Nach bayerischer Bauordnung ist das Errichten einer Grenzgarage grundsätzlich möglich, wenn denn die vorgegebenen Maße eingehalten werden. Dieses Vorhaben ist genehmigungsfrei und bedarf daher nicht der Zustimmung der Nachbarn.
Wie sieht es allerdings aus, wenn diese Grenzgarage voll unterkellert werden soll?
Ist das dann immer noch genehmigungsfrei oder ist die explizite Zustimmung der Nachbarn erforderlich, um eine Baugenehmigung
zu erhalten bzw. Kann der Nachbar Bedenken anmelden und das Vorhaben so verhindern?
Bevor jetzt wieder spekuliert wird, ja, ich bin ein friedlicher Mensch!
Ja, ich bevorzuge eine friedliche Nachbarschaft.
Nein, ich benötige keine tiefgruendigen Abhandlungen, die diese sachliche Frage sozial wertend beantworten!
An alle, die eine Antwort aufgrund der gesetzlichen Grundlagen geben können - vielen Dank für die Bemuehungen!
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Grenzgarage mit Unterkellerung?
4. Januar 2013
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Frage vom 4. Januar 2013 | 14:01
Von
Status: Beginner (91 Beiträge, 46x hilfreich)
Grenzgarage mit Unterkellerung?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2013 | 14:26
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Ein Keller ist keine Garage, die Genehmigungsfreiheit bezieht sich nur auf Garagen!
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