Einbau Fussbodenheizung

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)
Einbau Fussbodenheizung

tach miteinander.
wir möchten gern in unserer eigentumswohnung eine fussbodenheizung verlegen lassen mit fliesen obendrauf...

in der teilungserklärung steht, das alle zuleitungen, rohre, zähler und dingbumensda bis innerhalb der wohnung zu unserem sondereigentum gehören.

so, kann ich dadurch die fussbodenheizung OHNE einverständnis der anderen eigentümer verlegen lassen?

kann ich die alten heizungszähler auf allen in der wohnung befindlichen heizungskörper durch neue digitale zähler ersetzen?

kann ich, soweit technisch möglich, bestimmte heizkörper entfernen lassen? (z.b. küchenheizung - mach ich nie an)

bedankl mich für eure meinung

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Du kannst NUR eine elektrische Fußbodenheizung ohne Genehmigung installieren lassen, da der Stromverbrauch nur über Deinen Zähler läuft. Die Verbrauchskosten sind aber EXTREM hoch!
Alles andere ist in einer Eigentum- oder Mietwohnanlage NICHT möglich: Für eine Fußbodenheizung, die an die Zentralheizung angeschlossen werden soll, ist ein separater Heizkreis, der auch gesondert geregelt wird, erforderlich, die Verbrauchskosten sind aber nicht korrekt meßbar, da die anderen Wohnungen diese FBH nicht haben.
Auch sind eigene "Heizungszähler" nicht möglich, es müssen im ganzen Objekt überall die gleichen Zähler installiert sein.
Es sind nämlich keine Kostenzähler, sondern Heizkostenverteiler, und korrekt verteilen ist nur möglich bei überall gleichen Abrechnern.
Den Küchenheizkörper kannst Du entfernen lassen. Der Abrechnungsdienst ist davon zu unterrichten.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

ups. watt nun sprach zeus....

mhn, elektrische haben wir eben aus deinen genannten gründen abgelehnt.

wenn ich die stubenheizkörper drin lasse und den rücklauf als fussbodenheizung nutze geht das? da kann man doch den verbrauch feststellen?

menno... :(

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nein, leider ist auch das nicht möglich.
Die Heizkostenverteiler müssen am Heizkörper sitzen, die Verbräuche durch die FBH sind nicht meßbar und deshalb ist eine einzelne FBH in einer WEG nicht gestattet.
Außerdem kann selbst ein Rücklauf 60-80° heiß werden, dann geht der Fußboden entzwei und Ihr könnt nur noch schweben.
Baut Euch doch nur im Bad eine elektr. FBH ein, die durch einen Uhrenthermostaten nur zeitweise benutzt wird.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

danke ikarus.

im bad brauch ich gerade auch keine *gg*
ist innenliegend und die heizung hab ich da auch noch nie benutzt *seufs*

haben eine erdgeschosswohnung und wollten in der stube ca. 25 qm eine FBH verlegen. ist ziemlich fusskalt bei uns.

flur und stube wollten wir dann fliesen, es gibt ja so schöne steinfliesen.... haben einen kleinen vorgarten und einen hund und zur zeit der strapazierten teppich.

steinboden braucht aber im winter auch zwingend eine fussbodenheizung. merk das immer in der küche wenn man morgens barfuss reinlatscht.

parkett und laminat haben wir abgelehnt wegen hundefüsschen.

was gibt es dennn noch?
achmenno......weiß hier einer weiter?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

hallo ikarus und alle mitleser,

habe gestern mit meinem männe nochmal drüber gequatscht. er hat gestern mit einem heizungsmonteur geredet und der meinte es wäre kein problem, WENN wir eine eigene zuleitung in die wohnung hätten. zumindest haben wir in einem kasten im flur die möglichkeit der abschaltung.

wenn wir dann alle heizkörper mit digitalen verbrauchszählern ausstatten müßte das doch gehen? oder ist dann wieder das problem das das haus anders abgerechnet wird als wir?

muss doch irgendwie gehen das unser verbrauch festgehalten werden kann...

eine digitale umstellung ist von den meisten eigentümern sowieso schon angedacht. - achso: wir haben eine heizanlage im keller.

