ETW Kauf bei Bauträger - Sonderwünsche Bad

9. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
webmuc73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
ETW Kauf bei Bauträger - Sonderwünsche Bad

Wir haben vor zwei Monaten eine ETW bei einem Bauträger erworben. Der Rohbau ist noch nicht fertig, die Fertigstellung der Wohnung ist für Februar 2010 geplant.
Für die Badausstattung haben wir einige Sonderwünsche und haben uns ein Angebot machen lassen. Dieses Angebot geht für einige Sanitärartikel um das 150-fache des üblichen Preises hinaus. So sollen wir z. B. für ein WC, welches wir für 271,-- Euro beziehen könnten, 944,-- Euro bezahlen. Für eine Duschabtrennung, die normalerweise 1.600,-- Euro kostet, müssten wir beim Generalunternehmer 3.100,-- Euro bezahlen.

Für weitere Sonderwünsche, wie z. B. höherwertige Fliesen liegt noch kein Angebot vor.

Der Bauleiter lehnte bisher unseren Vorschlag, dass wir die Sanitärartikel selbst besorgen und vom Installateur des Generalunternehmers einbauen lassen mit dem Hinweis ab, dass er dafür keine Gewährleistung übernehmen könnte.

IMHO ist es doch so, dass ich, wenn ich Sanitärartikel selbst kaufe, über den Hersteller Gewährleistung habe, die Gewährleistung für den erbrachten Einbau müsste doch der Generalunternehmer bzw. der von ihm beauftrage Sanitärfachmann übernehmen.

Ich würde gerne den gesamten bereits von uns mit dem Kaufpreis lt. Notarvertrag bezahlten Standard herausrechnen lassen und mit anderen Sonderwünschen, wie z. B. Parkett, Elektroumplanung, Fliesen etc. verrechnen lassen und die Sanitärartikel selbst besorgen.

Kann der Generalunternehmer dies pauschal ablehnen? Wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Ich nehme ja keinen Selbsteinbau vor.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße

webmuc73

-- Editiert am 09.06.2009 13:04

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8 Antworten
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#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

jeder Sonderwunsch ist für den Bauträger 100%ige Extra Arbeit und erhebliche Störungen für den Bauverlauf. Für diese muß er seine Kosten und Wagnis in Sonderwunschpreisen mit einkalkulieren.
Auch hinsichtlich der Unklarheit, somit Probleme der Haftungsfrage bei 50 Material : 50 Arbeit Leistungen.
Nur im seltensten Fall würde ein Handwerker einen Auftrag, bei welchem die Material von Auftraggeber geliefert werden, annehmen.

Entweder man akzeptiert die Preise von Bauträger, oder man läßt die Sonderwunschgewerke, die man dann selbst anderweitig beauftragt, die Standardpreise rausrechnen und rückvergüten lassen.
Selbst dann muss der Bauträger seine Verluste kompensieren lassen. Er hatte die Gewerke ja schon im voraus bestellt, die Menge bestimmt die Preise.

Des weiteren wird eben klarheithalber bzw. aus Haftungsgrunde der Bauträger eher zurvor seine Bauleistungen abgenommen haben wollen, bevor andere Handwerker oder der Bauherr anfangen auf der Baustelle zu arbeiten.
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#2
 Von 
webmuc73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Dass wir für unsere Sonderwünsche einen Aufpreis bezahlen müssen im Rahmen eines GU-Aufschlages und weil die von uns gewählten Sanitärartikel vom nicht sehr luxoriösen Standard doch erheblich abweichen, ist uns klar.

Aufschläge in dieser Höhe sind jedoch unserer Meinung nach absolut unangemessen. Des Weiteren bleiben Anschlüsse etc. alle gleich, so dass hier keine weiteren Aufwände entstehen.

Tatsächlicher Mehraufwand liegt seitens des Bauträgers bzw. der Baufirmanur im Rahmen des Materials vor. Die Arbeitsleistungen sind ja bereits im Standard abgedeckt.

Zieht man in Betracht, dass der GU wahrscheinlich als gewerblicher Einkäufer erhebliche Rabatte bei seinen Lieferanten erzielen kann (bis zu 50 % des Listenpreises) sind Aufschläge von bis zu 200 % bei einzelnen Artikeln unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt.

Viele Grüße

webmuc73

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ein WC, das 944 Euro kostet und nicht vergoldet ist :-) scheint mir total überzogen.

Ich würde mir das Angebot schriflich geben lassen und bei der Industrie und Handelskammer nachfragen, ob da nicht jemand eine Zwangslage gnadenlos ausnützt.

Das ist auch nicht rechtens.

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"Chylla"

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#4
 Von 
webmuc73
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein, die Toilette ist nicht vergoldet :-).

Für Sonderwünsche, die lt. Vertrag ausdrücklich gestattet sind, entsteht kein Vertrag zwischen dem Bauträger und uns, sondern zwischen dem Generalunternehmer (ausführende Baufirma) und uns.

Die Leistung, Sanitäranlagen einzubauen, haben wir bereits mit dem Standard bezahlt. Es geht nur darum, abweichende sanitäre Ausstattung zu verwenden.

Wir werden der Baufirma mitteilen, dass wir die beiden Waschtische, WCs und die Duschabtrennung selbst besorgen werden und den (bereits bezahlten) Einbau verlangen. Wir lassen diese Möglichkeit heute durch unseren Anwalt überprüfen.

Sofern sich die Baufirma weigern sollte den Einbau vorzunehmen, werden wir eine schriftliche Stellungnahme verlangen und vorerst auf den Einbau verzichten um den Bauablauf nicht zu behindern. Alles weitere wird sich während oder nach des Baus sicherlich auch vor Gericht klären lassen.

Viele Grüße

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#5
 Von 
Umzieher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin gerade in einer ähnlichen Situation und bin sehr neugierig, wie die Geschichte ausgegangen ist. Wie ist das rechtlich gesehen? Muss man den Wucher mitmachen? Muss man auf die Einbauleistung und/oder Gewährleistung verzichten?
Beste Grüße & vielen Dank,
Jürgen

-- Editiert am 20.06.2011 09:08

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Jede Vertragsänderung bedarf Zustimmungen der beiden Vertragsparteien.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Umzieher
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Icecycle,
mich beschäftigt derzeit die Frage, wo in der Gewährleistun der Unterschied ist zwischen:
a) der Bauträger verbaut die standardmäßigen Gegenstände und einen Tag nach der Abnahme reißen wir diese wieder heraus und ersetzen sie durch die Artikel, die wir drin haben wollen.
b) der Bauträger "vergisst" die Waschbecken, Klos, Armaturen und Duschkabine an/in die Wand zu schrauben. Wir installieren unsere Artikel und verticken die Bauträgerartikel bei Ebay etc.

Außer dass die Fließen bei a) unnötige Löcher bekommen haben, sollte doch bzgl. Gewärleistung kein Unterschied sein, oder?
Besten Dank.

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#8
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, dann ist das alles kein Problem.
Wenn der Bauträger aber nicht mitspielt, dann könnt ihr erst nach dem Eigentumsübergang die Waschbecken usw. demontieren und eure Sachen montieren.
Je kleiner der Bauträger ist, desto flexibler wird er sein.

Die Gewährleistung für Waschbecken usw. erlischt natürlich in dem Augenblick, wo ihr die Demontage beginnt. Die Gewährleistung für die Fliesen usw. hat mit dem Porzellan nichts zu tun.

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