Hallo zusammen,
Frage zum Thema: Kaufpreisminderung aufgrund falscher Wohnflächenberechnung, trotz Ausschlußkausel "ohne Gewähr für bestimmten Flächeninhalt" im Kaufvertrag?
Ein Verkäufer lässt über einen Makler/gepr. Immobiliensachverständigen ein Exposé erstellen und sein gebrauchtes EinfamilienHaus über Internetannoncen&Anzeigen verkaufen. Im Exposé wird die Wohnflächengrösse mit einem "circa" Wert angegeben. Der Kaufpreis erscheint aufgrund des Zustandes & des Preises je Quadratmeter Wohnfläche angemessen und marktüblich.
Im Kaufvertrag wird die Wohnflächengrösse NICHT aufgeführt und unter GEWÄHRLEISTUNG wird folgender Satz im Kaufvertrag aufgeführt: Der Grundbesitz wird verkauft mit allen wesentlichen Bestandteilen und allem gestzlichen Zubehör OHNE GEWÄHR FÜR EINEN BESTIMMTEN FLÄCHENINHALT....
Nachträglich stellt sich heraus, dass die Wohnflächenberechnung falsch ist und die REALE Wohnfläche sagen wir mal mehr als 12% geringer ist, da u.a. Nutzfläche im Souterrain als Wohnfläche ausgewiesen wurde, obwohl diese die baulichen Voraussetzungen für Wohnflächen klar nicht erfüllt und nicht hätte berechnet werden dürfen. Somit wurde der wohnflächenwert und auch der Marktwert im Exposé künstlich erhöht - was zur Kaufpreisermittlung diente und somit zu einem marktunüblichen Kaufpreis je qm führt.
Der Käufer hätte sicherlich einen niedrigeren Kaufpreis angesetzt, wenn ihm der reale niederigere Wohnflächenwert bekannt gewesen wäre, da dieser den Immobilienpreis grundlegend beeinflusst.
Kann der Käufer hier nachträglich eine Minderung gegenüber dem Verkäufer geltend machen obwohl eine Ausschlussklausel bei der Gewährleistung aufgeführt ist? Wie sieht es im speziellen aus, wenn man berücksichtigt, dass das Exposé vom Verkäufer beauftragt und durch einen offiziellen Sachverständigen erstellt wurde, dem diese absolut elementaren Grundlagen der Wohnflächenberechnung hätten klar sein müssen?
Danke für eure Antworten & Gruss,
R.L.
Falsche Wohnflächenberechnung = Kaufpreisminderung trotz Ausschlussklausel?
Verbaut?
Verbaut?
Hallo R.L.,
wir haben mit großem Interesse den Beitrag vom 13.06.2007 gelesen, denn wir haben einen ähnlich gelagerten Fall. Unser Rechtsstreit läuft noch, deshalb haben wir keine Antwort auf die gestellten Fragen, aber vielleicht könnten wir uns einmal telefonisch oder über das Internet austauschen.
Viele Grüße
Marion H.
Den 1. Beitrag verstehe ich nicht:
Es wurde doch keine Wohnfläche angegeben?!
Und eine Souterrainfläche ist im allgemeinen doch auch eine Wohnfläche?!
Und wurde das Haus zuvor nicht besichtigt und geprüft? Und warum wurde der Vertrag mit Gewährleistungsausschluss unterzeichnet?
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