Bauträger kann teile des Vertrages nicht erfüllen

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)
Bauträger kann teile des Vertrages nicht erfüllen

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen vor einem kleinen Problem mit großer Auswirkung.
Wir haben uns dazu entschlossen mit einem Bauträger für Fertighäuser ein Haus mit Doppelgarage zu bauen damit wir alles aus einer Hand beziehen können, um auch später bei eventuellen Problemen nur einen Ansprechpartner zu haben.
Vor Grundstückskauf (Mai 18) kam ein Angestellter dieser Firma zum Grundstück und hat es mit mir begutachtet, da ich mich wegen der engen Zufahrt absichern wollte.
Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, in dem festgehalten wurde, dass falls ich eine teurere Anlieferung benötige, diese vom Bauträger übernommen wird, wenn nichts zusätzlich dazu kommt (z.B. Keller, was nicht geplant war und ist).
Somit habe ich den Kaufvertrag unterschrieben (Juni 18) und es kam immer wieder zu kleineren Umständen, die soweit alle behoben werden konnten, auch wenn das alles sehr Nerven kostet, da die kleinen Umstände große Kosten verursachen können. Unter anderem wurde uns eine falsche Garage von einer Fremdfirma angeboten, die so mit den Maßen gar nicht produzierbar war, bzw. 10.000€ teurer gewesen wäre, wie es sich am Ende herausgestellt hat. Dadurch mussten wir auf eine andere umplanen.
Jetzt (Oktober 18) scheint zum ersten mal ein kompetenter Mitarbeiter des Unternehmens zum Grundstück gefahren zu sein und es hat sich herausgestellt, dass es doch größere Anlieferungsprobleme mit dem Haus geben wird, wobei man die Kosten nun an mich weitergeben möchte und noch schlimmer, die neu geplante Garage gar nicht zu dem Grundstück geliefert werden kann, wofür der Bauträger aber angeblich nichts kann, sondern die Fremdfirma, der Garagenhersteller. Ich habe aber nur einen Vertrag bei dem Bauträger für das Gesamtkonstrukt unterschrieben.
Das Angebot des Bauträgers war nun, die Garage einfach aus dem Vertrag zu nehmen und wir können uns von sonst wem eine Stein-auf-Stein Garage mauern lassen. Wie oben steht, habe ich einen Bauträger gewählt, bei dem ich alles aus einer Hand bekomme, das war eine Voraussetzung und mich wundert es, dass dieser angeblich einfach etwas aus dem Vertrag nehmen kann, ohne eine Alternative zu bringen. Darf jemand einfach 4 Monate nach Unterzeichnung eines Vertrages Dinge aus diesem "herausnehmen"?
Ich hätte jetzt vermutet, man müsste eher was gleichwertiges anbieten, wenn man die Möglichkeit hat und die hat der Bauträger.
Dies ist wie gesagt nur einer von vielen Punkten, der nun aber ausschlaggebend dafür ist, dass ich mir wirklich überlege einen Anwalt einzuschalten.

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert von pimon88 am 20.10.2018 09:03

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24 Antworten
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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Das Angebot des Bauträgers war nun,
Moin, das war nur ein Angebot. Du musst ein solches Angebot nicht annehmen. Dann kann der Auftragnehmer Fa.Fertighaus auch nichts einfach rausnehmen.
Zitat (von pimon88):
ohne eine Alternative zu bringen.
Die hat er gebracht. Lasst doch von *sonstwem* die Garage bauen, ich nehme den Preis raus . Auch das war nur angeboten.
Was soll der Anwalt denn machen? Das ganze Projekt verteuern?
Viel wichtiger ist zunächst: Hast du das Angebot akzeptiert?

Ich wüsste, was ich täte: Meinetwegen kann die Garage passgenau gemauert, geputzt usw. werden. Meinetwegen kann das ein (eingekufter) Subunternehmer der FBau machen. Meinetwegen wird das ganze Objekt für die Fa. Fertigbau teurer (damit der Gewinn geringer), mich tangiert das nicht. Ich will und kann mich nicht darum kümmern, ich habe ein Fertighaus+D-Garage aus 1 Hand gekauft. Extra deswegen solch einen Vertrag gemacht, den will ich erfüllt haben. Ich will auch keinen Preisnachlass. Ich zahle bei erbrachter Leistung und mangelfreier Übergabe/Abnahme den vereinbarten Preis. Punkt. Tschüs, Herr Anbieter.
Zitat (von pimon88):
Ich habe aber nur einen Vertrag bei dem Bauträger für das Gesamtkonstrukt unterschrieben.
Ja, richtig. Bitte schau im Kleingedruckten nach, was der Vertrag vorsieht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erst mal für die Antwort. Das Problem ist, dass ich es mir von sonst wem Mauern lassen soll, aber die damit nichts zu tun haben wollen. Ich habe erstmal nichts angenommen und werde ich auch nicht. Entweder bieten sie mir noch eine andere Garage an, oder gar nichts. Im Kleingedruckten habe ich nichts gefunden, deswegen werde ich deine Ansätze mal anbringen und schauen, was als Antwort kommt.
Grüße
Simon

-- Editiert von pimon88 am 20.10.2018 12:58

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Das Problem ist,
Nein, jedenfalls nicht dein Problem. Für die Fa. ist dieses 1. Angebot doch das einfachste. Solange du das Angebot nicht annimmst, hängt das Problem bei der Firma. Sie muss dir eine Garage hinstellen. Es ist dein absolutes Recht, auf die Einhaltung des Vertrages zu bestehen.
Sie können dir alles mögliche anbieten, das ist dann Verhandlungssache. Es kann natürlich passieren, dass dieses Verhandeln den ganzen Zeitablauf verzögert. Oder nur die Garage kommt später (wenn das baulich möglich ist).
Schau mal: Für die zuerst geplante/gekaufte Doppelgarage hatte sich die Fa. Fertighaus auch schon einen Lieferanten gesucht. Denn Fertighausbauer bauen keine Garagen. Die kaufen sich Subunternehmer ein (hier einen Garagenbauer/-Lieferanten). Leider hat die Fa. Fertigbau sich vermessen, verplant, verkalkuliert... egal, das ist nicht dein Problem.
Hättest du zB. für dein Haus einen Keller gewollt, wäre das im Vertrag vereinbart worden. Die Fa. Fertigbau hätte sich dafür einen externen *Kellerbauer* gesucht und vertraglich gebunden. Du hättest trotzdem nur 1 Vertrag mit Fa. Fertigbau.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Bauträger kann teile des Vertrages nicht erfüllen

Es ist wohl eher ein "nicht wollen" weils ihm zu teuer wird ...



Zitat (von pimon88):
Dadurch mussten wir auf eine andere umplanen.

Da hätte man erst mal prüfen sollen, ob es nicht andere Möglichkeiten gab, statt gleich einer Änderung zuzustimmen.



Zitat (von pimon88):
Das Angebot des Bauträgers war nun, die Garage einfach aus dem Vertrag zu nehmen und wir können uns von sonst wem eine Stein-auf-Stein Garage mauern lassen.

Das Angebot würde ich ablehnen.
Das sich da inkompetente Mitarbeiter verkalkuliert haben ist nicht Dien Problem.



Ich würde mich bereits jetzt nach einen Bausachverständigen umsehen, der die Bautätigkeiten der Fiirma über wacht. Kostet zwar etwas Geld, bewahrt einen aber vor eventuellen größeren Schäden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Ihr seid alle super, vielen Dank!

Zitat:
Zitat (von pimon88):
Dadurch mussten wir auf eine andere umplanen.

Da hätte man erst mal prüfen sollen, ob es nicht andere Möglichkeiten gab, statt gleich einer Änderung zuzustimmen.

