Firma wurde an Söhne überschrieben. Wer haftet jetzt weiterhin?

9. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mika77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma wurde an Söhne überschrieben. Wer haftet jetzt weiterhin?

Hallo liebe Leute.

Wir hörten von einem Fall das vor ca. 2 Jahren eine neue Terrasse von Firma XY gemacht wurde.
Die Terrasse ist krumm und schief geworden (mit Natursteinteppich), zudem ist ein falscher Beton/Estrich verbaut worden.
Es war eine unterkellerte Terrasse und das Material ist für eine nicht unterkellerte gewesen. Die ganze Kellerwand ist mittlerweile total feucht und verschimmelt durch diesen Pfusch.

Soweit so gut, es wurde ein Anwalt eingeschaltet.
Der hat einen Gutachter beauftragt, der auch vor Ort war mit einem vernichtenden Ergebnis für die Firma. Die Terrasse müsste komplett runter und neu.

Das ganze ist aber jetzt widerrum im Dezember passiert mit dem Gutachten.
Das blöde ist jetzt, dass dieser Anwalt sich bis heute nicht gerührt hat mit der Anklage gegen die Firma. Angeblich weil eine Kollegin ausgefallen ist und dieser Anwalt die ganze Arbeit mit übernehmen muss. Es ist bis heute also nichts passiert von Geschädigten Seite aus.
Immer wieder sind sie vertröstet worden und es zog sich nun ein halbes Jahr hin.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.
Der Chef der Firma XY ist jetzt hingegangen in diesem halben Jahr und hat seine Firma auf seinen Sohn und Schwiegersohn übertragen lassen laut Impressum.

Kann man die Firma jetzt nicht mehr belangen? Das wäre ja dann die Krönung...
Im Prinzip hat man ja den Vertrag mit der Firma abgeschlossen und nicht mit dem Chef selbst oder? Sind Nachfolger dann weiterhin dafür haftbar (Famile etc.)

Bin sehr neugierig wie die Lage ist. Der Fall beläuft sich wie man hörte im 5stelligen Bereich

-- Editiert von Mika77 am 09.06.2018 15:51

Verbaut?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Ist es denn überhaupt eine Firma? Oder ein Einzelunternehmen?
Dann müsste man schauen, wie diese Übertragung erfolgt ist, ob die Söhne bzw. deren Firma der Rechtsnachfolger des Verursachers ist.


Im übrigen sollte man das natürlich auch schnellstens dem Anwalt mitteilen.





-- Editiert von Harry van Sell am 09.06.2018 18:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mika77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein ganz normaler Malerbetrieb. Der ursprüngliche Chef war unter anderem auch Sachverständiger. Mehr weiß ich leider nicht. Wie findet man sowas heraus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Mika77):
Es ist ein ganz normaler Malerbetrieb.

Der hat ja wohl einen Namen (das ist übrigens die "Firma" des Unternehmens). Und da steht dann z.B. GmbH.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
Mika77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es ist eine Gmbh. Gerade nochmal im Impressum geschaut. Ich denke das bedeutet jetzt gutes nicht wahr?
ich kenne mich mit sowas ja überhaupt nicht aus :(

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Deshalb sollte man den Anwalt drüber informieren. Der kann dann mal ins Handelsregister schauen, nicht das man den falschen verklagt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mika77
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Ich denke das bedeutet jetzt gutes nicht wahr?


Dann richten sich die Ansprüche gegen die GmbH und nicht gegen die Eigentümer der GmbH. Der Eigentümerwechsel hat somit keine Auswirkungen auf Eure Ansprüche.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Malerbetrieb?

Da kommen bei mir große Fragezeichen auf....

Wie kommt man auf die Idee, sich von einem Malerbetrieb eine Terrasse bauen zu lassen?
Den Metzger um die Ecke lässt man doch auch nicht die Bremsen seines Autos machen.

Hat der Betrieb überhaupt die fachliche Kompetenz diese Arbeiten fachgerecht ausführen zu können, im Klartext, ist es realistisch, dass sollte eine Nachbesserung (Neuaufbau) stattfinden, dieser diesmal fachgerecht ausgeführt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Malerbetrieb?

Da kommen bei mir große Fragezeichen auf....

Wie kommt man auf die Idee, sich von einem Malerbetrieb eine Terrasse bauen zu lassen?
Den Metzger um die Ecke lässt man doch auch nicht die Bremsen seines Autos machen.

Malerbetriebe machen auch Fassadensanierungen, Wärmedämmung, Maurer verlegen fliesen, Fliesenleger gießen Estrichböden und Dachdecker bauen Carports und Zimmerleute Dächer...
Zitat:

Hat der Betrieb überhaupt die fachliche Kompetenz diese Arbeiten fachgerecht ausführen zu können, im Klartext, ist es realistisch, dass sollte eine Nachbesserung (Neuaufbau) stattfinden, dieser diesmal fachgerecht ausgeführt wird?

Dazu äußern sich dann ggf. Gutachter. "Terrassenbau" ist ein weites Feld, auf dem sich viele Gewerke tummeln. Tiefbauer, Maurer, Fliesenleger, Landschaftsbauer, Gärtner...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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