-- Editiert von JaaGenau am 22.06.2005 09:08:49

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich würde Euch ja soooo gern helfen!
Technisch gesehen geht es natürlich: Vom Kesselkreislauf einen eigenen, separat geregelten Strang in Eure Wohnung.
Aber die Abrechnung funktioniert nicht!
Sicher könnt Ihr für diesen Strang einen elektronischen Wärmemengenzähler installieren, die anderen Wohnungen haben aber elektronische VERTEILER.
Es funktioniert nur, wenn alle Wohnungen in den zentralen Vor- und Rückläufen zu den Wohnungen DIE GLEICHEN Wärmemengenzähler haben.
Eine korrekte Verteilung der Verbräuche ist stets nur möglich, wenn sich in jeder Wohnung das gleiche System des selben Herstellers befindet.
Mit Einverständnis aller Eigentümer kann natürlich für Euch eine individuelle Lösung gefunden werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

ach sch....äh!
das klingt logisch.

also müßten wir warten bis das haus auf die digitalen ablesegeräte umgestellt wird und damit dann einen eignen geregelten strang, ach aber so wie ich das verstanden habe müßte jede wohnung einen eigenen geregelten strang haben - das bezahlt von den erbsenzählern keiner - nicht mal das hauswasser ist angeschlossen und die blumen vom gemeinschaftseigentum gies ich maximal - aber das ist eine andere geschichte ;)

mhn...grummelgrummel seufs.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

hallo ikarus,

ich mal wieder ;)
wir haben mit der firma die unseren heizungskessel prüft heute morgen gesprochen. er sprach von zwei varianten den ILLEGALEN rücklauf nutzen oder eine zweite pumpe und damit einen zweiten kreislauf extra nur für uns einzubauen. unsere wohnung würde dann von unten her (unter uns ist eine tiefgarage) die zuleitungen bekommen. mit der abrechnung wär kein problem da sind schlüssel pro qm ausgemacht.

so jetzt ist es eine frage der kosten ;)
was diese pumpe an mehr kostet.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Abmontieren der Heizkörper/Neuinstallation: Auch wenn überall die Eigentümer selber austauschen, rechtlich gesehen gehört die Heizung (incl. Körper, Ventile usw.) der Gemeinschaft (wenn es sich um eine Gemeinschaftsheizung handelt). Oft führt es zu Problemen, wenn einzelne Körper ausgetauscht werden oder andere Ventile montiert werden (klopfen, pochen, Druckabfall usw).
Bei uns ist die Abrechnung der Heizkosten 50/50 (Verbrauch, qm), da würde ich eventuell dagegen sein, wenn jemand eine Fußbodenheizung einbaut.
Ich würde auf jeden Fall einen Antrag auf Zustimmung der Gemeinschaft stellen und dabei genau aufführen, was dies an Heizkostenentlastung usw. bringt.
Und wenn man einen Heizkörper nicht nutzt, dürfte ja das Röhrchen keinen Verbrauch anzeigen, wo ist da also das Problem? Und was machst du wenn es auf einmal so kalt wird, dass du doch heizen willst? Oder die Wohnung soll mal verkauft werden?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bevor die Zustimmung der Miteigentümer eingeholt wird, müssen die technischen- und Abrechnungsprobleme geklärt sein.
Eine korrekte Abrechnung 50/50 oder 30/70 ist nur möglich, wenn jeder Eigentümer einen eigenen Strang mit Wärmemengenzähler derselben Bauart hat.
Heizkosten-VERTEILER sind nicht möglich.
Nur bei einer Abrechnung zu 100% nach qm kann auf Verteiler oder Wärmezähler verzichtet werden und die FBH installiert werden, eine derartige Abrechnung ist aber NICHT gesetzmäßig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

mhn ikarus, ich glaub ich steig da nicht durch.
du schreibst das schon verständlich, aber ich versteh immer noch bahnhof. ich glaub ich muss mich erstmal selber über heizkreislaufsysteme anlernen....
insoweit schon - das es nicht geht - und du mir geduldig deine erste antwort widerundwider bestätigst. Menno. Also der saure appel elektroheizung? bei den strompreisen? ach. ich mag mich aber von der FBH net trennen...

@sika in der teilungserklärung steht das alles innerhalb der wohnung zum sondernutzungsrecht gehört - heizung, ventile, leitungen bis zur wand bzw. wohnungstür. wieso dann rechtlich GE? die teilungserklärung beruht doch auf WEG-gesetze?


-- Editiert von JaaGenau am 27.06.2005 11:36:33

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Liebe/r -JaaGenau-, ich helfe gern.
Es ist weniger ein technisches Problem, sondern ein Problem der Heizkostenabrechnung. Jede Heizungsfirma baut Dir gern eine Fußbodenheizung ein, leider hapert es oft an der korrekten Beratung.
(Ich bin auch eine Fa., aber ich berate korrekt): Angenommen 5 Wohnungen werden von 1 Heizstrang versorgt und jeder Heizkörper in diesen Wohnungen verfügt über einen HeizkostenVERTEILER (egal ob Verdunstungs- oder elektronisches Verfahren), dann sind die Kosten dieser 5 Wohnungen korrekt zu verteilen.
Jetzt bekommst Du als 6. Wohnung einen eigenen Heizstrang zur FBH, hier kann aber kein VERTEILER, sondern nur ein Wärmemengenzähler, der die kW zählt, installiert werden. Schon ist eine Abrechnung nicht möglich, da unterschiedliche Systeme vorhanden sind.
Zur Verdeutlichung:
Unter 6 Eigentümern sollen 5 Äpfel und 1 Melone so gerecht verteilt werden, daß jeder 1 ganze GLEICHWERTIGE Frucht bekommt.
Das ist NUR möglich, wenn es 6 Äpfel und/oder 6 Melonen sind.
Trotz allem: Laß Dich doch mal von einer Abrechnungsfirma beraten, nicht von einem Heizungsinstallateur. Google mal unter "Heizkostenabrechnung", da gibt es viele Firmen, z.B. ISTA, Techem usw., evtl. habe die noch eine Idee.
Gruß

