Fragen zum Grundbucheintrag

3. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mia76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 53x hilfreich)
Fragen zum Grundbucheintrag

Hallo,

ich möchte mit meinem Partner ein Grundstück kaufen, daher folgende Frage zum Grundbucheintrag:

Wir sind noch nicht verheiratet wenn wir das Grundstück kaufen. Ist es sinnvoll, dass daher erst ein Partner sich im Grundbuch eintragen läßt bzw. kommen weitere Kosten auf uns zu, wenn wir heiraten und aufgrund der Namensänderung auch der Grundbucheintrag auf den neuen Familienname angepaßt werden muß?

Welche Auswirkungen hat es, wenn sich nur ein Partner in das Grundbuch eintragen läßt?

Sorry für die Laienhaften-Fragen am Wochenende...

Danke für Eure Antworten!
Gruß
Mia

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ich würde empfehlen, dass ihr euch beide in das Grundbuch des Grundstückes eintragen lasst, auch wenn es noch nicht bebaut ist. Ob eine Namensänderung bei Heirat zwingend erfolgen muss ist mir nicht bekannt. Ich glaube aber nicht, weil du ja theoretisch mit deiner Geburts- und Heiratsurkunde beweisen kannst, dass du Teileigentümerin bist. Wenn ihr dann verheiratet seid und ein Haus baut oder ihr heiratet erst während der Bauphase, dann wird das Grundbuch sowieso ergänzt (so war es bei uns). Erst hatten wir ein Grundbuch nur fürs Grundstück - später wurde dann ein Haus errichtet und Wohnungseigentum begründet, so dass dann zwei Wohnungsgrundbücher angelegt wurden. Kosten entstehen selbstverständlich bei jedem Eintrag der vorgenommen wird.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen?

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Namensänderung nach Heirat ist eine Grundbuchberichtigung, die formlos (ohne Notar) beim Grundbuchamt beantragt werden kann. Die Gebühren dafür belaufen sich nach meiner Kenntnis auf 10€. Die Vorlage der Original-Heiratsurkunde ist dafür erforderlich.

Wenn sich erst nur ein Partner eintragen lässt und anschließend 1/2 auf den anderen überschrieben wird, dann fallen weit höhere Kosten an.

Der nicht im Grundbuch stehende Partner hat keine Eigentumsrechte an dem Grundstück. Das hat bei verheirateten Paaren im Güterstand der Zugewinngemeinschaft nur in speziellen Fällen Auswirkungen.

Bei nicht verheirateten Paaren kann das erhebliche Nachteile nach sich ziehen. In solchen Fällen würde ich auf einem Eigentumseintrag bestehen. Eine Ausnahme davon würde ich nur dann sehen, wenn ein Partner das gesamte Vorhaben alleine finanziert.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@hh
Ach, hh, u schreibst immer so wunderschön. Gemeint hatte ich das aber auch irgendwie.

Nur halt nicht so schön formuliert :grins:

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mia76
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 53x hilfreich)

Wir lassen uns gemeinsam eintragen. Ich habe die Info bekommen, dass eine Namesänderung aufgrund von Heirat sogar innerhalb von 2 Jahren kostenlos ist - erst dann wird wohl ein Betrag fällig...

schönen Abend noch und lieben Dank
Mia

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Uta S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Meine Eltern sind seit Jahren geschieden, aber es stehen beide im Grundbuch drin für das Haus welches mein Vater bewohnt. Meine Mutter möchte sich austragen und mich jetzt eintragen lassen. Wie erfolgt jetzt dieser Eintrag? Werde ich dann auch informiert?

Danke für Eure Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Dazu musst Du mit Deiner Mutter zum Notar gehen und einen Schenkungsvertrag unterschreiben.

In Abhängigkeit vom Wert des Hauses können dafür Kosten im 4-stelligen Bereich anfallen.

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