Gartenhaus + Geräteschuppen mehr als 30 Kubikmeter bei Grenzbebauung erlaubt (NRW)?

13. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
dr_mueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)
Gartenhaus + Geräteschuppen mehr als 30 Kubikmeter bei Grenzbebauung erlaubt (NRW)?

Ich habe mal versucht die Bauordnung bezüglich der Grenzbebauung in NRW zu verstehen, bin aber im Lesen juristischer Texte unerfahren und konnte selbst nach längerer Googelei keine endgültige Antwort finden.

Verstanden habe ich:
Erlaubt ist Grenzbebauung 15m in der Summe und max. 9m zu einem Nachbarn. Gartenhaus oder Schuppen unter 30 Kubikmeter bedarf keiner Baugenehmigung.
Von der Stadt gibt es keine sonstigen Auflagen.

Die Überlegung ist, an der Grundstücksgrenze ein Gartenhaus (4m breit, 3m tief, ca.28m³ ) und direkt daran einen Geräteschuppen (3m breit, 3m tief, ca. 20m³) zu bauen.

------------------- Gartenhaus --------- Schuppen ----- Summe
breit ------------- 4m -------------------- 3m -------------- 7m (Grenzbebauung)
tief --------------- 3m -------------------- 3m
Fläche ---------- 12m² ------------------ 9m² ------------ 21m²
Volumen -------- 28m³ ----------------- 20m³ ----------- 48m³

Die 7m Grenzbebauung sind ja zulässig.
Werden die Volumen von Gartenhaus + Schuppen ebenfalls addiert ergeben sich 48m³. Dann wären die 30m³ überschritten. Ist das unzulässig oder gelten die 30m³ je Gebäude?

Oder kann man so viele Schuppen wie man will hintereinanderbauen, solange man die 9m zu einem Nachbarn nicht überschreitet?

Weitere Frage: Spielen die Flächen von Gartenhaus und Schuppen eine Rolle?

Bin gespannt, was jetzt richtig ist.



-- Editier von dr_mueller am 13.03.2017 23:30

-- Editier von dr_mueller am 13.03.2017 23:47

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von dr_mueller):
Dann wären die 30m³ überschritten. Ist das unzulässig?


Ich baue gerade an einem Gartenhaus in Dortmund (NRW). Das GH hat 28 m³, da ich aber schon einen größeren Geräteschuppen habe, musste ich für das ansonsten genehmigungsfreie* Gartenhaus eine Baugenehmigung beantragen. Hier wird also zusammengerechnet.

* ansonsten wäre nur die Bauanzeige nötig gewesen.

Baurecht ist aber nicht überall gleich. Deshalb vor Ort nachfragen.

Berry

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dr_mueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von dr_mueller):
Dann wären die 30m³ überschritten. Ist das unzulässig?


Ich baue gerade an einem Gartenhaus in Dortmund (NRW). Das GH hat 28 m³, da ich aber schon einen größeren Geräteschuppen habe, musste ich für das ansonsten genehmigungsfreie* Gartenhaus eine Baugenehmigung beantragen. Hier wird also zusammengerechnet.


Das hieße ja, wenn man die 15m Grenzbebauung ausnutzt, dass dann genehmigungsfrei bei 1,40m Tiefe nur 1,40m Höhe möglich wären ... Gartenhäuser für Schneewittchen und die 7 Zwerge :-) Was soll man da bauen?

Aber lieber wieder zurück zu meinen Fragen oben: Spielen die Quadratmeter von Gartenhaus und Schuppen eine Rolle?

7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wieso fragst du nach Flächen?
Die Landesbauordnung spricht doch nur von Längen, Höhen, Abständen und Kubikmetern.
Oder gibt es im Bebauungsplan weitere Vorgaben bezüglich überbaubarer Flächen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dr_mueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Wieso fragst du nach Flächen?
Die Landesbauordnung spricht doch nur von Längen, Höhen, Abständen und Kubikmetern.
Oder gibt es im Bebauungsplan weitere Vorgaben bezüglich überbaubarer Flächen?


