Brandschutzmauer - Wem gehört Sie?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Brandschutzmauer - Wem gehört Sie?

Hallo liebe Forengemeinschaft,

da die Suche, auch über Go0gle ,mir keine Antwort geben konnte versuche ich mein Glück nun in einem eigenen Thread.

Ich habe eine Frage zu den Eigentumsverhältnissen einer zwischen zwei Mehrfamilienhäusern gelegenen Brandschutzmauer in NRW (falls die wegen Bauverordnungen wichtig sein sollte).

Die beiden Häuser sind unterschiedlich hoch. Das Haus A ist ca. 1,50m-1,80m niedriger als Haus B. Die Mauer läuft von außen sichtbar bis knapp über die Höhe von Haus B.
Die Häuser sind optisch, nicht zuletzt durch den Dachrinnenabfluß, leicht voneinander zu trennen.
Man kann oberhalb des Hauses A deutlich sehen, daß die Brandschutzmauer zu ca. 2/3 über den Dachrinnenabfluss in den Bereich des Hauses A hineinragt.
Das restliche Drittel zu Haus B.
Ich habe mal eine Skizze angefertigt, die die Sachlage deutlich macht:
http://www.abload.de/img/brandschutzx7m.jpg
Hinweis zum Bild:
Die Mauer ist nur ab Dach des Hauses A nach oben zu sehen (!) und daher so auch in der Zeichnung eingetragen, natürlich verläuft sie nach unten bis in den Keller.

Wer ist Eigentümer der Mauer?
wer hat dafür z.b. bei Reparaturen aufzukommen?
Gibt es feste Richtlinien (z.b. Eigentum = 50%/50%)

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten

Gruß Tom

- Leider läßt sich die Überschrift nicht ändern "Sie" statt "sie"-

-- Editiert von tom1980 am 03.01.2008 17:29:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Tom1980 - wenn alles nichts hilft, in den Bauunterlagen nachsehen (Behörde), da muss ja ein Bauherr die Mauer entsprechend gebaut haben.
Wie alt sind denn die Häuser? Wenn man die Brandschutzmauer sieht, könnte es ja theortisch sein, dass früher mal beide Häuser gleich groß sind.
Vermuten würde ich, dass die Mauer zum hohen Haus gehört und dann natürlich auch der Eigentümer für Reparaturen zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Haus B ist Baujahr ca. 1920
Haus A ist vielleicht 1950 (?)

Ich war schon beim Bauordnungsamt. Dort ist man der Auffassung, daß dies "reine Privatsache" sei.
Die konnten mir nicht helfen.

Allerdings meine ich, wenn die Mauer, z.B. "Einsturzgefährdet" ist, und somit öffentliches Interesse vorliegt, muß ja jemand dafür verantwortlich sein?!
Da kann sich das BauOamt eigentlich auch nicht heraushalten und sagen "einigt euch mal, wer die Mauer repariert"!

Sollte die Mauer von Haus B gebaut worden sein, durch die beiderseitige Nutzung in über 50 Jahren jedoch wird sicher nicht nur Haus B verantwortlich sein, oder?

Danke.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Reaktion vom Bauamt kann ich nicht verstehen. Die müssen ja entweder dem Bauherrn von Haus oder von Haus B auferlegt haben eine Brandschutzmauer zu errichten. Das müsste doch aus den Bauunterlagen ersichtlich sein. Oder hatten die nur einfach keine Lust zum nachschauen :???:

-----------------
"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Der Einsturz einer Mauer ist zur Zeit tatsächlich (für den o.g. Fall) nicht öffentliches Interesse.
Sollte das eine Haus geschädigt werden oder Personen, dann wird es eine Klage auf Schadensersatz geben - spätestens dann wird gerichtlich festgestellt, wem die Mauer gehörte und wer die Verkehrssicherungspflicht hatte.
Ansonsten sehe ich das wie was weiß ich (und ja auch oben genannt) - irgend jemand hat ja mal die Auflage/Baugenehmigung erteilt) - für A oder für B.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom1980
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für eure Beiträge.

Ich werde dann beim BauOamt nochmal vorstellig werden.

Ist die Einsichtnahme in die Bauunterlagen mit Gebühren verbunden?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Meiner Meinung nach wurde der Bauherr von
Haus A beim Anbau verpflichtet eine Brandschutzmauer zu ziehen da A ja später erbaut wurde.Soweit ich informiert bin war dies in den 50er Jahren Pflicht.


Gruss Sammy1



-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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