Beirat WEG

17. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)
Beirat WEG

Hallo und Guten Abend. Bei einer 3-Parteien WEG muss trotzdem ein Beirat gewählt werden?? Ich fände das ziemlich überflüssig, weiss aber nicht, ob man das auch ohne Beirat machen kann/darf. Habe da jetzt so auch nichts drüber gefunden im Internet. Vielen Dank schon mal für die Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein Beirat kann gewählt werden, muss aber nicht. Was ihr haben müsst ist eine Verwaltung (könnte theoretisch ein Eigentümer machen, rate aber davon ab - Streit ist vorprogrammiert).

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#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Verwaltungsbeirat ist ein Recht, aber keine Pflicht und in der Tat bei 3 Eigentümern überflüssig. Habe hier durchaus mehrere WEG, auch mit mehr Eigentümern, die mangels Interesse an Mitarbeit ohne VBR auskommen

lg R.M.

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#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

1 Eigentümer wird Verwalter, alle 3 werden "Beirat"

alle 3 Jahre wechselt der Verwalter.

Nach 30 Jahren setzen ihre Kinder das Spiel fort.

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#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@icecycle: Das geht so nicht. Die Funktionen des Verwalters und des Beirates sind nicht vereinbar, d.h. eine Person darf nicht gleichzeitig Verwalter und Beirat sein.

lg R.M.

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#5
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Hallo, genau geht nicht in einer Person. Verwaltung ist klar, wird keiner der Eigentümer machen sondern die Frau eines Eigentümers, was soweit auch okay ist, die hat das schon mal beruflich gemacht, ist also kein Neuling und sehr nett. Ich wollte das halt nur noch mal wissen, da ich das, wie gesagt, etwas übertrieben fände mit Beirat... Vielen Dank für die Bestätigung. Grüsse RedHair

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#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Aber ein Tipp RedHair - macht einen Verwaltervertrag, indem genau geregelt ist, was der Verwalter darf oder nicht.
Auch sollte der Verwalter aus Selbstschutz eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung haben.
Auch der Laie ist für die ordnungsgemässe Verwaltung verantwortlich.

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#7
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Hallo, also der Vertrag wird so sein, dass die Verwalterin nur bis ca 200 Euro selbst entscheiden darf, alles andere muss immer vorher schrifltich! genehmigt werden, das finde ich halt gut, so ist jeder über alles immer informiert. Der Vertrag wird wohl strenger sein, als andere, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!! So sehe ich das halt. Heisst: alles wo echt was "schiefgehen" kann, kann nur mit Zustimmung aller Eigentümer geschehen!

Wünsche allen ein frohes Fest

Grüsse RedHair

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#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Entschuldige mal, Kontrolle ist ja gut, aber keine Ausgabe über 200,- alleine?
Mal drüber nachgedacht: Gärtner, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Heizkosten usw. - wir sind schon sehr hart in unserem Verwaltervertrag, aber selbst wir haben eine realistische Obergrenze von 5.000,-. Und jedes Mal eine Versammlung - da könnt ihr euch ja regelmässig auf 1x die Woche einstellen, wenns dicke kommt.

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#9
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Guten Morgen. Also im Haus ist im Prinzip nix, was irgendwie grossartig zu machen ist, tanken einmal im Jahr, und was noch? ähm, gute Frage, naja vielleicht einmal im Jahr eine Gartenfirma für die hohen Hecken zum Schneiden, grübel, mehr fällt mir nicht ein. Ich weiss ja nicht, was bei euch so "täglich" auf dem Programm steht, aber in unserem Haus ist einfach so alles in Ordnung. Ach so ja und der Schornsteinfeger einmal im Jahr. Müllabfuhr??? Seit wann zahlt der Verwalter die Müllgebühren?? Die werden doch eh über das Hausgeldkonto abgewickelt und zwar jährlich bei uns. Ebenso wie alle Versicherungen und so weiter. Das geht alles in einem Rutsch einmal weg. Mich würde jetzt wirklich interessieren, Sika, was ihr denn an Ausgaben jede Woche so habt?? Ausserdem wird es keine Versamlung jedes Mal geben, nur bei dann hohen Beträgen. Eine schriftliche Zustimmung aller Eigentümer reicht für "kleinere" Beträge aus. Mensch, wir wohnen hier in einem "Mini-Haus" mit drei Wohnungen, einmal angeklopft, gefragt, unterschrieben und gut ist. Ich habe da kein Problem mit, mir ist sowas lieber, als wenn ich hinterher doof aus der Wäsche schaue, weil 600 Euro für irgendwas verplempert wurden (siehe Beiträge hier im Forum wie: Verwalter hat Mist gebaut, wie kommen wir wieder an unser Geld).. Grüsse RedHair

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Versicherungen, Müllabfuhr usw. wird im Normalfall vom Verwalter gezahlt, der dann entsprechend von dem laufendem Konto das Geld nimmt. Reicht dies nicht, nimmt er das Geld unter Umständen aus der Instandsetzungsrücklage (müsst ihr bilden, seid ihr zu verpflichtet).
Jeden Monat muss das Hausgeld lt. entsprechend beschlossenem Wirtschaftsplan von den jeweiligen Eigentümern auf das Verwaltungskonto gezahlt werden, der Verwalter zahlt die laufenden Kosten (z.B. Strom (allgemeiner im Treppenhaus) und was noch so anfällt - und das läppert sich) davon.

Am Jahresende wird dann aufgerechnet ob das monatliche Geld gereicht hat oder nicht, dazu wird dann die Abrechnung beschlossen (Nachzahlung je nach dem).

