Guten Tag,
ich bin WEG-Eigentümer eines eigen genutzten Büros. Weder in der Teilungserklärung noch in der Hausordnung steht etwas zu folgendem Thema:
Ich würde gerne ein kleines, professionelles Firmenschild am Briefkasten anbringen. Kann mir das jemand verbieten?
Danke und Gruss, JoKu
Briefkasten bekleben. Erlaubt oder nicht?
7. April 2008
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Frage vom 7. April 2008 | 16:08
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 147x hilfreich)
Briefkasten bekleben. Erlaubt oder nicht?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 7. April 2008 | 16:30
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Ich denke, dass kann Dir nicht verboten werden, wenn Du die Räume gewerblich nutzt und darfst.
Kannst es ja anbringen, und vielleicht stört sich keiner dran. Wenn doch, dann wird es als TOP in der nächsten ETV besprochen
#2
Antwort vom 9. April 2008 | 08:28
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2927x hilfreich)
Ich weiß, dass es dazu mal Urteile gab, die dem Selbständigen das Recht zugestanden, sowohl auf seinem Briefkasten wie auch auf seinem Klingelschild auf seinen Firmennamen (und was die tun) hinzuweisen.
Und jetzt?
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