Hallo,
folgendes Beispiel:
Eltern geben einem ihrer beiden Kinder, Kind A, ein Darlehen für einen Hausbau. Der Betrag wird als Grundschuld eingetragen und im notariellen Darlehensvertrag als Teil der Erbmasse festgelegt, die dann im Erbfall aufgeteilt werden soll.
Vertrag wurde von Eltern und beiden Kindern unterzeichnet.
Nun möchte Kind A das Haus nach einigen Jahren verkaufen. (Annahme: Verkaufspreis = Erwerbspreis)
Welche Möglichkeiten und Probleme ergeben sich für das Darlehen bzw. den Hausverkauf ?
Der Zweck des Darlehens ist nun entfallen.
Braucht Kind A die Zustimmung der Eltern oder des anderen designierten Miterben für den Verkauf oder wird die Rückzahlung automatisch fällig bzw. muss mit 6 Monaten Frist eingeleitet werden ?
Oder hat nur Kind B erst mit dem Erbfall einen anteiligen Anspruch auf das Darlehen ?
Zinsen sind nicht im Vertrag erwähnt und Darlehen ist tilgungsfrei.
Vielen Dank für Meinungen.
-- Editiert maestro1000 am 01.10.2013 21:47
Darlehen,Grundschuld, Hausverkauf, Erbe
1. Oktober 2013
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Frage vom 1. Oktober 2013 | 21:46
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Darlehen,Grundschuld, Hausverkauf, Erbe
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#1
Antwort vom 2. Oktober 2013 | 15:14
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Ich denke, alle bBeteiligten die im Grundbuch eingetragen sind, müssen zustimmen. Nur sterben macht Erben.
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