Mag ja sein, dass es dir heute als nicht so schlimm erscheint, noch wohnt ihr unter einem Dach, noch will eine "Lebensgefährtin" euch die Verwalterin machen.
Auf so ein Spiel würde sich ein echter Verwalter gar nicht einlassen.

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#11
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Mal ganz abgesehen von den Kosten... Eine WEG ist dazu verpflichtet, zu verwalten (ob selbst oder durch einen Dritten), und dazu gehören jährliche Eigentümerversammlungen, an denen Beschlüsse zu Stande kommen, Protokolle geführt werden müssen, ein Wirtschaftsplan erstellt werden muss, etc. Sollte die WEG sich wegen irgendeiner Sache zerstreiten ist es wichtig, alles vorab bereits dokumentiert zu haben. Auch wenn man seine Wohnung verkaufen möchte kann sich ein potentieller Käufer die Protokolle zeigen lassen, um sich ein Bild machen zu können, was bisher in der WEG passiert ist und was noch kommen wird.

Beispiel: Ich kaufte letztes Jahr eine ETW in einer WEG mit 3 Einheiten. Mir gehört 1 Wohnung (DG), der anderen Eigentümerin gehörten 2 Wohnungen. Die eine hat sie mittlerweile ihrer Mutter verkauft. Die im 1 OG hat sie vermietet, im EG wohnt sie. Es gab vor meiner Zeit noch nie eine ordnungsmäßige Verwaltung, Rücklagen wurden nicht gebildet, und alles wurde von meiner Vorgängerin gemacht. Für mich war klar, dass es so nicht bleiben kann, da ich weder Lust noch Zeit habe, mich um die Verwaltung zu kümmern.

Kommentar der anderen Eigentümerin: Wozu brauchen wir eine Verwaltung? Wir sind doch nur zu Zweit, und wenn wir mal Probleme haben sollten, wovon ich NICHT AUSGEHE, dann bekommen wir das auch so hin... Ach so, und zum Thema Rücklagen meinte sie: Das Haus wurde Anfang 2000 kern saniert... Was sollen da großartig Reparaturen auf uns zukommen?!?!?!

Also, ich blieb dabei, Verwaltung wurde beauftragt, und was ist passiert....?

Großer Wasserschaden im Keller, der behoben werden musste. Wegen völliger Unzuverlässigkeit der anderen Eigentümerin dauerte es Monate, bis die Arbeiten beginnen konnten, denn sie zahlte ihre Sonderumlage nicht. War ja nötig, weil die WEG nie Rücklagen gebildet hatte. Ein Wirtschaftsplan wurde erstellt, der deutlich machte, dass sie in der Vergangenheit immer zu wenig auf das WEG-Konto einzahlte. Um mich künftig überstimmen zu können verkaufte sie eine ihrer Wohnungen ihrer Mutter. Sie beauftragte in der Vergangenheit gern Schwarzarbeiter, weil billiger, und nun ist sie sauer, weil die Verwaltung Rechnungen sehen will...

Kurzum: Wir sind völlig zerstritten, sie attackiert mich per eMail und SMS persönlich (auch Nachts), eckt bei jeder Gelegenheit bei der Verwaltung an, meckert und triezt mich wo es nur geht. Streit wegen einem Baum, der gefällt werden musste, weil der auf meinem Stellplatz stand und ich auf diesen bestand. Ich ziehe im Februar aus, habe meine Wohnung vermietet und hoffe inständig, dass sie meinen Mieter in Frieden lässt.

Ich bespreche mittlerweile mit meinem Anwalt wie man sie dazu bringen kann, ihre Beschwerden an die Verwaltung zu richten, damit ich Privat endlich Ruhe vor ihr habe.

Ich zahle gern 20,- im Monat an die Verwaltung, damit sie sich mit der Dame beschafft :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Also ich bin gerade etwas verwirrt! Man kann übrigens auch eine gute Verwaltung haben mit einem guten Eigentümerverhältnis!! Und das Eigentümversammlungen incl. Protokoll und allem Zeugs abgehalten werden ist doch NORMAL!! dazu sind wir ja verpflichtet, ebenso Wirtschaftsplan etc etc.... Die Frau hat in der WOHNUNGSVERWALTUNG gearbeitet!!! und in der WEG Verwaltung, ansonsten käme sie doch gar nicht in Frage!! Ich lasse da doch keinen Laien an. Es wird über alles schriftliche Protokoll geführt bzw alles schriftlich festgehalten. Die Kosten sind im Übrigen klar, da ändert sich nix dran (Müll, allgemeiner Strom, Versicherungen) und Schäden im grösseren Umfange werden wie wo anders auch durch Sonderumlagen beigebracht... ich verstehe gerade eure "Aufregung" nicht.. Grüsse RedHair

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#13
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist nur so die Erfahrung, die aufregt, nicht Deine WEG als solches :grins:

Zwischenmenschliches ist immer schwierig, zu beurteilen, daher verlasse ich mich persönlich ganz gern auf eine neutrale Person, die nicht direkt von Entscheidungen und Kosten betroffen ist. Als Ehefrau eines Eigentümers wäre mir das nicht neutral genug, genau wie damals der Vorschlag meiner Nachbarin, ihren Steuerberater als Verwalter für uns zu beauftragen.

Aber versucht es so, macht einen Vertrag, und ich drücke Dir die Daumen, dass alles so friedlich bleibt wie es bisher wohl der Fall war :)

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