Das Umplanen damals haben wir gemacht, da die zweite Lösung letztendlich für uns keine Nachteile hatte und man uns mit dem Preis entgegen gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Wo ihr mir alle schon so super geholfen habt, noch eine Problem mit der Firma.
Da die Zufahrt so eng ist, wurde mir gesagt, dass man im schlimmsten Falle auf eine andere Anlieferung (durch Gliederzüge) umsteigen muss. Das wollte ich schriftlich festgehalten haben, worauf ich die folgende Antwort per Mail bekommen habe:

Laut Berechnung liegen wir bei ca. 4.500€ Zusatzkosten für die Anlieferung des Hauses mit Gliederzügen (Haus mit Bodenplatte)
Sollten die Kosten bereits vertraglich festgehalten werden, dann bitte mit dem Vermerk " vorbehaltlich" der Besichtigung durch einen FaFertighaus-Bauleiter, damit es später nicht zu Diskussionen kommt, falls noch andere Punkte dazu kommen sollten, wie z.B. wenn Sie auf Kellergeschoss umstellen möchten. Wir schreiben Ihnen hierfür 5.000€ gut.


Von unserer Seite kommt aber nichts dazu, wie z.B. Kellergeschoss oder sonstiges, jetzt fängt man mit mir aber die Diskussion an, dass es eventuell doch noch komplizierter und teurer wird und die 5.000€ vielleicht nicht ausreichen und ich dann drauflegen soll, weil ja nur 5.000€ vereinbart wurden. Kann man das nach dieser Vereinbarung, die am Ende wirklich schwammig ausgedrückt ist auf mich weitergeben, nur weil man das wieder falsch kalkuliert hat? Natürlich hat man nur eine bestimmte Summe ausgemacht, aber ich kann doch nicht jemandem eine ca. Summe sagen, nachher aber vielleicht das dreifache an Anlieferung berechnen?!

Ganz herzlichen Dank schon mal im Voraus!




0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Wo ihr mir alle schon so super geholfen habt, noch eine Problem mit der Firma.
Da die Zufahrt so eng ist, wurde mir gesagt, dass man im schlimmsten Falle auf eine andere Anlieferung (durch Gliederzüge) umsteigen muss. Das wollte ich schriftlich festgehalten haben, worauf ich die folgende Antwort per Mail bekommen habe:

Laut Berechnung liegen wir bei ca. 4.500€ Zusatzkosten für die Anlieferung des Hauses mit Gliederzügen (Haus mit Bodenplatte)
Sollten die Kosten bereits vertraglich festgehalten werden, dann bitte mit dem Vermerk " vorbehaltlich" der Besichtigung durch einen FaFertighaus-Bauleiter, damit es später nicht zu Diskussionen kommt, falls noch andere Punkte dazu kommen sollten, wie z.B. wenn Sie auf Kellergeschoss umstellen möchten. Wir schreiben Ihnen hierfür 5.000€ gut.


Von unserer Seite kommt aber nichts dazu, wie z.B. Kellergeschoss oder sonstiges, jetzt fängt man mit mir aber die Diskussion an, dass es eventuell doch noch komplizierter und teurer wird und die 5.000€ vielleicht nicht ausreichen und ich dann drauflegen soll, weil ja nur 5.000€ vereinbart wurden. Kann man das nach dieser Vereinbarung, die am Ende wirklich schwammig ausgedrückt ist auf mich weitergeben, nur weil man das wieder falsch kalkuliert hat? Natürlich hat man nur eine bestimmte Summe ausgemacht, aber ich kann doch nicht jemandem eine ca. Summe sagen, nachher aber vielleicht das dreifache an Anlieferung berechnen?!

Ganz herzlichen Dank schon mal im Voraus!




