Gleiche Rechte b. Wohneigentum wie b. Realteilung?

27. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Gleiche Rechte b. Wohneigentum wie b. Realteilung?

Liebe Rechtskenner,

ich will eine Doppelhaushälfte kaufen, die rechtlich Wohneigentum bildet. Mit der anderen DHH besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Es bestehen getrennte Eingänge und getrennte Hausanschlüsse. An den Gartenhälften bestehen Sondernutzungsrechte.

Eine Realteilung ist jedoch nie durchgeführt worden. Angeblich besteht der einzige Grund darin, dass es für die Durchführung der Realteilung im konkreten Fall Brandschutzauflagen gibt, die zum einen rd. 10.000 Euro an Kosten verursachen würden, zum anderen mit dem Zumauern von einem Fenster der anderen DHH verbunden wären, was der Nachbar natürlich nicht will.
Der Makler sagt nun, dass die Teilungserklärung so verfasst wurde, dass sie die selben Rechte wie bei einer Realteilung gewährt. D.h. jeder ist für seinen Teil der Fassade und des Dachs verantwortlich; z.B. müßte eine Schaden an der Dachhälfte des einen "Wohnungs-"Eigentümers nicht durch den anderen anteilig mitbezahlt werden.

Natürlich bevorzuge ich eine Realteilung, aber wenn ich wirklich die selben Rechte wie bei einer Realteilung bekomme, würde ich das Wohneigentum akzeptieren, um das Haus überhaupt kaufen zu können.

Kann es wirklich sein, dass die beiden Lösungen in diesem Einzelfall (!) rechtlich gleichwertig sein können? Welche Unterschiede könnten verbleiben? Kann es Nachteile geben, falls in der Zukunft einmal z.B. aufgrund eines Straßenbaus ein Teil des (gemeinsamen) Grundstücks enteignet wird?

Viele Grüße
Euer c123

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Hallo,

es gibt hier auch en spezielles Forum zum WEG-Recht.

Unabhängig davon kann die Frage ohne Kenntnis der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung nicht beantwortet werden. Grund: grundsätzlich hat Wohneigentum nicht den gleichen rechtlichen Stellenwert wie ein realgeteiltes Grundstück. Bei einer teilung nach WEG gilt im Grundsatz zunächst immer: Grundstück und Gebäudehülle gehören beiden gemeinschaftlich, Veränderungen würden die Zustimmung des jeweils anderen benötigen. Jedoch können in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnungen Vereinbarungen getroffen sein, die Rechte und Pflichten so festlegen, dass diese einer Realteilung sehr nahe kommen. Deshalb hngt es vom genauen Wortlaut und Umfang dieser Vereinbarungen ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

Vertrauen solltest du jedenfalls nicht auf mündliche Aussagen eines Maklers.

Lieber selbst zu allem eine Meinung bilden, was zählt:

Teilungserklärung genau studieren
Aufteilungsplan auch
Gemeinschaftsordnung ebenso
Gibt es einen Verwalter?
Gibt es überhaupt gemeinschaftliche Kosten/Verpflichtungen? (Versicherung? Außenbeleuchtung? Zufahrt oder Garagenhof?)
Gibt es so etwas wie eine Instandhaltungsrücklage? (Wahrscheinlich nicht)
Wie alt ist die "Wohnanlage"?
Gab es in den letzten Jahren Dinge zu lösen, die auch den anderen Eigentümer betroffen haben?

Wenn wirklich alles so geregelt ist und es über Jahre keine Probleme gegeben hat, wäre der Unterschied zu einer Doppelhaushälfte auf eigenem Grundstück wohl tatsächlich nicht fühlbar.

MfG
Wohni

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.113 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen