Eigentumwohnung verkaufen?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lessli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentumwohnung verkaufen?

Hallo Leute,

wir haben eine Eigentumswohnung in einem Mischhaus.
Hier wohnen Mieter und Eigentümer.
Der Eigentümer des Hauses will nun das Haus an eine Wohnungsgenossenschaft verkaufen. Die möchte uns
unsere Wohnung abkaufen, weil sie nur Mieter in ihrem
Haus haben möchten. So richtig wissen wir nicht, wie
wir uns verhalten sollen. Die Wohnung ist abbezahlt
und es sollte unsere Vorsorge zur Rente sein.
Die Genossenschaft hat uns angeboten, den Originalkauf-
preis zu zahlen, aber dafür bekommen wir keine Wohnung
von diesem Standart, zumal die Immobilienpreise sehr
gestiegen sind. Außerdem haben wir auch eine Menge Zinsen
bezahlt und zur Miete wohnen kommt für uns nicht in Frage.
Vielleicht habt ihr einen Rat, wie ihr euch verhalten würdet.
Vielen Dank im voraus.




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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Teilt der Wohnungsgenossenschaft doch einfach mit, das ihr nicht verkaufen wollt, aber zu einem Tausch bereit wäret. Die Genossenschaft soll euch eine vergleichbare Wohnung (Lage + Größe + Bauzustand) zum Tausch anbieten. Wenn euch die Wohnung zusagt, dann tauscht ihr.

Alternative: denkt doch mal darüber nach, ob ihr als Mieter wohnen bleiben wollt. Dann verkauft ihr die Wohnung, und macht gleichzeitig einen langfristigen Mietvertrag für die Wohnung. Dadurch gäbe es keine Notwendigkeit, sofort nach einer neuen Wohnung zu suchen.



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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Die "Genossenschaft" ist hier nicht in der Position forderungen zu stellen. Gerade was das Stimmrecht bezügl. der WEG betrifft (Egal wieviele Anteile sie an der Immobilie hat, sie hat dennoch nur eine "Stimme") würde ich mir die Wohnung vergolden lassen.
Entweder sie kaufen zu den Bedingungen die ihr diktiert od. sie nehmen Abstand von der Immobilie...
Wenn der andere Eigentümer so ein großes Interesse hat, dann soll er euch doch die Wohnung abkaufen - Dann hat er zum. die Sicherheit das er die Immobilie komplett verkaufen kann!

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#3
 Von 
Lessli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. So, wie pOtH es geschrieben hat, haben wir es uns auch gedacht. Zumal wir nie wieder zur Miete wohnen möchten. Und für den Originalkaufpreis bekommen wir so eine Wohnung nicht wieder. Wenn wir uns die Immobilienpreise ansehen, wie die
in den lezten Jahren gestiegen sind, muss wohl schon was
rauspringen. Also, auf zum Kampf und danke nochmal.

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#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Nehmen Sie den heutigen Marktpreis einer gleichwertigen Wohnung und schlagen Sie 30 Prozent drauf für Kosten und Gebühren des Kaufs sowie Umzug samt Unannehmlichkeiten.

Das ist dann der nicht verhandelbare Festpreis für die Wohnungsgenossenschaft. Wenn Sie das nicht bekommen, behalten Sie die Wohnung einfach.

Der Orignalkaufpreis ist nicht relevant, ebensowenig aber auch die Zinsen, die Sie bezahlt haben. Auf solche Diskussionen würde ich mich nicht einlassen.

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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."

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#5
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Der Eigentümer des Hauses


So etwas gibt es in einer Eigentümergemeinschaft nicht.

Es gibt Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Dieser Eigentümer kann also höchstens Eigentümer von einigen Wohnungen sein und entsprechend Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Er ist aber nicht "Eigentümer des Hauses".

Was das Stimmrecht angeht, muss die Teilungserklärung beachtet werden. Es gilt nicht automatisch das Kopfprinzip (jeder Eigentümer ein Stimmrecht). Es kann auch ein Stimmrecht je Wohnung oder Stimmrechte nach Eigentumsanteilen möglich sein.

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"Heike aus Bochum"

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#6
 Von 
heinzchristian
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Ihr solltet Euch wirklich in den Kampf stürzen und Euch auf keine Einigung einlassen, die nicht Euren Anforderungen gerecht wird. Die Regelung mit der Erhöhung von 30 Prozent kenne ich auch und auf diese solltet ihr auch bauen.

