Gartenhaus an Kanal anschließen

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aloisx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenhaus an Kanal anschließen

Guten Tag,

Wir setzten eine Gartenmauer. Beim Ausgraben haben wir den Kanal gefunden. Hieran möchte ich nun die Möglichkeit schaffe das später kommende Gartenhaus an den Kanal an zu schließen.

1. Frage, darf ich das machen oder muss hier erst wieder irgendwas genehmigt werden?

2. Der Kanal des Nachbras trifft in meinem Grundstück auf meine Kanal. Im Grundbuch steht das er 50% der Kosten übernehmen muss wenn in meinem Kanal, auf meinem Grundstück (wo er mit nutzt) ein Schaden entsteht. Wie kann ich den Nachbarn davon befreier das er hier für einen Schäden mit aufkommen muss.

VG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Eine Einleitung in das Kanalnetz muss immer genehmigt werden.

Warum willst du den Nachbarn befreien?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Warum willst du den Nachbarn befreien. Es reicht doch auch kein Geld zu verlangen, wenn was ist. Es bleibt dein Kanal und kannst da an schließen was du willst.
Ob und was du in einen Kanal einleiten darfst hängt davon ab wohin der Kanal geht. Es gibt Regenwasserkanäle und Abwasserkanäle. Frag die Gemeinde

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#3
 Von 
Aloisx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist ein Abwasserkanal. Das Haus Stammte von Opa, dort wohnt der Onkel drin. Mein Vater hat angebaut und der Kanal vom Onkel geht auf unseren Kanal. Zur Opas Zeit hatte er das so niederschreiben lassen das der Onkel eben das Recht hat unseren Kanal kostenlos zu nutzen er aber im Schadensfall sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen muss. Steht so im Grundbuch eingetragen. Unser Bauplatz stammte auch aus Opas Besitz.

Nun komme eben ich dazu und möchte den Garten (gehört noch meinem Vater) umbauen aber ich will mir nicht bei jeder Arbeit im Garten Gedanken machen müssen das ich mich vor dem Nachbarn, Onkel rechtfertigen muss was ich grabe oder sonstiges.

Daher der Gedanke ihn hier aus der Haftungspficht zu nehmen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119656 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Aloisx):
aber ich will mir nicht bei jeder Arbeit im Garten Gedanken machen müssen das ich mich vor dem Nachbarn, Onkel rechtfertigen muss was ich grabe oder sonstiges.

Tja, bei solcher Vorgehensweise, da sollte man ein gut gefülltes Konto haben...



Zitat (von Aloisx):
Wie kann ich den Nachbarn davon befreier das er hier für einen Schäden mit aufkommen muss.

Im übrigen kannst Du den Nachbarn nicht befreien, da Du nicht der Eigentümer des Grundstückes bist.
Abgesehen davob, das die nichts nützt und eine richtig viel Geld kosten kann.



Zitat (von Aloisx):
1. Frage, darf ich das machen oder muss hier erst wieder irgendwas genehmigt werden?

Ein weiterer Anschluss an den öffentlichen Kanal muss in der Regel genehmigt werden.



Ansonsten stellt sich natürlich auch die Frage, weshalb ein Gartenhaus einen Anschlus an den Kanal benötigt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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