALG II leben muss und halt dieses Haus besitze, was sich mittlerweile nur noch als Last darstellt, obwohl es eigentlich mein Alter absichern sollte und für das ich jahrelang auf viele Sachen verzichtet habe. Ich möchte nicht Gefahr laufen, eines Tages auch noch das Haus zu verlieren.

Ich bin auch noch nicht verlobt (aber verliebt :-), dachte, eine Schenkung an einen Verlobten wäre vielleicht steuerlich finanziell besser als an einen gänzlich Fremden. Ich möcht das Haus selbstverständlich in Zukunft behalten, versuche mich von daher irgendwie abzusichern, auch wenn es nur über eine scheinbare Schenkung oder Ähnlichem geht.

Gibt es denn da gar keine Möglichkeiten? Offiziell verkaufen kann ich auch nicht, da dann das Geld nach einigen Jahren weg wäre, weil ich aus dem ALG II - Bezug fallen würde. Ausserdem sind Hypotheken und Tilgung inzwischen relativ gering, wobei die Tilgung beim ALG II auch wieder unberücksichtigt bleibt.

Es muss doch was geben .....?????

Viele liebe Grüsse

Petra

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1075
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Petra0508
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Bronko,

man kann immer gut ironisch werden, wenn man nicht selbst betroffen ist! Deine Ironie sollte sich an unsere supertolle Regierung richten, die einen mit Hartz 4 in den finanziellen und psychischen Untergang treibt. Was bleibt einem denn anders übrig als zu versuchen, das letzte, was einem geblieben ist, so gut wie möglich zu beschützen? Soll unsere liebe Regierung Arbeitsplätze schaffen statt sie zu vernichten! Dann braucht man sich solche Gedanken nicht machen und auch nicht für jeden Hartz-4-Cent auf Knien kriechen.

Nein, ich möchte meinem Freund auch nicht auf der Tasche liegen. Ich war immer unabhängig bzw. verheiratet und bin dem Staat bis dato nicht auf die Tasche gefallen. Ich war so blöd und habe auch noch vier Kinder in diesen Mist gesetzt. Zwei davon arbeiten und zahlen Steuern, die anderen gehen noch zur Schule.

Jetzt möchte ich nur mein Häuschen für mein Alter sichern. Ich habe kein schlechtes Gewissen, wenn ich deshalb hier nach Möglichkeiten frage. Mein Freund lebt nicht in Deutschland. Sämtliche Unkosten für mein Haus müssten von mir bzw. dem JobCenter weiterhin getragen werden. Nur im Grundbuch möchte ich für andere Leute offiziell nicht mehr als Eigentümer auftauchen.

Aber das scheint wohl nur in meiner Phantasie machbar zu sein. Leider!

Nix für ungut. Machs besser ;-)

Petra

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal verstehe ich dein Problem noch nicht so ganz.

Du hast Angst, dass Du die Unterhaltskosten für das Haus bei Hartz IV nicht mehr zahlen kannst. Aber durch eine Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt ändert sich daran doch gar nichts. Dann bist Du als Nießbraucher ebenfalls für den Unterhalt des Hauses verantwortlich.

Ein Eigenheim ist bei Hartz IV geschütztes Vermögen, so dass in dem Zusammenhang eine Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt auch nichts bringt.

Ein Verkauf wäre ebenfalls nicht sinnvoll, da der dann erzielte Erlös nicht mehr zum geschützten Vermögen zählt.

Ein Nießbrauchrecht kann das Sozialamt im Pflegefall natürlich auch verwerten, falls dann die Frist von 10 Jahren bereits um sein sollte.

Deine Kinder werden das Haus nach Deinem Tod übrigens auch nicht erben, sondern die Erben Deines Verlobten.

Insgesamt habe ich also noch nicht verstanden, was es bringen soll, im Grundbuch nicht als Eigentümer eingetragen zu sein. Für Dich kann ich im Moment nur Nachteile erkennen.

Und solte sich Dein Verlobter nach der Übertragung von Dir trennen, dann schaust Du ganz blöd aus der Wäsche.



-- Editiert von hh am 16.06.2006 13:10:16

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