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Diese Frage wäre im Forum "Wohnungseigentümer" besser aufgehoben.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft zeichnet sich dadurch aus, dass alle gemeinschaftlich Eigentümer eines Hauses sind und darin in bestimmten gekennzeichneten Wohnungen Sondereigentum haben.
Das gibt es gar nicht, dass ihr Wohnungseigentümer seid und der andere Hauseigentümer.
Es ist doch ganz einfach - ihr verkauft nicht, niemand kann euch dazu zwingen.

Wer ist denn der Verwalter der Eigentümergemeinschaft?

Ein Mischhaus gibt es höchstens in dem Sinne, dass einzelnen Eigentümer selber ihr Eigentum bewohnen und andere ihr Eigentum vermieten. Natürlich kann jeder Eigentümer seine Wohnung/en verkaufen an wen er will. Der neue Eigentümer übernimmt dann automatisch die Mietverträge, soweit welche bestehen.

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-- Editiert TiA2010 am 20.01.2013 19:43

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

-die einzelnen Beiträge zusammenfassend-

Bei Wohnungseigentum kann Sie niemand zwingen, Ihr Eigentum zu verkaufen, solange es keine Gläubiger sind....

Pokern können Sie gern.

Zu beachten ist, dass je nach Teilungserklärung ein Stimmrecht entsteht, dass dazu führen könnte, dass die Genossenschaft die Stimmenmehrheit erlangt. Schon bei einfacher Mehrheit aber erst Recht bei qualifizierter Mehrheit haben Sie das Problem, (i.d.R.) den Beschlüssen "der Genossenschaft" inhaltlich, wie wirtschaftlich, folgen zu müssen.

Mithin werden sich keine "anderen" Mehrheiten mehr finden.

Ganz davon abgesehen, dass bei einer solche Konstellation (unabänderbare Stimmenmehrheit eines Eigentümers) dem informierten Käufer Ihr Wohnungseigentum wesentlich weniger wert sein wird.

Sie sollten zumindest prüfen (lassen), welche Stimmverteilung die TE vorsieht, bevor Sie eine Entscheidung treffen.



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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

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#9
 Von 
Lessli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wir danken jeden, der sich hier eingebracht hat.
Hallo TiA2010, auch Ihnen danken wir für den Beitrag.
Nur noch einmal zum Verständnis, es ist ein
bischen verzwickt bei uns. Es gibt 24 Wohneinheiten, davon
sind 3 WE verkauft. Eigentlich sollten alle Wohnungen nach der Sanierung 2001 verkauft werden. Es fanden sich aber keine anderen Käufer. Deshalb wurden die anderen Wohnungen dann vermietet. Der Bauherr damals war eine Bau- u. Sanierungsgesellschaft und ist es noch heute und von dem haben wir auch die Wohnung gekauft. Demzufolge hatten wir noch nie eine Stimmenmehrheit.
Trotzdem können wir uns nicht beklagen, er war immer Fair. Ja, heute ist nun der Beratungstermin und wir werden sehen, was uns angeboten wird. Falls alles schief geht, bleiben wir dort wohnen.

Also, danke nochmals





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#10
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Leslie, dann gibt es im Moment also 4 Eigentümer, nur das einer davon 21 Wohnungen besitzt.
Wer verwaltet eigentlich die Anlage?
Verständlich übrigens bei dieser Konstellation, dass der mit den 21 Wohnungen alle an eine Genossenschaft verkaufen will, denn damit wäre es aus der ganzen Sache raus.
Einmal Eigentümer - nie mehr Mieter hat klar Vorteile, allerdings ist eine Genossenschaft fast wie Eigentümer sein - unkündbar usw.
Probleme kann es natürlich mit steigenden Mieten geben wenn saniert wird - das will man ja eigentlich verhindern, indem man Eigentümer wird.

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#11
 Von 
LomLOm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Also diesen geschilderten Deal würde ich auch niemals eingehen. Entweder mit einer vergleichbaren Wohnung tauschen, sie an jemand anderen verkaufen und zwar um einen guten Preis! Die Frage ist halt: Wie sehr hängt ihr an dieser Wohnung? Ansonsten eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Oder einfach mal sich anhören was andere Makler dazu sagen.

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