Eigentumsübertragung bei drohender Insolvenz des Bauträgers - letzte Rate Garage einbehalten

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Martin59
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentumsübertragung bei drohender Insolvenz des Bauträgers - letzte Rate Garage einbehalten

Guten Abend!
Wir haben vor knapp 3 Jahren eine ETW gekauft und diese vor knapp 2 Jahren bezogen. Es existieren 2 Kaufverträge, Wohnung und Garagenplatz. Die Anlage ist sehr groß, ca. 100 Einheiten (auf diverse Häuser verteilt, aber wegen der durchgehenden Garage eine Eigentümergemeinschaft). Ich hatte bereits vor 2 Jahren um Rat wegen der unseriösen Übergabevorgehensweise hier um Rat gefragt, damals hat uns der Bauträger unter Druck gesetzt, den kompletten Kaufpreis der Wohnung vor Übergabe und kompletter Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums zu zahlen.
Nun - surprise - gibt es einen Wust an Mängeln am Gemeinschaftseigentum, laut Gutachter im 7-stelligen Bereich (!).
Aktuell geht der Verwalter davon aus, dass alles auf eine baldige Insolvenz hindeutet.
Wir haben nun die letzte Rate der Garage (10%) nicht bezahlt und dies mit den Mängeln am Gemeinschaftseigentum und die nicht korrekte Abwicklung der Restzahlung begründet.
Entsprechend ist die Garage noch nicht auf uns übertragen.
Mir stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, wegen der Peanuts, die in keinster Weise unseren Anteil an den Mängelbeseitigungskosten decken würden, am Ende die Umschreibung einklagen zu müssen. Oder ist gewährleistet, dass wenn der Insolvenzverwalter anklopft und wir zahlen müssen, dass dann auch die Umschreibung abgewickelt wird?

Für Meinungen wäre ich dankbar.
Danke

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