Einliegewohnung im Keller verfahrensfrei

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
neuesHaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einliegewohnung im Keller verfahrensfrei

Hallo Experten,

wir kaufen ein Reihenhaus mit Einliegerwohnung im Kellergeschoss. Im Grundbuch ist Kellergeschoss nur als Keller bezeichnet ist. Die Wohnung war fuer eigenen Bedarf benutzt und deshalb nicht als Wohnflaeche genehmigt, sie erfuellt aber aller rechtliche Bedinungen dafuer. Jetzt wollen wir sie genehmigen lassen damit wir die Wohnung vermieten koennen. Laut Bauamt Aussage brauchen wir ueberhaupt keine Genemigung da es unter § 50 -Verfahrensfreie Vorhaben der LBO in Baden-Wuertemberg faellt.
Bestehen wirklich keine Bedenken hier? Koennen wir die Wohnung so vermieten?

Danke im Voraus fuer Ihre Antwort!

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.02.2015 16:44:01
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 18x hilfreich)

Soviel ich weiß muß eine Nutzungsänderung eingereicht werden, da sich die Nutzung von Nutzfläche auf Wohnfläche ändert.

Ich würde zumindest die Änderung der Nutzung dem Amt schriftlich anzeigen.


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