Grenzbebauung - Rückbau des Dachüberstandes

14. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
ReinerBiesi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grenzbebauung - Rückbau des Dachüberstandes

Hallo und einen guten Tag,

beim Lesen der Tageszeitung fiel uns ein Artikel auf, der eine lebhafte Diskussion entfachte, aber ohne ein Ergebnis ausging. Im nachfolgenden möchte ich einmal kurz davon berichten und hoffe, daß jemand eine interessante Lösung unserer Diskussion beisteuert.
Kurz gefasst:
Es ging um ein Bauvorhaben, bei dem Grenzbebauung über ein Umlegungsverfahren erreicht worden war. Es wurde jedoch versäumt den Dachüberstand mit ca. 60 cm mit einzubeziehen. Dies kam so, Der Eigentümer des bestehenden Hauses hatte vor 18 - 20 Jahren ein neues Dach eben mit diesem Dachüberstand erbaut. Dieser war jedoch nicht beantragt worden. Skurrilerweise sei dann damals aber doch von der Baubehörde eine Bauabnahme erfolgt. Der neue Nachbar(er wurde vor 16 Jahren Eigentümer des Nachbargrundes) besteht nun darauf, dass das Dach zurückgebaut werden muß, damit er höher bauen kann. Der andere beharrt auf der Bauabnahme, den damit sei im nachhinein der "Fehler" korrigiert worden. Wie seht ihr diesen Fall. Gibt es ein Happy End? Wenn ja, für wen?

Ich freue mich auf rege Antworten, die unsere Diskussion endlich mit einer Lösung bedient.

Gruß
ReinerBiesi

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Warum hatte der Nachbar das Grundstück trotz des Dachüberstands beanstandungslos gekauft ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Das ist wohl ein Fall des § 912 BGB . Der Dachüberstand darf also bleiben und der Hauseigentümer muss dafür seinem Nachbarn eine Überbaurente zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

War es nicht so, dass der Überbau vorher kein Überbau war, sondern erst durch ein
Umlegungsverfahren zum Tatbestand wird ?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der Überbau muss nach meiner Einschätzung aufgrund der Regelung in § 912 BGB geduldet werden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen