Baurecht / Vertrag

29. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
fritze36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Baurecht / Vertrag


habe vor einiger Zeit bei einer Baufirma ein Haus bestellt.
Zu den Vetragsunterlagen gehörenein Kaufvertrag, eine allgemeine Baubeschreibung und ein Aktionsangebot, in dem unter anderem die Zusatzvereinbarungen ausgehandelt wurden und der Preis.
Wir hatten bei den Vertragsverhandlungen ausgehandelt, dass wir auch die Giebel aus Porenbetonstein gemauert haben wollen und im Aktionsangebot steht_ Hintermauerwerk aus Porenbetonstein. Wir haben einen Tag später, wegen der etwas unglücklichen Formulierung nachgefragt und er Verkäufer hat unds telefonisch bestätigt bestätigt, dass dieses Gewerk nach unseren Wünschen gebaut wird.
Nun steht der Bau an und es ist keine Rede mehr von Porenbetonstein, sondern die Firma sieht vor, weil es so in der allgemeinen Baubeschreibung steht, die Giebel aus Holzständerwerk zu bauen.
Ist dieses rechtmäßig?

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn die Zusatzvereinbarung von allen Beteiligten unterschrieben wurde, dann müssen sich auch alle daran halten.
Was sagt die Baufirma denn zu den Vereinbarungen in der Zusatzvereinbarung?

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#2
 Von 
fritze36
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Firma bezieht sich immer nur auf die allgemeine Baubeschreibung. Auf das zusätzlich ausgehandelte Angebot geht sie gar nicht ein.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Und was sagt der Verkäufer zum Verhalten der Baufirma? Ich würde dem Verkäufer schriftlich mitteilen, das die Baufirma hier abweichend vom Vertrag bauen will, und ihn auffordern dafür zu sorgen, das der Bau so wie zwischen euch vereinbart erstellt wird.


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