Falschaussage beim Grundstückskauf

29. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
matze889
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Falschaussage beim Grundstückskauf

Mein Mann und ich haben Anfang des Jahres ein Grundstück erworben. Das Grundstück wurde uns von einer älteren Dame über eine Maklerin vermittelt. In der Grundstücksbeschreibung galt das Grundstück als voll erschlossen und es wurde damit geworben, dass " keine weiteren Erschließungskosten" auf uns zukommen werden. Jetzt sind wir am Bauen uns es hat sich herausgestellt, dass erst ein Trinkwasseranschluss hergestellt werden muss. Zudem haben wir eine Rechnung der Wasserwerke erhalten über einen Betrag von ca 4400€. Dieser Betrag ist ein Baukostenzuschuss. Die Straße wurde vor einigen Jahren neu gemacht und im selben Zug wurde dort die Trinkwasserleitung gelegt. Da wir jetzt bauen, wurde der Baukostenzuschuss abgerufen und wir sollen diesen zahlen. D.h. das Grundstück wurde uns unter falschen Angaben verkauft. Oder sehe ich das falsch? Habe ich das Recht das Geld vom Makler zurück zu fordern? Oder wenigstens die Maklerprovision zurück zu bekommen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
D.h. das Grundstück wurde uns unter falschen Angaben verkauft.

Da käme es darauf an, wie genau die Formulierungen waren.



Zitat:
Habe ich das Recht das Geld vom Makler zurück zu fordern?

Eher nicht. Ansprechpartner wäre hier wohl der Verkäufer.

Und bezüglich der Erfolgsaussichten bei der Rückforderung, da käme es entscheidend darauf an, was man von denZusagen beweisen könnte und ob sie in irgendeiner Form Bestandteil des notariellen Kaufvertrage geworden sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nach der Schilderung scheint es sich nicht um die eigentlichen Erschliessungskosten (Kostenbeitrag für Maßnahmen im öffentlichen Bereich) zu handeln, sondern um die ganz normalen (zusätzlichen) Kosten für die Herstellung der Hausanschlüsse seitens des jeweiligen Versorgers ab dem Übergabepunkt
http://www.hausbautipps24.de/online-ratgeber/grundstuckskauf/erschliesung.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Erschlie%C3%9Fung_%28Grundst%C3%BCck%29

Ggf. ist da bei einzelnen Kostenpunkten zu differenzieren und vor allem kommt es natürlich wie schon gesagt auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
matze889
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für eure Antworten :-)
Für mich ist es halt unklar denn ich erwarte von einem voll erschlossenen Grundstück das die Anschlüsse an der Grenze liegen und nicht in der Straße wo keiner weiß wo von den Versorgern. Zudem kam ja auch noch raus das wir ne Quelle auf dem Grundstück haben was uns auch keiner gesagt hatte. Naja mal schauen was raus kommt.
Viele Grüße Matze889

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Und woher soll der Versorger nun vorab genau wissen, wo ein etwaiger Bauherr gedenkt das Haus respektive genau den Anschluss ins Haus hinein zu installieren?

Oder möchtest Du die Installation von der allgemein gelegten Versorgung (evtl. an der Strasse oder sonstwo) bis hin zum Haus selber legen lassen?

Das dürfte deutich teurer werden als 4400 Ocken

-- Editiert von Minniemaus am 01.08.2015 23:55

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von matze889):
ich erwarte von einem voll erschlossenen Grundstück das die Anschlüsse an der Grenze liegen und nicht in der Straße wo keiner weiß wo von den Versorgern.

Möglicherweise kollidieren da Deine Erwartungen mit der Wirklichkeit.
Im Rahmen der öffentlichen Erschliessung werden alle Ver-/Entsorgungsleitungen mit den jeweiligen Abzweigen, die die Möglichkeit zur Erstellung der Hausanschlüsse bieten, im Strassenbereich verlegt. Fertig ist das Ganze mit Aspaltierung der Strasse.

Während der Bauphase erfolgt dann die private Erschliessung/Durchführung der Hausanschlüsse durch den Bauherrn und auf Kosten des Bauherrn (dann erst werden die Leitungen ins Haus geführt). Sinnvollerweise erkundigt man sich schon in der Planungsphase wo die jeweiligen Anschlusspunkte liegen (die Versorger wissen sehr genau, wo die Anschlusspunkte liegen). Zur Ausführung der Hausanschlüsse hat der Bauherr dann einen Vertrag mit den jeweiligen Versorgern zu schliessen, in welchem auch die zu erwartenden Kosten aufgeführt sind.

http://hausbaukosten.eu/hausanschluss-wasser-gas-telekom-strom-hausanschluss-kosten

M.E. wird bei einem unbebauten, erst zukünftig vom Käufer zu bebauenden Grundstück niemand erwarten, dass die privaten Hausanschlusskosten bereits in den Grundstückspreis eingepreist sind, wenn das nicht explizit anders im Kaufvertrag vereinbart ist. Zumal diese zukünftig anfallenden Kosten ja erst berechnet werden können, wenn die erforderlichen Leitungswege klar sind (also wenn das zu bauende Haus zumindest auf dem Papier "da" ist).
Bei einem unbebauten Grundstück bezieht sich daher m.E. "keine weiteren Erschließungskosten" nur auf die öffentliche Erschließung.

Allerdings könnte z.B. in den "4400 Ocken" für den Hauswasseranschluss womöglich noch ein bisher noch nicht eingeforderter Baukostenzuschuss für die öffentliche Erschließung enthalten sein. Das sollte sich aber beim Wasserversorger oder durch Blick in die örtlicher Wassersatzung klären lassen. Dann wäre wiederum abzuklären, ob das laut Kaufvertrag noch vom ehemaligen Grundstückseigentümer zu übernehmen wäre.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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