2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Da die Zufahrt so eng ist,
Wie die Zufahrt aussieht, konnte die Fa. sich ganz am Anfang der Vertragsverhandlungen ansehen. Die kann man sogar ausmessen, wer hätte das gedacht! Das war im Mai.
Wenn sich seit Vertragsabschluss an der Zufahrt/Maße nichts geändert hat, ihr auch nicht plötzlich doch einen Keller unter das Haus haben wollt, dann können keine Zusatzkosten auf dich zurollen. Sowas muss ein Hausbauer vorher kalkulieren.
Die e-mail ist doch sicher gekommen, bevor der richtige Bauleiter als Kompetenter der Fa. bei dir war? Du hattest geschrieben:
Zitat (von pimon88):
Vor Grundstückskauf (Mai 18) .....da ich mich wegen der engen Zufahrt absichern wollte. Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, in dem festgehalten wurde,
Oder schreiben die das JETZT? Nochmal?
Wie und wann auch immer: Du hast einen Vertrag, da steht der Preis drin. Nur, wenn du nach Vertragsabschluss noch Änderungen haben willst, dann kostet es DICH mehr. Da langen sie hin.
Nicht aber, wenn eine Fa., die sich auf Fertighäuser spezialisiert hat, später noch mit Mehrkosten, Zusatzkosten um die Ecke biegt. Vielleicht müssen sie einen Hubschrauber ordern, damit sie ihren Vertrag erfüllen können? (1 Haus an dieser Stelle) ;)
Zitat (von pimon88):
aber ich kann doch nicht jemandem eine ca. Summe sagen, nachher aber vielleicht das dreifache an Anlieferung berechnen?!
Na ja, das kann man schon sagen... Die Frage ist doch nur, ob derjenige dann auch so *** ist und diese 3fach-Summe bezahlt.
Hier gilt: Vertrag *first*. Kosten sind fix.
Bitte bloß nicht einknicken, damit sie endlich anfangen. Wann soll lt. Vertrag das Haus übergabefertig sein?

Was du schreibst, ist kein besonderer Einzelfall. Hier klingt es so, als hätte ein Verkäufer der Fa. sich im Mai alles vor Ort angesehen, schnell ein Angebot gemacht, Verkauf im Juni abgeschlossen. Ab dann sieht man Hausverkäufer meist nicht mehr auf Baustellen. Ab dann haben sich die Techniker und Bauleiter mit dem Vertrag rumzuschlagen. Das Haus selbst ist nicht das Problem, meist sind es die *örtlichen Anpassungen*. Die Fa. will natürlich was dran verdienen. Klappt aber nicht immer.
Merkst du was? Verkäufer verkaufen dir (sonstwas), Bauleiter müssens ausbaden, bauen und zwar zum Vertrags/Verkaufspreis.

Noch eine Frage zur umgeplanten Garage: Gibt es eine Klausel /Anhang zum Vertrag, dass die Firma euch einen Nachlass gewährt?

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Noch eine Frage zur umgeplanten Garage: Gibt es eine Klausel /Anhang zum Vertrag, dass die Firma euch einen Nachlass gewährt?


Die erste Garage gab es angeblich so gar nicht, bzw. wäre dann eine Sonderanfertigung und 10.000€ teurer, wo man uns mit der Hälfte entgegen gekommen wäre. Da war ich noch so naiv und nett und bin denen entgegen gekommen, wodurch wir nun eine andere Garage, bzw eigentlich nur anderes Tor, zu einem anderen/ besseren Preis bekommen sollten.
Diese kann jetzt, wie oben erwähnt aber ja auch nicht geliefert werden.
Oder falls die jetzt gar nicht geliefert werden kann?
Gibt es zufällig irgendwelche Paragraphen, die ich in den kommenden Gesprächen raushauen kann? :)


-- Editiert von pimon88 am 21.10.2018 11:31

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
wodurch wir nun eine andere Garage, bzw eigentlich nur anderes Tor, zu einem anderen/ besseren Preis bekommen sollten.
Diese kann jetzt, wie oben erwähnt aber ja auch nicht geliefert werden.
Danke, meine Frage war, ob das schriftlich als Vertragsergänzung zu lesen ist?
Etwa so: Fa.Fertighaus xy räumt dem Kunden einen Nachlass in Höhe von x€ auf den Gesamtpreis ein. Der Nachlass bezieht sich auf die Erstellung der Doppelgarage/Umplanung/Änderung. Datum, Unterschrift von AG und AN.
Zitat (von pimon88):
Diese kann jetzt, wie oben erwähnt aber ja auch nicht geliefert werden.
Oder falls die jetzt gar nicht geliefert werden kann?
Das weiß man nicht. Die Fa. hat euch doch angeboten, ihr könntet sie von sonstwem selber bauen lassen. Dafür käme man euch finanziell entgegen.
Dieses Angebot braucht und solltet ihr nicht annehmen.
Die Fa. ist in der Pflicht. Ihr habt doch einen Vertrag. Die Fa. muss liefern.
Zitat (von pimon88):
Ich habe aber nur einen Vertrag bei dem Bauträger für das Gesamtkonstrukt unterschrieben.
Richtig. So soll das auch bleiben.

