Eigenheimzulage auch heute noch übertragbar?

23. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)
Eigenheimzulage auch heute noch übertragbar?

Hallo!

Wir bekommen seit 2005 Eigenheimzulage für unsere selbstgenutzte Eigentumswohnung. Nun müssen wir diese aus familiären Gründen verkaufen, kaufen aber gleichzeitig ein Einfamilienhaus. Früher konnte man den Anspruch mitnehmen auf das neue Objekt.

Wie ist das heute?

M.W.

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Heute geht das nicht mehr.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

Von einem Finanzdienstleister bekam ich heute die Auskunft, dass man die Eigenheimzulage im Rahmen der bisherigen Förderungsdauer doch auf ein neues Objekt übertragen könnte.

Was stimmt denn nun? Im Netz hab ich auch einen Gesetztestext gefunden, der das unterstützt, allerdins ohne Datumsangabe...

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
M.W.
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 89x hilfreich)

Stosse bei meinen Recherchen immer wieder auf §7 Eigenheimzulagesetz. Demnach ist eine Übertragung doch noch immer möglich, auch wenn einige Artikel aus 12/2005 was anderes verlauten lassen.

Was ist korrekt? Hab das Gefühl, dass nicht mal die Leutchen auf dem Finanzamt selbst eine Ahnung haben...

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es ist definitv nicht möglich, heute noch die Eigenheimzulage auf ein neues Objekt zu übertragen.

Nach § 7 EigZulG ist ein Folgeobjekt als eigenständiges Objekt anzusehen. Daher gilt nach § 19 Abs. 9 das EigZulG auch für ein Folgeobjekt nicht mehr.

3x Hilfreiche Antwort

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