Hallo zusammen!
Habe folgende Frage an die Experten:
Ich würde gerne vor unserer Garage ein Carport bauen, und hatte mich bereits mit zuständigen Bauordnungsamt in Verbindung gesetzt.
Es folgte folgende Antwort:
"Es besteht aus bauordnungsrechtlicher Sicht die Möglichkeit vor Ihrer Garage einen Carport zu errichten.
Da die Länge der dem Nachbarn zuzumutenden Grenzbebauung aber nur 9,00 m an einer Grundstücksgrenze beträgt, verbleiben abzüglich der Ihnen bereits genehmigten Garage mit einer Länge von 6,255 m also nur noch 2,745 m.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Vorgartenbereich im Bebauungsplan als "nicht überbaubare Vorgartenfläche" gekennzeichnet ist.
Ob einer Befreiung von dieser entgegenstehenden, planungsrechtlichen Festsetzung zugestimmt werde kann, kann m.E. nicht vorab beurteilt werden. Der hierzu erforderliche Befreiungsantrag (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans) sollte daher vorab gestellt werden."
Ein Carport von rund 2,75 m Länge macht nicht viel Sinn, und ist damit vom Tisch.
Da wir für unsere Fahrräder auch einen überdachten Stellplatz benötigen, sollte dieser genehmigungsfrei sein.
§ 65 BauO NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:
Stellplätze, Abstellplätze, Lagerplätze
24. nicht überdachte Stellplätze für Personenkraftwagen und Motorräder bis zu insgesamt 100 qm
25. überdachte und nicht überdachte Fahrradabstellplätze bis zu insgesamt 100 qm
Somit sollte die dem Nachbarn zumutbare Länge der Grenzbebauung keine Rolle spielen, zumindest finde ich keinen Hinweis darauf im § 65 BauO NRW.
Vielleicht kann mich ja jemand aufklären ob meine oben genannten Informationen so korrekt sind?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Carport verboten - Fahrradabstellplatz erlaubt?
Verbaut?
Verbaut?
"Genehmigungsfrei" bedeutet nicht, dass Du bei Deinem Vorhaben die Bestimmungen des BauGB nicht einhalten musst.
Aus der Nummer mit der dem Nachbarn zumutbaren Grenzbebauung kommst Du so nicht raus.
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"„Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert!"
Hannibal Smith"
Es müssen beide Vorgaben eingehalten werden:
ein 2 x 50 Meter großer überdachter Fahrradstellplatz ist zulässig, aber nur, wenn die 2 Meter-Seite an der Grenze liegt.
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Eine andere Idee -
Man könnte einen "Carport" aus einem stabilen wetterfesten Sonnensegel bauen.
Eine Seite läßt sich an der Garage befestigen, für das andere Ende müsste man ein bis zwei Masten zum Abspannen in entsprechender Länge setzen.
Die Masten könnte man außerdem noch als Fahnenmast nutzen.
Ich denke gegen eine solche Konstruktion sollte das Bauamt nichts sagen können, oder?
Es könnte auch ein Gespräch mit dem Nachbarn helfen - wenn sich die beiden Betroffenen einig sind (= die schriftliche Genehmigung des Nachbarn liegt vor), dann wird das Bauamt sich vermutlich nicht sperren...
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