Nein, die Stadt macht keine weitergehenden Einschränkungen. Es gab einmal eine Flächenbegrenzung für Abstellräume in Garagen ... aber das spielt hier keine Rolle, da es sich um ein Gartenhaus und einen Schuppen handelt. Ziehe also meine Frage bezgl. der Fläche (m²) zurück.

Ich fasse das Ergebnis mal laienhaft zusammen (NRW):
1. Eine Grenzbebaung ist bis 9m zu einem Nachbarn und 15m insgesamt zulässig.
2. Die Kubikmeter von Schuppen und Gartenhäusern auf dem Grundstück werden addiert. Also Gartenhaus 20m³ + Schuppen 9m³ ist baugenehmigungsfrei. Kommt jetzt noch ein Minischuppen mit 2m³ hinzu, muss für diesen eine Baugenehmigung beantragt werden, da die Summe von 30m³ überschritten wird.

Ich nehme an, der Punkt 2 bezieht sich nicht nur auf Baugrenzen sondern auf das gesamte Grundstück. Extremes Beispiel:
* Mitten auf dem Grundstück mit 3m Abstand zur Grenze: Gartenhaus 20m³ + Schuppen 9m³ ist baugenehmigungsfrei.
* Kommt jetzt ein Minischuppen mit 2m³ an die Grundstücksgrenze hinzu, muss dafür ein Bauantrag gestellt werden.

Richtig?


-- Editiert von dr_mueller am 14.03.2017 09:44

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von dr_mueller):
Richtig?


Falsch.

Richtig wäre für alle drei zumindest für Dortmund.

War aber einfach. Normale Zeichnung mit Flächen- und Höhenangaben und einmal Genehmigung des Nachbarn da Grenzbebauung reichte.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dr_mueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von dr_mueller):
Richtig?


Falsch.

Richtig wäre für alle drei zumindest für Dortmund.

War aber einfach. Normale Zeichnung mit Flächen- und Höhenangaben und einmal Genehmigung des Nachbarn da Grenzbebauung reichte.

Berry


Ist es nicht so, dass Bauanträge vor dem Bau zu stellen sind? Oder müssen (zumindest in Dortmund), wenn mit dem dritten Schuppen die 30m³ überschritten werden, wirklich auch für die ersten beiden seit 20 Jahren dort stehenden Schuppen mit genehmigt werden?

Könnte es nicht sein, dass das Amt die Maße der alten Bauten sehen will, um über den neuen Schuppen zu entscheiden, aber nicht über die ersten beiden mitentscheidet. Da die Gebühren (zumindest bei uns) nach umbauten Kubikmetern berechnet werden, müsste das doch erkennbar sein, ob die für drei oder nur für den letzten Schuppen berechnet wurden ... könntest Du evtl. mal nachsehen?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dr_mueller
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von dr_mueller):
Dann wären die 30m³ überschritten. Ist das unzulässig?


Ich baue gerade an einem Gartenhaus in Dortmund (NRW). Das GH hat 28 m³, da ich aber schon einen größeren Geräteschuppen habe, musste ich für das ansonsten genehmigungsfreie* Gartenhaus eine Baugenehmigung beantragen. Hier wird also zusammengerechnet.

* ansonsten wäre nur die Bauanzeige nötig gewesen.

Baurecht ist aber nicht überall gleich. Deshalb vor Ort nachfragen.

Berry


So, ich habe noch einmal beim Bauamt angerufen: Man darf mehrere 30m³-Gartenhäuser genehmigungsfrei an die Grundstücksgrenze setzen, solange die 15m/9m-Beschränkung zu den Nachbarn eingehalten werden.
Die m³ werden nicht zusammengezählt und man überschreitet damit die 30m³-Grenze nicht.

Hoffe mal, das stimmt wiklich, denn die Beamtin sagte, dass sie das noch nicht so lang mache. Wenn wir es konkret machen, werden wir vorsichtshalber vorab noch einmal eine schriftliche Anfrage beim Bauamt einreichen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

So unterschiedlich sind die Auskünfte von Ort zu Ort.

Ich hab jedenfalls die Baugenehmigung für die Objekte und bin damit auf der sicheren Seite.

Gruß

Berry

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