Eigenheimzulage für Sohn meiner Lebensgefährtin?

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Enny
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenheimzulage für Sohn meiner Lebensgefährtin?

hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Eigenheimzulage:

ich möchte dem Sohn meiner Lebengefährtin , mit der ich ein gemeinsames Grundstück besitze erlauben auf diesem Grundstück ein Haus zu bauen.

Kann er die Eigenheimzulage erhalten oder sind von unserer Seite noch andere Schritte erforderlich. Ich denke da an Eintragung eines Nießbrauchrechts.

Enny

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Ich würde dem Sohn Deiner Lebensgefährtin dringend davon abraten, auf einem Grundstück zu bauen, das nicht ihm gehört.

Es ist zwar möglich, dass er die Eigenheimzulage bekommt. Rechtlich investiert er aber in eine Sache, an der er keine Eigentumsrechte hat.

Bei einer derart hohen Investition wäre mir das Risiko, am Ende mit komplett leeren Hände dazustehen, viel zu hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Enny
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

danke für die Antwort hh,
unsere Gedanken gingen eigentlich dahin, daß
wir dem Sohn und dessen Frau das Grundstück zwar überschreiben wollen, uns aber im Falle, zB. scheitern der Ehe(ist ja nicht so ganz unüblich bei jungen Leuten), Zwangsversteigerung, usw. , den Grundstückswert von ca 55.000 Euro sichern möchten.

Gruß
Enny

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Das habe ich dann falsch verstanden.

Wenn Dein Sohn als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, dann gibt es sowieso keine Probleme mit der Eigenheimzulage.

Dass noch zusätzlich eine Rückauflassungsvormerkung zu Euren Gunsten eingetragen wird, spielt dabie keine Rolle.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Enny
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke

Gruß Enny

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