Fenster abstand zur Grundstücksgrenze?

24. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Terius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Fenster abstand zur Grundstücksgrenze?

Hallo

Wie weit muss ein Fenster zur Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sein?

Ich glaube ich habe mal Gelesen wenn das Fenster einen Geringeren abstand hat, muss undurchsichtiges Glas in das Fenster und das Fenster darf sich nicht öffnen.
Stimmt das was ich irgend wann mal Gelesen habe?

Bundesland Saarlande

Gruß Terius

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Schau mal im Nachbarrecht des Saarlandes nach:

Siebenter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht

§ 35
Inhalt und Umfang


(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75o zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster, Türen oder zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers des Nachbargrundstücks angebracht werden, wenn ein geringerer Abstand als 2,0 m von dem grenznächsten Punkt der Einrichtung bis zur Grenze eingehalten werden soll.

(2) Die Zustimmung muss erteilt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

(3) Von einem Fenster oder einem zum Betreten bestimmten Bauteil, dem der Eigentümer des Nachbargrundstücks schriftlich zugestimmt hat, müssen er und seine Rechtsnachfolger mit einem später errichteten Bauwerk mindestens 2,0 m Abstand einhalten, Dies gilt nicht, wenn das später errichtete Bauwerk den Lichteinfall nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

§ 36
Ausnahmen


Eine Zustimmung nach § 35 ist nicht erforderlich

1.

soweit die Anbringung der Fenster, Türen oder Bauteile (§ 35 Abs. 1) baurechtlich geboten ist,
2.

für Lichtöffnungen, die nicht geöffnet werden können und entweder mit ihrer Unterkante mindestens 1,80 m über dem Fußboden des zu erhellenden Raumes liegen oder undurchsichtig sind,
3.

für Lichtschächte und Öffnungen, die unterhalb der angrenzenden Erdoberfläche liegen,
4.

für Außenwände gegenüber Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und Gewässern, wenn die Flächen oder Gewässer mindestens 3 m breit sind.

§ 37
Ausschluss des Beseitigungsanspruchs


Der Anspruch auf Beseitigung einer Einrichtung im Sinne des § 35, die einen geringeren als den dort vorgeschriebenen Abstand einhält, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem Anbringen Klage auf Beseitigung erhoben hat.

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-- Editiert joebeuel am 24.10.2012 14:16

-- Editiert joebeuel am 24.10.2012 14:16

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Terius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo

Danke für die schnelle Antwort,
leider konnte ich erst jetzt wieder Onliene,
werde jetzt gleich mal die Antwort in aller ruhe durchlesen.

Gruß Terius

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2x Hilfreiche Antwort

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