Baurechtlich ein Grundstück-2 Eigentümer

28. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)
Baurechtlich ein Grundstück-2 Eigentümer

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Grundstück ist Baurechtlich eins mit dem Nachbargrundstück.
Aber was bedeutet das genau?
Mein Nachbar möchte jetzt auf Grenze bauen,darf er das? Braucht er dazu meine Einwilligung,oder kann er dies auch ohne meine Zustimmung machen? Und wäre es umgekehrt genauso?
Schon mal vielen Dank im Vorraus.Ich weiss,das das Thema echt schwierig ist.

-----------------
""

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

- Was genau meinst du mit "Mein Grundstück ist Baurechtlich eins mit dem Nachbargrundstück."?

- Was war die Antwort des zuständigen Bauamts auf deine Fragen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Also! Mein Grundstück wurde in der Vergangenheit von dem anderen Grundstück(Urgrundstück) abgetrennt. Dieses Urgrundstück hat eine Baulast,in Form einer Verpflichtungserklärung, im Grundbuch. Indem steht:
"Auch nach erfolgter Teilung,soll das künftige Grundstück das öffentliche Baurecht so einhalten,als wären die Grundstücke ein Grundstück."
Da es ja eine Baulast des anderen Grundstückes ist,wußte ich nichts davon. Aber was heißt das,jetzt für mich?
Und was soll ich beim Bauamt? Ich will nicht bauen,sondern mein Nachbar.

-- Editiert nixda00 am 28.05.2013 22:58

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Und was soll ich beim Bauamt? Ich will nicht bauen,sondern mein Nachbar.


Du willst doch wissen, welche Rechte dein Nachbar, und welche Rechte du hast.
Genau danach kannst du die Leute im Bauamt fragen, denn die haben normalerweise alle dafür benötigten Unterlagen zur Verfügung!
Oder glaubst du, das du hier zuverlässiger Auskunft bekommst als beim zuständigen Bauamt?

-----------------
""

-- Editiert joebeuel am 29.05.2013 11:13

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nixda00
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 22x hilfreich)

Aber natürlich hatte ich mich schriftlich beim Bauamt erkundigt und habe mitlerweile auch erfahren,das es sich um eine Vereinigungsbaulast handelt.Ich dachte immer,es würde sich nur um das bestehende Haus handeln,aber es betrifft das ganze Grundstück.Trotzdem weiss ich immer noch nicht,wie sich das für mich und zukünftige Bauvorhaben auswirkt.

-- Editiert nixda00 am 29.05.2013 11:31

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Der Eintrag bedeutet, dass sich der Bebauungsplan nicht an die Grundstückstrennung anpasst.
Ob er bauen kann oder nicht wird dir keiner sagen können, weil wir nichts relevantes diesbezüglich wissen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Sie sind zusammen mit Ihzrem Nachbarn Eigentümer eines Grundstücks. Wenn der Nachbar nun auf dem gemeinsamen
Grundstück ein Haus baut, werden Sie Miteigentümer des Hauses,
genau so wie Ihr Nachbar Miteigentümer Ihres Hauses ist.
Und wenn ich die Sache richtig sehe, darf Ihr
Grundstücks-Miteigentümer ohne Ihre Genehmigung nicht bauen.Hier ist Einigungsbedarf.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

quote:
Sie sind zusammen mit Ihzrem Nachbarn Eigentümer eines Grundstücks. Wenn der Nachbar nun auf dem gemeinsamen
Grundstück ein Haus baut, werden Sie Miteigentümer des Hauses,
genau so wie Ihr Nachbar Miteigentümer Ihres Hauses ist.

Das ist nur dann richtig, wenn es nur ein Grundstück gibt, für das im Grundbuch beide als Eigentümer eingetragen sind.

In diesem Fall geht es aber wohl um 2 Grundstücke mit unterschiedlichen Eigentümern, für die eine 'Vereinigungsbaulast' existiert. Welche Konsequenzen sich aus dieser Baulast ergeben, kann man nur beurteilen, wenn man alle Unterlagen kennt:
- die Flurkarte mit der genauen Lage der beiden Grundstücke zueinander
- den Bebaungsplan
- den genauen Text der Baulast
- sonstige örtliche Regelungen.

Diese ganzen Unterlagen besitzt das Bauamt, und deswegen sollte man die Frage dem Bauamt stellen. Dafür ruft man dort an und verabredet mit dem für die Grundstücke zuständigen Sachbearbeiter einen Termin. Bei diesem Termin kann man dann alle Fragen stellen, und auch nachfragen, wenn man etwas nicht genau verstanden hat.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen