Hallo,
wir haben 2015 unseren Garten von einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb anlegen lassen. Hierzu gehörte auch die Einfriedung des Grundstücks mit einem Stabgitterzaun.
Leider haben wir in der vergangenen Woche einen Brief von der Gemeinde bekommen, nach diesem wir die Grundstücksgrenze verletzt haben. Der Zaun überragt um 2 Meter, mit einer Gesamtlänge von 30 m die Grundstücksgrenze. Wir haben demnach unser Grundstück um 60 qm überbaut und wir müssen bis Ende März den Rückbau durchführen.
Wer haftet nun für diesen Schaden und die Kosten des Rückbaus ? Der GaLa Bauer hatte alle Pläne von uns erhalten und als Laie verlasse ich mich auf die Kompetenz eines Profibetriebs. Wie sieht der Sachverhalt rechtlich aus ?
GaLa Bau hat Zaun über Gründstücksgrenze gebaut
12. Februar 2017
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Frage vom 12. Februar 2017 | 21:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GaLa Bau hat Zaun über Gründstücksgrenze gebaut
Verbaut?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2017 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (120059 Beiträge, 39823x hilfreich)
Stimmt das was die Gemeinde behauptet?
Stimmen die Pläne die man dem GaLa Bauer damals gegeben hat?
Falls ja, würde ich dem GaLa Unternehmer erstmal eine entsprechende Mängelanzeige nebst Kopie das Schreibens zusenden (per Einschreiben).
Zitatund als Laie verlasse ich mich auf die Kompetenz eines Profibetriebs. :
Ein Bandmaß kann auch jeder Laie bedienen. Und 2m sind ja schon beachtlich, das sollte auch ohne Bandmaß auffallen.
#2
Antwort vom 13. Februar 2017 | 06:49
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDer GaLa Bauer hatte alle Pläne von uns erhalten und als Laie verlasse ich mich auf die Kompetenz eines Profibetriebs. Wie sieht der Sachverhalt rechtlich aus ? :
Es gibt zwei verschiedene Punkte, zum einen ist mal als Grundstückeigentümer immer selbst verantwortlich, das die Maße passen, es sei denn man hatte einen Architekten welcher die Abnahme machte.
Wenn man als Laie die Abnahme gemacht hat, so sollte man schon allein an den Massen den Unterschied zum Plan vielleicht bemerken.
Nun kann man den Versuch mit der Mängelanzeige wie schon vorgeschlagen machen, jedoch sollte man auch selbst auf den Termin für den Rückbau achten.
Und jetzt?
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