Briefkasten bekleben. Erlaubt oder nicht?

7. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)
Briefkasten bekleben. Erlaubt oder nicht?

Guten Tag,

ich bin WEG-Eigentümer eines eigen genutzten Büros. Weder in der Teilungserklärung noch in der Hausordnung steht etwas zu folgendem Thema:

Ich würde gerne ein kleines, professionelles Firmenschild am Briefkasten anbringen. Kann mir das jemand verbieten?

Danke und Gruss, JoKu

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich denke, dass kann Dir nicht verboten werden, wenn Du die Räume gewerblich nutzt und darfst.

Kannst es ja anbringen, und vielleicht stört sich keiner dran. Wenn doch, dann wird es als TOP in der nächsten ETV besprochen :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ich weiß, dass es dazu mal Urteile gab, die dem Selbständigen das Recht zugestanden, sowohl auf seinem Briefkasten wie auch auf seinem Klingelschild auf seinen Firmennamen (und was die tun) hinzuweisen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.048 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen