Einsicht ins Baulasten Verzeichnis zwingend nötig bei Reihenhaus?

20. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsicht ins Baulasten Verzeichnis zwingend nötig bei Reihenhaus?

Kann mir jemand helfen,

ist es zwingend notwendig Einsicht in das Baulasten Verzeichnis zu nehmen? Kann da bei einem Reihenhaus z.B ein großes Risiko sein wenn man das nicht tut und ein Reihenhaus übernimmt ohne das geprüft zu haben?

Oder geht es da eher um Grundstücke oder sowas wenn man noch was bauen will? Sowas ist nicht geplant daher frage ich mich, auch weil ich es nicht so ganz verstehe ob ich da Einsicht nehmen muss zwingend.

Mache mir nur Sorgen da im Entwurf was steht von Risiko trägt der Käufer, Notar hat das Verzeichnis nicht eingesehen etc. pp.

Da das ja auch was kostet und ich auch nicht da wohne wo das Haus steht, online kann man es natürlich leider nicht beantragen zumindest via Webseite der Stadt/Verwaltung etc.


Hoffe mir kann wer helfen, Danke

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von myrtus):
ist es zwingend notwendig Einsicht in das Baulasten Verzeichnis zu nehmen?

Nein, ist es nicht.
Man muss dann halt nur mit den Folgen leben und sich die eventuell hohen Kosten leisten können.
Wenn also genügend Geldreserve vorhanden ist, kann man sich die paar EUR für die Nachfrage sparen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wenn man nicht (an)bauen will, dann kann im Baulastenverzeichnis kaum etwas stehen, was problematisch ist.
Ansonsten ist das Risiko auch nicht höher als bei jedem anderen Grundstückskauf. Allerdings sollte der Verkäufer zusichern, dass ihm Baulasten nicht bekannt sind, d.h. in Absprache mit dem Verkäufer sollte der Notar eine entsprechende Ergänzung vornehmen.

Bei normaler Reihenhausbebauung wäre es ungewöhnlich, dass eine Baulast eingetragen ist.

Auf der anderen Seite kostet eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis auch nur 20-50€, die Auskunft, dass keine Baulast besteht, z.T. nur 10€.

Zitat:
online kann man es natürlich leider nicht beantragen zumindest via Webseite der Stadt/Verwaltung etc


In manchen Städten kann man das online beim Bauamt beantragen. Ansonsten einfach beim zuständigen Bauamt anrufen. Es ist im Regelfall nicht erforderlich, dass man für die Auskunft persönlich erscheint. Es kann übrigens sein, dass man sich nicht an die Stadtverwaltung, sondern an den Landkreis wenden muss.

Mögliche Eintragungen im Baulastenverzeichnis sind z.B.
- Abstandsflächenbaulast
- Erschließungsbaulast
- Stellplatznachweis
- Vereinigungsbaulast


-- Editiert von hh am 20.06.2018 20:53

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.801 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen