Eintragung im Grundbuch - unverheiratetes Paar

27. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Eintragung im Grundbuch - unverheiratetes Paar

Hallo zusammen!

Ich habe hier schon einmal "meinen" Fall geschildert ("Hauskauf, nur einer zahlt Kaufpreis", Seite 7).

Es ist nun schon etwas Zeit vergangen, und es haben sich noch interessante Dige entwickelt ... Ich versuche die Fragen allgemein zu halten.

1. Wenn ein unverheiratetes Paar ein Haus kauft, jedoch nur ein Partner den vollen Kaufpreis (bar!!!!) bezahlt, dann hat der andere Partner generell keinen Anspruch auf Eintragung im Grundbuch, richtig?

2. Ist eine Pfichtwidrigkeit seitens des Notars darin zu sehen, wenn er (ohne daß eine Auflassungsvormerkung besteht!!!) dem Verkäufer die volle Summe des Kaufpreises überläßt?

3. Wenn keine Auflassungsvormerkung im Grundbuchamt vorliegt, sie aber im Kaufvertrag erwähnt wurde, könnte darin eine Unwirksamkeit des geamtes Kaufvertrages gesehen werden? Oder zumindest damit begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages geltend gemacht werden?

Ich weiß, daß das alles nicht die einfachsten Fragen sind, aber ich setze große Hoffnungen in die Forenmitglieder hier!

Für Eure Anworten danke ich recht herzlich!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Ich denke, es wäre hilfreich, wenn Du dazu mal schilderst, was eigentlich im notariellen Kaufvertrag stand. Nämlich:

1) Wer ist/sind laut Vertrag der/die Käufer?

2) Wann, wie und unter welchen Bedingungen sollte laut Vertrag das Geld an den Verkäufer fließen?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Desdemona217,
zu 1) was hat denn das Bezahlen mit der Eintragung im Grundbuch zu tun? Natürlich könntest du auch mit %-Anteil eingetragen werden (allerdinge vermute ich mal, wer 100 % zahlt will auch 100 % Eigentümer sein).
zu 2) + 3): Habt ihr Angst, nicht ins Grundbuch eingetragen zu werden?
Wenn der Notar das Geld zahlt, bevor ihr eingetragen seid oder einen Anspruch auf Eintragung habt, handelt er pflichtwidrig.
Möchtet ihr den Kauf rückgängig machen und sucht nun einen Grund dafür?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Felix27

1) Die Käufer sind Herr M. und seine Geliebte K. zur "ideelen Hälfte", wobei nur Herr M. gezahlt hat. M. ist 3 Wochen nach dem Unterzeichnen des Kaufvertrages verstorben!

2) Geld sollte laut Kaufvertrag erst an den Verkäufer fließen, sobald die Auflassungsvormerkung im GB eingetragen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-234
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

@ sika0304

1) Ich dachte die Eintragung im Grundbuch hat etwas damit zu tun, wie viel man gezahlt hat?! Vielleicht bin ich da ja auch auf dem Holzweg, deswegen frage ich hier ja "doof" ;)
Ansonsten nimm es als unwichtige Info ...

2) Naja, wäre eine Angst nicht berechtigt?! Immerhin steht der Veräufer noch immer als Eigentümer im Grundbuch, er köännte rein theoretisch den Kasten noch mal verkaufen!

3) Den Kauf rückgängig machen würden wir schon gerne, nur wird man vom Verkäufer nichts zurückbekommen, da der bis über die Ohren verschuldet ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

1) Als neue(r) Eigentümer wird/werden eingetragen, wer es laut Vertrag werden soll, mit den dort vorgesehenen Anteilen. Wer und wie zahlt, ist eine andere Sache. Wenn es nur einer der Käufer insgesamt tut, wird man darin eine Schenkung des halben Kaufpreises vom einen Käufer an den anderen sehen müssen.

2) Der Vertrag könnte nichtig sein, falls falsch beurkundet wurde. Wenn dann noch andere Aspekte hinzukommen (Zahlung mit "Koffergeld"), die so nicht im Kaufvertrag aufgeführt waren, wird es noch komplizierter. Ich würde wegen solcher formaler Angelegenheiten besser professionelle Hilfe durch einen Anwalt in Anspruch nehmen.

-- Editiert von Felix27 am 27.09.2004 09:46:18

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