Bauträger lehnt abgestimmten Zeitraum für Eigenleistung unbegründet ab

4. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz449081-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Bauträger lehnt abgestimmten Zeitraum für Eigenleistung unbegründet ab

Hallo zusammen,
wir haben unser Reihenhaus über einen Bauträger / Bauträgerkaufvertag erworben. Immer wieder haben wir Diskussionen mit diesem, da die Handwerker zum Teil unsauber oder falsch arbeiten. Nun jedoch die Krönung.
Wir haben bereits vor einigen Wochen mit dem Bauträger abgestimmt, dass die Eigenleistung (BODENELÄGE) zwischen dem 12.09 und 27.09 erledigt werden (Schriftverkehr via Email).
Wir haben nach der Abstimmung mit dem Bauträger vor Wochen dann zwei Firmen fest beauftragt die Arbeiten durch zu führen.

Nun haben wir wieder Diskussionen bzgl. anderer Punkte, sodass er uns gestern via Email geschrieben hat, dass er aufgrund diverser Diskussionen mit uns, unsere Handwerker ab 12.09 nicht ins Haus lassen werde . Die Handwerker werden im Falle einer Absage eine Woche vor Beginn sicherlich Schadensersatz berechnen, da diese die Arbeit und das Personal ja auch einplanen.

Nun die Frage: Es ist doch sicherlich nicht rechtens was der Bauträger hier versucht, oder ? Nachweisbare, schriftliche Abstimmung und nun solch eine Trotzreaktion ?

Vorab danke für eure Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Handelt es sich tatsächlich um eine Trotzreaktion, oder führen eure Reklamationen dazu, dass noch (z.B. Staubintensiv) nachgearbeitet werden soll/Muss?

Sg

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz449081-35
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

......da wir in anderen Themen nicht so wollen wie er und den Mund aufmachen, auf unser Recht bestehen Kam nun diese Reaktion. Lediglich Schickane, die Reklamationen beeinträchtigen in keinster Weise den Fliesenleger. Es handelt sich definitiv um eine Trotzreaktion .......

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Ich persönlich würde ihm per Einschreiben mitteilen, das man die nicht substantierte Verweigerung nicht akzeptieren kann und auch Einhaltung der Absprache besteht.

Für die positive Rückantwort würde ich eine Frist nach Datum setzen (3 Tage sollten reichen) und für den Fall das die Frist ohne positives Ergebnis verstreicht eine einstweilige Verfügung und Schadenersatz ankündigen.



Vorher würde ich noch mal prüfen, ob sich aus den Schriftverkehr denn auch wirklich eine eindeutige und fixe Zusage ergibt. Sonst hat man vor Gericht eine teure Bruchlandung ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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