-- Editiert von ikarus02 am 27.06.2005 20:20:40

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

danke ikarus - die verkaufsabsichten habe ich auch schon bemerkt :)

nerv eventuell wieder...*hihi*
aber ich glaube wir machen einen
--fließenwärmer-- und lassen die normalen heizkörper drin.

kennst du dich da auch aus?

dadurch das wir fliesen legen wollen wird das im winter nochmehr fusskalt und darum überhaupt fussbodenheizung. durch erdgeschosswohnung und gartenanteil und hundedreck wollen wir vom beigefarbenen teppich auf fliesen wechseln. die verschiedenen holzvarianten - laminat und parkett ist nicht hundetauglich, abgesehen davon das diverser mitgeschleppter dreck reingeschmiert werden kann.

eine elektrische fussbodenheizung die die fliesen warm hält.
kostet das sehr viel? ich glaub für das geld kann man sich jedes jahr einen neuen teppich kaufen...aber wohin mit dem ganzen geld ;)

-- Editiert von JaaGenau am 28.06.2005 08:55:05

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine elektr. Fußbodenheizung hat nur eine Höhe von 3 mm, jeder qm leistet 160 W, der Verbrauch bei 10 qm ist also je Stunde 1,6 kW
Der Aufbau des Fußbodens in Reihenfolge: Rohboden-Isolierung-Estrich-Fliesenmörtel-elektr. Heizmatten-Fliesen. Die Heizmatten werden also in den Fliesenkleber eingelegt.
Geregelt wird über eine Raum-Thermostatuhr.
Preise ohne Montage: Bei 10 qm kostet jeder qm Heizmatte ca. € 45,-, Regelung 1x ca. € 160-
zuzügl. Montage und MwSteuer. Das Verlegen der Heizmatten geht sehr schnell, die Matten sind in div. Längen lieferbar und werden miteinander verbunden.
Soll aber alles nur als zeitweise Zusatzheizung genutzt werden, sonst explodieren Eure Stromkosten.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 28.06.2005 18:56:01

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JaaGenau
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 49x hilfreich)

mhn ja nur zum füsselwärmen ist das gedacht, da müßten doch 20 C° reichen? - ich hab im internet ein rechenbeispiel gefunden - bei 250 tagen und 6h auf 15 qm rund 150 EUR Strom (0,18 cent/kW).

aber meistens würden wir 3h pro tag wärmen.
(18.30 bis 21.30)

der einbau ist ja auch preiswerter wie bei der anderen variante.

danke für deine geduldige hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
abhay420
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

In meiner kurz erworbenen Eigentumswohnung habe ich nachträglich eine FBH einbauen lassen und alle Heizkörper entfernt.
Ich habe auch keine separate Zuleitung von der Heizungszentrale verlegen müssen sondern konnte die alte Zuleitung, wo auch andere Wohnungen versorgt werden, wieder benutzen.

Es wurde ein heizkreisverteiler mit festwertregelset genommen. Hier ist ein wärmemengenzähler q=1,5 installiert und es musste zusätzlich noch ein wärmemengenzähler in der Heizungszentrale installiert werden, damit mein Verbrauch angerechnet werden kann. Hier erfolgt die Abrechnung 100% und nicht nach 30% und 70%.

Wenn ich im Jahr 8900 KW wärmeenergie verbrauche und die Heizungszentrale hat 89000 KW im Jahr geleistet und dies hat 10000 Euro kosten (Verbrauch + Reparatur und Wartung) verursacht. Dann habe ich nur 1000 Euro zu zahlen und Rest der Eigentümergemeinschaft zahlt die 9000 Euro nach dem 30% und 70% Prinzip.

Somit habe ich der Eigentümergemeinschaft die Voraussetzungen für eine nachträglichen Einbau einer FBH ermöglicht und den Wert Ihrer Immobilie gesteigert.

Es wollen nun einige Eigentümer auf FBH umsteigen und sich an die Kosten der wärmemengenzähler in der Heizungszentrale beteiligen.

Somit sind nun alle zufrieden!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.854 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen