Gewohnheitsrecht

10. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)
Gewohnheitsrecht

Hallo,
wir sind Anteilseigner einer Bruchteilsgemeinschaft.In diesem Haus
nutzen wir eine Wohnung,Verwandte 2 Wohnungen.Dieses ist auch soweit OK,da ihnen der größere Anteil gehört.(5 Achtel)Uns gehören 3 Achtel.Es gibt keine Teilungserklärung .Die Gegenpartei
stimmt einer Teilungserklärung nicht zu.Wir haben diese Anteile von meiner verstorbenen Mutter geerbt und sind erst vor einigen Monaten eingezogen.Zum Haus gehören 2 Garagen.Eine hiervon ist so groß,dass mann einen normalen PKW einstellen kann.Die andere ist eher für einen Smart geeignet,außerdem befindet sich hinter der kleinen Garage ein Keller in dem Gartengeräte untergebracht sind.Die große Garage wurde seit Jahrzehnten von der Erdgeschoßwohnung ( uns ,bzw.meiner Mutter)genutzt.
Vor knapp 2 Jahren,vor dem Tod meiner Mutter,hat die Gegenpartei die Garagen unbürokratisch getauscht.Wir hätten diese Garage gerne zurück,da wir ein relativ neues Auto haben. Die Gegenpartei behauptet nun,eine Eigentümerversammlung mit meiner Mutter vor ihrem Tode abgehalten zu haben,wonach es einen einstimmigen Beschluß gab die Garagen zu tauschen.Außerdem ist die kleine Garage kein nur für uns zugänglicher Raum,da die Gegenpartei ständig wegen der Gartengeräte durch diese Garage läuft.Etwas schriftliches über diese angebliche Versammlung gibt es nicht.Wir nutzen nun,da das Auto nicht hinnein paßt,diesen Raum zur Aktenlagerung.Es stört mich sehr,dass die Gegenpartei nun in unseren privaten Sachen herumschnüffeln kann.Wie sind die Prozeßchanchen für Gewohnheitsrecht und Rücktausch?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich sehe da keine Chancen für Dein Anliegen.

Die Garagen sind vor dem Tod Deiner Mutter getauscht worden, ohne dass Deine Mutter sich dagegen gewehrt hat. Das deutet auf ihre Zustimmung hin. Das Gegenteil wirst Du dann beweisen müssen, weil solche Dinge natürlich auch mündlich vereinbart werden können.

Der Beweis, dass es diese Vereinbarung nicht gegeben hat, wird Dir kaum gelingen.

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#2
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

Hmmm,
ich sehe das eher so,dass die Garage seit
Jahrzehnten von uns genutzt wurde und meine
Mutter die Garage in Anbetracht ihres baldigen Todes nicht mehr wichtig war.Als krebskranke Frau im Endstadium will man sich nicht auch noch um juristische Dinge kümmern müssen.Die Frage ist doch eigendlich die Beweislast.Muß ich nachweisen,das es diese Versammlung nicht
gab,oder die Gegenpartei ein Protokoll der
Eigentümerversammlung?

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#3
 Von 
1puma
Status:
Beginner
(149 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo,
eigentlich müßte die Garagenzugehörigkeit in einer notoriellen Teilungserklärung vermerkt sein. Wer hat denn die umzulegenden Kosten für die Garage getragen?
Wer steht denn im Grundbuch?

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

@GMS
Es handelt sich hier nicht um eine Eigentümergemeinschaft im Sinne des WEG.

Jeder hat am Gesamteigentum einen pozentualen Anteil, daher sieht die Sache hier anders aus. Es gibt daher auch keine teilungserklärung.

@ben123
Aus welchen Gründen Deiner Mutter der tausch egal war, spielt m.E. keine Rolle. Wenn sie dem Tausch zugestimmt hat, dann ist diese Zustimmung gültig.

Die Berufung auf das Gewohnheitsrecht scheidet schon deswegen aus, weil Deine Mutter die Nutzung der Garage freiwillig aufgegeben hat.

Du musst m.E. beweisen, dass Deine Mutter die Zustimmung nicht gegeben hat.

Für solche Beschlüsse bestehen keine Formvorschriften. Weder muss eine förmliche Eigentümerversammlung einberufen werden, noch muss darüber ein Protokoll erstellt werden.

Oder gibt es z.B. eine Eigentümerversammlung mit Protokoll über den Beschluss, dass Ihr in das Haus einziehen durftet?

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#5
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@hh
Nein eine Eigentümerversammlung mit Beschluß dass wir ins Haus einziehen dürfen gibt es nicht.Was würde denn passieren,wenn ich die beiden Garagen ebenso unbürokratisch
zurücktausche und die Schlösser tausche ?
Anzeige wegen Hausfriedensbruch,oder zivilrechtliches Verfahren bezüglich der Nutzungsrechte?

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Ben123,
vor allem Ärger mit den Mitbwohnern und Besitzer würde ich antworten.
Also, du ziehst als letzter ein, willst aber alles so haben, wie es dir gefällt. Da würde ich doch vielleicht mal Rücksicht auf die anderen Bewohner nehmen, die vielleicht auch schon gerne lange die große Garage gehabt hätten. Aber scheinbar möchtest du dir ja den Ärger für die Zukunft ans Bein binden.

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#7
 Von 
Ben123
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 71x hilfreich)

@sika0304
Es handelt sich um mein Elternhaus.Ich habe die ersten 20 Jahre meines Lebens in diesem Haus verbracht,zusammen mit meiner Tante.
Meine Tante ist sehr streitbar und versucht ständig zu erproben,wie weit sie gehen kann.
Das war schon früher so,als meine Eltern noch lebten.Ich könnte ein Buch über die Schikaneaktionen meiner Tante schreiben.Alle
Versuche friedlich zusammen zu leben sind bisher gescheitert.Jedesmal wenn ich um des lieben Friedens Willen in einem Punkt nachgebe,freut sie sich und sucht sofort einen neuen Grund.Am liebsten wäre es ihr,dass wir
ausziehen,die Wohnung leer steht und wir nur
die Kosten zahlen.Eine Teilungserklärung in der alles geregelt wäre,lehnt sie ohne Begründung ab.

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