Grenzabstand nicht eingehalten - Wer haftet für die Folgen bei Brand?

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)
Grenzabstand nicht eingehalten - Wer haftet für die Folgen bei Brand?

A hat Haus in Nachbargrundstück von B gebaut.

Erst später (weil B wenig Ahnung über Bauordnung hat) bemerkt B
dass A den Grenzabstand nicht eingehalten hat.
A`s Balkone ragen so nah an
das Haus von B aus.
B beschwert sich bei Bauamt,
Bauamt teilt A mit.... aber
nichts wird an dem Bau geändert bzw. berichtigt.

Wer haftet für die Folgen,
wenn A`s Haus brennt, und das
Feuer auf B`s Haus rüberflackert ?

A, Bauamt, oder B ?






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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Icecycle,
richtig: A hat "falsch" gebaut, Bauamt fordert ihn zum Rückbau auf, A macht nichts? Dann muss du beim Bauamt hartnäckig nachfragen.
Die zu klärende Frage: hat A so gebaut wie beantragt? Durfte dann so genehmigt werden?

Also das mit den Bränden würde ich hier mal beiseite lassen, denn in Städten liegen die Häuser nunmal auch Wand an Wand.

Wann wurden denn die Häuser gebaut?

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

A hat falsch gebaut, Bauamt fordert ihn zum Rückbau auf, A macht nichts?

Es ist nun Aufgabe von Bauamt als kontroll-
behörde. B kann von Behörde keine Sanktion gegen A verlangen.

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#3
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Hat das Bauamt bestätigt, dass der Grenzabstabd nicht eingehalten wurde?

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2025x hilfreich)

Das Bauamt hatte an sich auch vesäumt zu kontrollieren (Bauabnahme). Nun tut es natürlich so, als ob es ihm nicht angeht, schließlich ist der Falschmacher nicht es sondern der Nachbar.

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