Grenzbäume(10 J.alt):schlecht f.Nachbars Einfahrt?

19. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
heckenschuetze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Grenzbäume(10 J.alt):schlecht f.Nachbars Einfahrt?

Hallo

vielleicht hat jemand hier einen Tip?
zum Thema Baumbestand auf Grenzen habe ich schon einiges gelesen, aber zu folgendem Fall noch nichts gefunden:

Wir wohnen seit 6 Monaten auf einem Grundstück mit einem Haus aus den 1920ern, auf den Grenzen viele Bäume und Sträucher (Haselnuss, Holunder teilw. 5m hoch). Praktisch gleichzeitig mit unserem Einzug wurde auf dem Nachbargrundstück neu gebaut. 4 DHH wo vorher jahrzentelang ein EFH stand. Es ist noch nicht fertiggestellt, aber die Nachbarn haben wir z.T. schon kennenlernen dürfen, natürlich wegen der Grenzbäume. Da heutzutage jeder Quadratzentimeter ausgereizt wird, wird bald die neue Einfahrt des einen Nachbarn an der Grenze beginnen (Steinplatten oder Ähnliches). Der Nachbar hat sich bereits bei uns vorgestellt und beklagt, die Wurzeln des Haselnussbaumes und anderer Grenzbäume könnten seine Einfahrt in einigen Jahren schädigen. Mit meiner (mündlichen) Zustimmung wurden nun beim Aushub die Wurzeln des Baumes gekappt. Der Nachbar meint nun, er sei dennoch "überhaupt nicht glücklich damit", da die Kraft des Baumes dennoch ausreichen könnte, die Einfahrt anzuheben. Daß er gleichzeitig auch noch die Abstände anderer Bäume moniert hat, habe ich erst mal nur zur Kenntnis genommen. Ich denke, daß man bei einigen Bäumen von Verjährung sprechen kann. Nur wie ist das mit dem Baum auf der Grenze, deren Wurzeln zwar nun gekappt sind, aber dennoch eine Kraft aufgrund ihrer Natur (Ausdehnung) auf Steine bzw. die Einfahrt ausüben könnten? Muß der Baum weg? Muß ich haften, wenn sich beim Nachbarn inein paar Jahren die Steinplatten heben? Oder ist es das Problem des Bauherrn, der nicht ein einziges Mal bei uns geklingelt hat, um zu fragen, wie mit den Bäumen verfahren werden soll?

-- Editiert von heckenschuetze am 19.10.2008 07:17

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Muß der Baum weg?
Nachbarrecht verjährt recht schnell - 5 Jahre soweit in das richtig im Kopf habe

Muß ich haften, wenn sich beim Nachbarn inein paar Jahren die Steinplatten heben?
Ja sicher, wer sonst

K.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Krischu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn der Nachbar beim Aushub die Wurzeln gekappt hat, warum hat er dann mnicht Maßnahmen unternommen, um weiteren Schaden durch Wurzeln abzuwenden (Spundwände einziehen)? Oder Dir, Heckenschütze, den Vorschlag gemacht? Man kann doch Maßnahmen treffen, um das Anheben von Platten zu unterbinden. Ein Haselnußstrauch dürfte nicht im Stande sein, Platten in der Einfahrt anzuheben. Also, ich finde das ein bißchen viel verlangt.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Witzige Idee das der Nachbar Maßnahmen treffen muss sich vor fremden Bäumen zu schützen.
Das soll doch der Verursacher bzw. der Besitzer der Bäume machen.

K.

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#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn es sich tatsächlich um einen Grenzbaum handelt (dazu muss der Stamm des Baumes wenigstens teilweise auf der Grenze stehen!), kann jeder der Nachbarn die Beseitigung verlangen. Der Nachbar, der nicht an der Beseitigung interessiert ist, kann auf seinen Anteil verzichten, dann kann der andere den Baum entfernen, muss aber auch die Kosten selbst tragen. (§923 BGB )
Bitte aber auch beachten, ob ggf. Baumschutzvorgaben zu berücksichtigen sind.

-- Editiert von cobold64 am 20.10.2008 10:52

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na so steht das nicht im 923:



(1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

(2) Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu tragen, wenn der andere auf sein Recht an dem Baume verzichtet; er erwirbt in diesem Falle mit der Trennung das Alleineigentum. Der Anspruch auf die Beseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Baum als Grenzzeichen dient und den Umständen nach nicht durch ein anderes zweckmäßiges Grenzzeichen ersetzt werden kann.

(3) Diese Vorschriften gelten auch für einen auf der Grenze stehenden Strauch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
heckenschuetze
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe mich inzwischen auch noch woanders umgehört.

Für den, den's noch weiter interessiert:
- Der Baum steht nicht auf der Grenze, der Stamm ist in vollem Umfang auf meinem Grundstück.

- Der Gärtner meint, die Wurzeln sind nicht kräftig genug, daß sie Steine durchdringen oder "sprengen" könnten. Außerdem werden sich die Wurzeln ohnehin nach unten ausdehnen.

- Die Wurzeln beim Nachbarn haben die Bauarbeiter radikal gekappt.

Also von daher besteht kein Handlungsbedarf.

Was mich hingegen sehr stört ist, daß der Herr Nachbar eher an der Beseitigung des Baums interessiert zu sein scheint, als an möglichen Schäden an seiner Einfahrt.

Nun denn, man wird sehen wie's weitergeht.

Allen Nachbarn einen schönen Tag noch.

Euer Heckenschütze

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und diese Fragen gehören ins Forum "Nachbarschaftsrecht" und haben nichts mit WEG, Baurecht usw. zu tun.
Es gibt tatsächlich Bundesländer, die kein Nachbarschaftsrecht haben, da sind die Regelungen dann oft wieder ganz andere.
Aber du hast es hier mit einem typischem Problem zu tun - erst kaufen die Leute und dann beschweren sie sich über den Zustand.
Viel Spaß - und diesen Nachbarn möglichst nur freundlich grüßen und dass wars.

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