Es gibt jede Menge §§, aber als Laie und Käufer solltest du nicht leichtfertig damit umgehen.
Ganz grundsätzlich geht es bisher nur um Vertragserfüllung.
Mir fällt nicht ein, warum und wofür jetzt schon ein Anwalt in Aktion treten sollte. Weder ist eine falsche Rechnung erstellt worden noch ist etwas falsches geliefert worden.
Ob dein Vertragspartner Fa. Fertigbau in Verzug ist, hast du nicht beantwortet. (ob er Vertragstermine nicht eingehalten hat)

zum Lesen von Grundsätzlichem:
http://www.minilex.de/a/wesen-und-merkmale-der-vertragserf%C3%BCllung

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:
Danke, meine Frage war, ob das schriftlich als Vertragsergänzung zu lesen ist?
Etwa so: Fa.Fertighaus xy räumt dem Kunden einen Nachlass in Höhe von x€ auf den Gesamtpreis ein. Der Nachlass bezieht sich auf die Erstellung der Doppelgarage/Umplanung/Änderung. Datum, Unterschrift von AG und AN.


Ja, danach haben wir die Garage nochmal mit Preisnachlass und Unterschrift vom Bauträger geändert. Eher handschriftlich im Vertrag rumgemalt und vom Verkaufer unterschrieben. Ist das irgendwo für ausschlaggebend?

Zitat (von Anami):
Ob dein Vertragspartner Fa. Fertigbau in Verzug ist, hast du nicht beantwortet. (ob er Vertragstermine nicht eingehalten hat)


Bisher läuft noch alles nach Plan, nur dadurch das erst jetzt jemand Kompetentes am Grundstück war, kommen dadurch wahrscheinlich nun die Verzögerungen.



Ich habe gerade noch eine Klausel im Vertrag für die Garage gefunden, dass eine Zufahrt für LKW/Kran usw. gegeben sein muss - doof - nur ist das vom 16.06., seitdem ist aber bis jetzt nichts geschehen und außerdem war ja auch jemand von der Fa.Fertighaus vorher schon vor Ort.


-- Editiert von pimon88 am 21.10.2018 14:18

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
nur dadurch das erst jetzt jemand Kompetentes am Grundstück war, kommen dadurch wahrscheinlich nun die Verzögerungen.
Oh, das sehe ich genau anders herum. Ob du Wahrscheinliche Verzögerungen jetzt schon siehst, interessiert doch nicht.
Ich meine: Zum Glück war ein Bauleiter (und kein Verkäufer) vor Ort, hat sich den Schlamassel angeschaut, den der Verkäufer da in die Welt gesetzt hatte.
Der Bauleiter versucht nun, den Vertrag zu erfüllen, will aber nicht Geld zusetzen, sondern trotzdem noch Gewinn machen. Deshalb versucht er nun, Teile=Kosten=Leistung auf euch abzuwälzen. Er kann das gern versuchen, ihr müsst darauf nicht eingehen.
Zitat (von pimon88):
Ich habe gerade noch eine Klausel im Vertrag gefunden, dass eine Zufahrt für LKW/Kran usw. gegeben sein muss
Ja, und? Das dürfte ein Standardsatz sein, denn ein Fertighaus kommt doch immer als großes Paket mit LKW und Kran vom Werk. Es wird dann innerhalb 1 Tag roh-montiert (so wollen die Firmen das wenigstens). Ist die Zufahrt denn nicht gegeben? Steht dort, wie breit und für welchen LKW/Kran die Zufahrt sein muss? Jetzt braucht die Fa. sogar einen Gliederzug ...Ist der Vertrag vom 16.6.2018?

Was denn nun? Alles nach Zeitplan oder Verzögerungen? Wenn der Vertrag sagt, das Haus mit Garage kostet xT€, Fertigstellung/Übergabe am 1.1.2019... dann hat die Fa. genau diesen Vertrag zu erfüllen. Erst nach dem 1.1.2019 würden Verzögerungen/Verzug eintreten.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
dass eine Zufahrt für LKW/Kran usw. gegeben sein muss

Auch Gliederzüge sind Lkw. Und diese Häuser werten in der Regel durch Krane aufgebaut die ebenfalls 3-4 Achsen haben.

Genauer Wortlaut der Klausel?



Zitat (von pimon88):
dann bitte mit dem Vermerk " vorbehaltlich" der Besichtigung durch einen FaFertighaus-Bauleiter,

Mal den Vertrag durchlesen, was dort drin steht, ob da so ein Vorbehalt drin steht. Ob da tatsächlich ein Fixpreis vereinbart wurde.

Auch da wäre der Wortlaut relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Verzug gibt es nicht, da wir noch keinen finalen Termin haben. Verzögerung ist auch erstmal ein sekundäres Problem.
Der Vertrag ist von Juni. In der Zwischenzeit haben wir mit dem Architekten die Pläne für den Bauantrag erstellt.
Dieser wird gerade kostenpflichtig genehmigt.
Das Haus bekommen die dort irgendwie hin. Die Garage aber angeblich gar nicht und dort habe ich nun die Klausel mit dem Pkw mit 30 Tonnen o.ä. gefunden, was die Straße aber sogar hergeben könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
habe ich nun die Klausel mit dem Pkw mit 30 Tonnen o.ä. gefunden

Mit 30 Tonnen gibt es in Deutschland keine Pkw-Zulassung mehr.

Wie gesagt, der Wortlaut der Klauseln, nicht die eigene Interpretation wäre da wichtig.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von pimon88):
habe ich nun die Klausel mit dem Pkw mit 30 Tonnen o.ä. gefunden

Mit 30 Tonnen gibt es in Deutschland keine Pkw-Zulassung mehr.

Wie gesagt, der Wortlaut der Klauseln, nicht die eigene Interpretation wäre da wichtig.


Lkw war gemeint. Ich schaue nachher mal, dass ich die hier eingetippt bekomme.
Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Das Haus bekommen die dort irgendwie hin. Die Garage aber angeblich gar nicht und dort habe ich nun die Klausel mit dem Pkw mit 30 Tonnen o.ä. gefunden, was die Straße aber sogar hergeben könnte.
Sorry, aber ich mag es nicht, wenn in jedem Beitrag noch ein Tröpfchen hinzugefügt wird.
Erst war es nur die Zufahrt, jetzt eine Klausel mit PKW mit 30 Tonnen (??) ...
Ihr habt noch keinen *finalen Termin*?
Und von Juni bis jetzt schon den Bauantrag (für ein Fertighaus) eingereicht?
Dann wünsche ich schon mal viel Glück für das Nächste Jahr. Oder die nächsten Jahre?

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Den genauen zeitlichen Ablauf bekommt man erst nach dem Bauantrag, bis dahin können die ja nichts zusichern,
Ich habe leider nur eine Aussage vom Verkäufer, dass der Garagen Hersteller nicht anliefert, wegen der Zufahrt. Ich warte noch auf die schriftliche Stellungnahme, damit ich was in der Hand habe.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Den genauen zeitlichen Ablauf bekommt man erst nach dem Bauantrag, bis dahin können die ja nichts zusichern,
Ich habe leider nur eine Aussage vom Verkäufer, dass der Garagen Hersteller nicht anliefert, wegen der Zufahrt. Ich warte noch auf die schriftliche Stellungnahme, damit ich was in der Hand habe.



Also, unterschrieben am 16.06.:
Durch den Auftraggeber sind folgende Vorleistungen zu erbringen:
Schaffen einer befestigten Baustellenzufahrt beginnend an der öffentlichen, keiner Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe, Breite unterworfenen Straße für schwere LKW, Kran und Hilfsfahrzeuge bis 55t, bzw. 12t je Fahrzeugachse bis zur Baustelle.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
an der öffentlichen, keiner Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe, Breite unterworfenen Straße

Soweit mir bekannt ist, ist eigentlich jede öffentliche Straße einer Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe, Breite unterworfen.


