Gartenbepflanzung!

19. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)
Gartenbepflanzung!

Hallo,
vor ein paar Wochen habe ich eine Miteigentümerin über meinen Anwalt abmahnen lassen weil sie 2 Bäume im Garten einfach abgesägt hat, diese waren noch von meiner Mutter gepflanzt. Mein Anwalt hat sie schriftlich wissen lassen dass soetwas mit immensen Kosten verbunden sein kann für sie, wenn ich sie deshalb anzeige.

Ich wollte es bei einer Ermahnung lassen.
Was passiert, diese Woche schneidet sie meine Pfingstrosen dem Erdboden gleich kurz. Ich könnt einen Tobsuchtsanfall kriegen und hab auch schon einen üblen Brief an sie geschrieben aber eigentlich ist sie mir zu doof...mir tun echt bloß die ganzen Pflanzen leid die sie so ohne weiteres platt macht.

Gruß
Akinci

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Stehen bzw. standen die Pflanzen in einem Sondernutzungsrecht oder im Gemeinschaftseigentum? Gibt es eine Beschlussfassung über das Entfernen?

Gab es eine Beschlussfassung/Genehmigung, die Bäume bzw. Pfingstrosen zu pflanzen?

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akinci
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 22x hilfreich)

Es gibt keinen Beschluß, weder über die Pflanzen noch über die bereits gefällten Bäume.

Sicher sind die Pflanzen nach der Umwandlung in Eigentum nun auch Gemeinschaftseigentum wie der ganze Garten eben auch, bisher hat man aber immer Rücksicht darauf genommen wer was gepflanzt hat und es ist ja auch nicht so dass nicht genügend Platz vorhanden wäre. Diese eine Eigentümer macht immer was sie will und grundsätzlich aus einer Fliege einen Elefanten..ich wohn ja nicht dort..wenn mich aber mein Mieter mindestens einmal die Woche anruft und seinen Frust raus läßt ist dieses Thema für mich Psycho-Terror!

Gruß
Akinci

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

ok, wenn die Pflanzungen vor der Umwandlung erfolgten, dann ist es inzwischen Gemeinschaftseigentum. Dann bedarf es VOR dem Entfernen eines Beschlusses. Anderenfalls hat die Gemeinschaft einen Anspruch auf Schadensersatz und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Das dürfte die Miteigentümerin zumindest hinsichtlich des Baumes teuer zu stehen kommen, wenn sich der Rest der Gemeinschaft einig ist.

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Übrigens mahnt im Normalfall der Verwalter ab. Sollte er auch auf jeden Fall tun, da sich diese Eigentümerin am Gemeinschaftseigentum vergreift. Vielleicht habt ihr auch eine Baumschutzsatzung/Nachbarschaftsrecht, die vorschreibt, dass man vor dem Abholzen eine Genehmigung braucht. Viele denken nicht daran, dass man auf dem "eigenen" Grundstück nicht einfach so Bäume abholzen darf. Für das illegale Abholzen käme in diesem Falle die Gemeinschaft als Zahlungspflichtiger in Frage.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen