Hallo,
bei uns wird nach 30 JAhren die Straße komplett saniert und die Kosten auf die Erbbauberechtigten umgelegt. Das bedeutet also, dass ich die Werterhöhung des Grundstücks für meinen Erbbaugeber komplett bezahle und nach Ablauf der Frist er mir sogar meinen Erbbauzins erhöhen kann, da das Grundstück ja mehr wert ist.
Meine Frage: muss nicht der Besitzer des Grundstücks, also der Erbbaugeber die Sanierungskosten bezahlen, da er ja auch von der Werterhöhung profitiert?
Mein Vertrag läuft noch ca. 20 Jahre.
Besten DAnk!
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Erbbau, Straßensanierung
6. Mai 2011
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Frage vom 6. Mai 2011 | 10:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbbau, Straßensanierung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 6. Mai 2011 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1051 Beiträge, 832x hilfreich)
Für die Erhebung der Beiträge muss es eine gesetzliche Grundlage geben z.B. das Straßenausbaubeitragsgesetz. Dort ist geregelt, wer für die Zahlung herangezogen wird. In Berlin sind das im Falle eines Erbbaurechts auch die Inhaber des Erbbaurechts und nicht die Eigentümer.
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