Guten Tag,
wir haben 2012 an unser bestehendes Haus ein unerschlossenes Grundstück gekauft. Wir haben Oktober 2012 mit dem Bau eines Hauses auf diesem unerschlossenen Grundstück begonnen. Die benötigte Kaltwasserleitung, Abwassereinleitung in bestenhenden Kanalschacht, wurde von uns in Eigenregie gebaut. Das Kaltwasser wurde von unserem bestehenden Hauszähler abgezweigt. Ich muss dazu sagen, wir haben eine zentrale Heizung, die in einem separaten Gebäude unsere zwei Häuser heizt und hier ist auch der bestehende Kaltwasseranschluss der Gemeinde. Nun unsere Frage, darf die Gemeinde uns zwei Rechnungen über die Erschließung des neuen Grundstückes berechnen (Abwasseranschluss und Kaltwasseranschluss), obwohl nichts dergleichen über die Gemeinde ausgeführt wurde. Telefonleitung wurde auch nicht benötigt. Nur EON hat den Elektro-Hausanschluss gelegt.
Wir möchten Einspruch gegen diese zwei Bescheide einlegen. Mit Gemeinde haben wir bereits persönlich gesprochen. Hier ist aber kein Entgegenkommen zu erwarten. Haben wir hier überhaupt eine Chance?
Wie lange kann man Einspruch einlegen?
Vielen Dank im Voraus.
mfg
Andrea
Erschließungskosten Gemeinde
Verbaut?
Verbaut?
Guten Abend,
bei Fragen im Baurecht wäre es immer vorteilhaft zu wissen, aus welchem Bundesland die Frage gestellt wird.
Im Regelfall hätte bereits im Bauantrag dargestellt sein müssen, wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung für das neue Gebäude vorgenommen werden soll.
Die Gemeindesatzungen (Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung) regeln, wann wofür welche Entgelte zu zahlen sind. Die Satzungen haben viele Gemeinden auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Sind Sie sicher, dass es sich um Erschließungskosten für das Grundstück handelt? Aufgrund Ihrer Beschreibung könnte es sich auch um die Bereitstellung / Nutzung der (vorhandenen) Anschlüsse handeln. Anstatt jeweils einem Grundpreis je Anschluss könnten zwei Grundpreise (für zwei getrennte Objekte) berechnet worden sein.
Im Übrigen heißt "Erschließung" nicht unbedingt, dass alle Anschlüsse auf dem Grundstück liegen müssen. Ein Grundstück gilt gemeinhin bereits dann als "erschlossen", wenn alle Ver- und Entsorgungsleitungen von einer Straße / festem Weg aus durch den Bauherrn errichbar sind.
Guten Tag,
danke für Ihre Antwort. Wir wohnen in Niederbayern. Es sind Grundpreise für die Nutzung der vorhandenen Anschlüsse. Die Gemeinde hat zu meinem Mann gesagt, wenn Sie uns die Zuleitung legen sollen müssen wir nochmals bezahlen. Das sind nach meinem Verständnis dann die eigentlichen Erschließungskosten. Haben uns derweil auch anderweitig informiert. Wir haben uns also die Erschließungskosten doch gespart. Trotzdem Danke.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten