Drei-Viertel-Mehrheit nach WEG neu?

3. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)
Drei-Viertel-Mehrheit nach WEG neu?

hallo!

In unserer Gemeinschaftsordnung als Teil der Teilungserklärung von 1981 steht, dass jede Wohnung eine Stimme hat – also zB jemand, der Eigentümer von zwei Wohnungen ist, auch zwei Stimmen hat.
Veränderungen am GemeinschaftsE inklusive den Außenanlagen können aber laut GO nur mit einer ¾ Mehrheit der Stimmen und (kumulativ!) der Miteigentumsanteile erfolgen.
Daher können 2 Eigentümer, die zusammen zwar nur über 3 Stimmen/Wohnungen von 13 insgesamt verfügen, also weniger als 25 %, aber über 25,8 % der Miteigentumsanteile, derzeit alles blockieren.
Fragen:
Macht das neue WEG unsere alte GO-Regelung unwirksam?
Gilt zukünftig, dass man, auch als Eigentümer von 2 Wohnungen, nur 1 Stimme hat?
bzw: gilt ein anderes Quorum für die Höhe der Miteigentumsanteile?

Könnten wir also zukünftig mit 10 Ja- zu 3 Nein-Stimmen zB eine Fassadensanierung oder auch einen neuen Müllplatz im Hof beschließen?

danke! Die nächste Versammlung kommt im Herbst...

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Die Teilungserklärung wird auch weiterhin Gültigkeit haben für das Stimmrecht, da es hier genau geregelt wurde.
Eure GO könnt und solltet ihr anpassen.
Ja, so wie es aussieht, wird auch zukünftig eine Blockierung möglich sein. Inweiweit das neue Gesetz tatsächlich günstig ist, wird sich erst durch Prozesse zeigen.
Ein bißchen wie der geplante EU-Vertrag kommt es einem vor.

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

Als ich denke, dass weiterhin die abweichende Regelung der Teilungserklärung und der darin enthaltenen Gemeinschaftsordnung Vorrang vor dem Gesetz haben wird. Die gesetzliche Regelung gilt nur, wenn in der TE/GO nichts anderes bestimmt wurde. Ihr werdet wohl mit der theoretischen Blockademöglichkeit leben müssen.

lg R.M.

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#3
 Von 
haselsteinchen
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 9x hilfreich)

@ sika - danke, wie immer ;)

aber : Wozu dann überhaupt ein neues WEG, wenn für millionen Alt-Gemeinschaften weiterhin das gilt, was in der/unserer GO steht???? j-e-s-s-u-s!

nachtrag: unsere TE ist sozusagen "leer", wird durch ausführliche GO ergänzt

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47461 Beiträge, 16803x hilfreich)

Das Stimmrecht wird sich weiterhin nach der GO richten, also eine Stimme pro Wohnung. Am Stimmrecht ist durch die Reform des WEG auch nichts geändert worden.

Die Abstimmung nach § 22 Abs. 2 WEG richtet sich jedoch seit dem 01.07.2007 nach dem Gesetz. Im reformierten WEG ist in § 22 Abs. 2 Satz 2 WEG ausdrücklich geregelt, dass dies durch eine GO nicht eingeschränkt werden kann.

Modernisierungsmaßnahmen und Anpassungen an den Stand der Technik können daher in Zukunft mit einer Mehrheit von 3/4 der Stimmen und 50% der MEA beschlossen werden. Eine Blockade für diese Dinge durch die 3 genannten Eigentümer ist daher nicht mehr möglich.

Für andere bauliche Maßnahmen und Änderungen gilt aber weiterhin die GO. Nach dem WEG wäre dafür sogar Einstimmigkeit erforderlich.

Eine Fassadensanierung kann daher bei Euch mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen werden. Für die Errichtung eines neuen Müllplatzes bleibt es bei der Regelung aus der GO.

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#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

hm ja, hab auch noch mal den Wortlaut nachlesen müssen. die GO kann die gesetzl. Vorschrift nicht weiter einschränken, allenfalls weiter fassen.

Sicherheitshalber wäre noch zu prüfen, ob es in Eurer GO heißt, 3/4 aller Stimmen bzw. aller Miteigentumsanteile oder nur heißt, 3/4 der in der Versammlung anwesende bzw. vertretenen Stimmen/Anteile. In letzterem Fall können sich noch ganz andere Situationen ergeben.

lg R.M.

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