Mit der Klausel hat man aber nun doch ganz andere Voraussetzungen als im Eingangspost.



Ich würde hier empfehlen, das man das Vertragswerk und die bisherige Kommunikation einem Anwalt zur Prüfung vorlegt.



Zitat (von pimon88):
Den genauen zeitlichen Ablauf bekommt man erst nach dem Bauantrag, bis dahin können die ja nichts zusichern,

Stimmt, erst wenn der Antrag durch ist, wird das Haus in die Produktion gegeben. Vorher weis man ja nicht was noch an Änderungen kommen kann durch Auflagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
pimon88
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat:

Mit der Klausel hat man aber nun doch ganz andere Voraussetzungen als im Eingangspost.


Aber müssten die so etwas nicht klären, bevor ich einen Bauantrag von ca.2000€ einreichen? Bzw. nicht nach 4 Monaten und 3 mal Garage schon geändert...

Zitat:
Ich würde hier empfehlen, das man das Vertragswerk und die bisherige Kommunikation einem Anwalt zur Prüfung


Das werde ich wohl müssen.

-- Editiert von pimon88 am 21.10.2018 17:54

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Aber müssten die so etwas nicht klären, bevor ich einen Bauantrag von ca.2000€ einreichen?

Nö, weil das schaffen der nötigen Zufahrt laut der Klausel wohl eher Dein Problem ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(919 Beiträge, 224x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Zitat (von pimon88):
Den genauen zeitlichen Ablauf bekommt man erst nach dem Bauantrag, bis dahin können die ja nichts zusichern,
Ich habe leider nur eine Aussage vom Verkäufer, dass der Garagen Hersteller nicht anliefert, wegen der Zufahrt. Ich warte noch auf die schriftliche Stellungnahme, damit ich was in der Hand habe.



Also, unterschrieben am 16.06.:
Durch den Auftraggeber sind folgende Vorleistungen zu erbringen:
Schaffen einer befestigten Baustellenzufahrt beginnend an der öffentlichen, keiner Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe, Breite unterworfenen Straße für schwere LKW, Kran und Hilfsfahrzeuge bis 55t, bzw. 12t je Fahrzeugachse bis zur Baustelle.

Meines Wissens sind auf deutschen Straßen nur 44 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht zulässig. Ausnahme sind Schwertransporte, die aber auf jeder Achse auch nur eine Last von 12 Tonnen haben dürfen. Warum in dem Vertrag 55 Tonnen genannt sind, erschließt sich mir nicht.

Warum "keiner Beschränkung bezüglich Gewicht, Höhe, Breite unterworfenen Straße für schwere LKW, Kran und Hilfsfahrzeuge ", wenn bereits auf der Anfahrt auf öffentlichen Straßen solche Beschränkungen existieren? Ich kann auf öffentlichen Straßen garantiert kein 10 m breites Teil transportieren. Warum wird das aber für die Baustellenzufahrt unbeschränkt ("keine Beschränkung")gefordert?

Signatur:

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#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von pimon88):
Aber müssten die so etwas nicht klären, bevor ich einen Bauantrag von ca.2000€ einreichen?
Wieso denn DIE?
Jetzt endlich, in Beitrag Nr. 20 verrätst du, dass es DEINE Leistung ist. Die Firma klärt dazu nichts.
Du bist der Auftraggeber.
Die Fa. ist der Auftragnehmer.

Deine Leistung: Baustellenzufahrt...so und so.
Da aber so eine Doppel-Garage gar nicht kommt, ist diese Klausel wahrscheinlich nicht mehr gültig. Denn du sagst ja in Beitrag Nr. 15, das Haus bekommen die dort irgendwie hin...nur die Garage geht nicht wie zuerst gewünscht.
Hat aber mit dem Bauantrag nichts zu tun. DU musst nur deine Vorleistung=Zufahrt zur Baustelle ab öfftl. Straße bringen.
Ein Bauantrag für 2000,- ist ganz schön happig. Ist das wirklich ein Bauantrag?

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